Kfz nicht umgemeldet, Strafe ect.?

1 Antwort

Wenn du umgemeldet warst und wären die Briefe nicht nachgesendet worden, wäre deine Anschrift einfach mit einer Melderegisterabfrage ermittelt worden und dir die Bescheide an die neue Anschrift geschickt worden.

Du brauchst daher keine Bedenken haben, solange du umgemeldet gewesen bist, betreffend der Wohnung.


DerDussel 
Beitragsersteller
 16.06.2020, 08:15

Super, schönen dank für die hilfreiche Antwort. Den Wohnsitz habe ich umgemeldet. Das nimmt mir jetzt die bedenken.