Kaufnebenkosten nach Trennung?
Hallo, mein Ex Partner (nich verheiratet gewesen) und ich haben in Feb 2018 eine Wohnung gekauft. Im Grundbuch sind wir je 50/50 als Eigentümer eingetragen gewesen.
In Januar 2019 ist er ohne große Worte ausgezogen.
Die Kaufnebenkosten ( sein Anteil und mein Anteil) sind übers Kredit für die Wohnung bezahlt worden (100% Finanzierung)
Ich habe das Kredit übernommen und somit die Wohnung behalten. (notariell erledigt)
Erst Wochen später, als die Rechnung mit den Grunderwerbsteuer wegen Übertrag kam, ist mir eingefallen, dass die ersten Grunderwebsteuerbescheide ( seins und meins) über Kredit liefen.
Somit zahle ich 2x meinen Anteil + 1x seinen Anteil.
Ist das fair?? Oder habe ich die Möglichkeit seinen Anteil der Kaufnebenkosten aus 2018 zurück zu fordern?
Schließlich war es eine gemeinsame Kaufentscheidung damals.
Ich möchte ehrlicher Weise nich auf seinen Anteil der Kaufnebenkosten aus 2018 stehen bleiben.
Es reicht schon, dass ich die Rate verringern musste und ich dafurch mehr Zinsen zahlen muss.
Vielen Dank für eure Antwort ,
Veronica
4 Antworten
Ich habe das Kredit übernommen und somit die Wohnung behalten. (notariell erledigt)
Also du hast seine halbe Wohnung gekauft und in Höhe der Differenz zwischen Kredithöhe und Wert der halben Wohnung erfolgte eine Schenkung.
Oder habe ich die Möglichkeit seinen Anteil der Kaufnebenkosten aus 2018 zurück zu fordern?
Das muss doch im Kaufvertrag mit geregelt worden sein. Die Wohnung hatte einen gewissen Wert und dazu gehören auch die Anschaffungsnebenkosten.
Ich fürchte, rechtlich lässt sich da kaum was durchsetzen. Allerdings müsste man jetzt den Kauf- bzw. Schenkungsvertrag kennen, um sagen zu können, dass diese Aussage richtig ist.
wären die Kaufnebenkosten nicht übers Kredit bezahlt worden damals, so wäre es doch klar gewesen, dass jeder seinen Anteil aus eigener Tasche zahlt.
Er zahlt nichts, weil Du vor Unterzeichnung des Vertrages nicht darüber nachgedacht hast. Da wirst Du nun nichts mehr machen können, es sei denn, er erstattet Dir freiwillig einen Anteil an den Kosten.
Jedenfalls kann ich Deinen Unmut gut verstehen, er scheint da gut weggekommen zu sein.
hatte ich befürchtet
er hatte die Darlehensverwaltung gemacht. und ich hatte total vergessen, dass die Kaufnebenkosten drüber laufen.
jetzt muss ich das wohl hinnehmen
besteht denn die möglichkeit, dass er mir das Geld überweisen muss? unabhängig vom Darlehen.
Schließlich sind die Bescheide auf sein Name ausgestellt!
und die Notarrechnungen auf uns beiden! Also Beträge durch 2 Teilen.
er scheint da gut weggekommen zu sein.
Das hängt ja vom Wert der halben Wohnung und von der halben Höhe des Darlehens ab. Mir scheint hier eher, die Fragestellerin hat für 15.000 Euro + die Höhe des halbe Kredites eine halbe Wohnung bekommen.
Ja, Ihr alle seht das anders als die Fragestellerin und nur deshalb hab ich kommentiert. Eine Trennung so kurz nach einem gemeinschaftlichen Eigentumserwerb ist ja häufig der SuperGAU, wenn ein finanziertes Objekt dann veräussert werden muss, da gleicht auch ein theoretischer Wertzuwachs (von 2018 auf 2019) meist die Nebenkosten plus Vorfälligkeitsentschädigung nicht aus und beide machen Verlust.
Hier kann nun die Fragestellerin sich auch alleine die Immobilie leisten, dadurch ersparen sich beide den Verlust. Sie hat eine evtl. zu grosse Wohnung (die sie für sich alleine so evtl. nicht gekauft hätte) und höhere Zinslast als ursprünglich eingeplant.
Durch das Scheitern des ursprünglich gemeinsamen Projekts entstehen nun Kosten, die die Fragestellerin alleine trägt. Der Ex wird so gestellt, als hätte er mal ein Jahr lang sich irgendwo unverbindlich eingemietet und wäre dann eben wieder ausgezogen.
Ich würde zumindest das Teilen der Kosten der Umschreibung (Notar und Grunderwerbssteuer) als gerecht empfinden. Und ob es einen theoretischen Wertzuwachs der Wohnung in der kurzen Zeit überhaupt gab, wissen wir auch nicht. Vielleicht handelt es sich ja um einen Plattenbau in Zwickau:)
Das weiss ich nicht. Versuch es einfach, fordere ihn auf, die Hälfte der Notarrechnung zu zahlen.
Da Notare normalerweise nicht dumm sind, wird vermutlich jeder von Euch beiden Gesamtschuldner sein.
Das alles ist ja vollkommen nachvollziehbar. Aber es hilft doch kein Jammern, wenn die Verträge nun mal so geschlossen worden.
Im Übrigen ist hier doch völlig unklar, wer hier vom anderen profitiert hat. wir kennen ja die Verhältnisse nicht.
danke euch zuerst einmal für eure Kommentare. Finde ich alle sehr gut.
zur Historie:
2016 ist er bei mir, in meiner Eigentumswohnung eingezogen.
Ich wohnte 5 km von der Arbeit entfernt. Er hatte er aber 90 km Strecke zur Arbeit zu fahren.
Somit habe ich die Initiative gegriffen und nach einer anderen Wohnung gesucht, so dass wir uns die Fahrtstreck zur Arbeit teilen.
So kam es dazu, dass wir die Wohnung gekauft haben.
Seit 2018 habe ich nun 60 km zur Arbeit zu fahren. Er 30 km.
Alleine hätte ich sie nicht gekauft, denn ich habe bereits eine Eigentumswohnung.
Aus 120.000€ Schulden sind bei mir insgesamt nun 400.000€ Schulden geworden.
Ich wohne in einer neuen, fremden Ortschaft, wo ich niemand kenne. Meine Freunde und Bezugspersonen sind 60km von mir entfernt.
Die neue Wohnung ist in der Nähe von seine Familie und Freunde.
Die Entfernung zu seinem Arbeitgeber war der Grund für den Kauf und Verschuldung.
Ja, da empfinde ich es als fair, wenn er seinen Anteil der Kaufnebenkosten auch selber zahlt.
die 400.000€ beinhalten noch nicht die 15.000 €
+7000€ neue Grunderwerbsteuer
+ höhere Zinsen, weil ich die monatliche Rate reduzieren musste
+ 4.000€ welche ich für neues Bett, Sofa und TV ausgeben musste, weil der die alten mitgenommen hat
+ höhere Spritkosten
+höhere Autoversicherung
+ größeren Autoverschleiß
+
+
+
die Entscheidung habe ich damals getroffen, weil ich an einer gemeinsamen Zukunft geglaubt habe
Ich habe ihn bereits gefragt. Er ist nicht dazu bereit
Ich nehme mal für die Beantwortung Deinen Kommentar zur Antwort von @Privatier59 dazu.
Das fände ich fair, wenn er seinen Anteil von damals übernimmt.
Warum?
Er könnte auch die Sache so angehen, dass die Immobilie geschätzt wird und er sich den eventuellen Wertzuwachs zahlen lässt.
Du erwartest, dass er bei der gesamten Transaktion einen Verlust macht und danach, nichts mehr davon hat, während Du die Immobilie mit Wertsteigerungspotenzial hast.
Warum sollte er das tun?
Ich erwarte im keinsten Fall, dass er Verlust macht!!
Ich erwarte, dass er die Finanzielle Verantwortung für die Kaufentscheidung trägt.
So wie ich meine Kaufnebenkosten von 2018 zahlen.
So wie ich zusätzlich nochmal die Grunderwerbsteuer zahle, weil die Beziehung nicht gehalten hat.
wären die Kaufnebenkosten nicht übers Kredit bezahlt worden damals, so wäre es doch klar gewesen, dass jeder seinen Anteil aus eigener Tasche zahlt.
Natürlich, aber (reines Zahlenbeispiel) man kauft gemeinsam eine Immobilie für 2000.000,- udn jeder zahlt die Grunderwerbsteuer z. B. 5 % also 5.000,- Euro,
dann würde ich meine Hälfte auch nur für 100.000,- + 5.000,- + Anteil Notar, also irgendwo bei 107.500,- Euro weitergeben und nicht für 100.000,-. Da würde ich eher für meine Hälfte Miete verlangen, bevor ich das unter Wert verkaufe.
tut mir leid, doch für geht die rechnung noch nicht auf
ich zahle
meine nebenkosten
+ seine nebekosten
+ erneute Grunderwerbsteuer
er zahlt nichts und ich alle 3 Anteile?
er hat freiwillig den Kaufvertrag unterschrieben. Wieso soll ich dann alles zahlen, nur weil er es sich doch anders überlegt hat
hätte er seinen anteil aus seiner eigener tasche bezahlt, hätte ich ihn doch nicht dies zurück ersrattet
wieso anders beim darlehen?
Nein, das ist ja der Irrtum, aus meiner Sicht hätte er die Bar, also ohne Darlehn bezahlten Kosten auch gesondert fordern können.
Aber OK, das sind einfach unterschiedliche Auffassungen.
Wie schon gesagt, ich würde in so einem Fall immer die Erstattung alle Kosten fordern, egal wie sie bezahlt wurden. Aber davon abgesehen, würde ich unverheiratet nie gemeinsam kaufen.
ok, trotzen unterschiedliche Auffassungen - Danke fürs Antworten
Die Kaufnebenkosten ( sein Anteil und mein Anteil) sind übers Kredit für die Wohnung bezahlt worden (100% Finanzierung)
Dazu "herzlichen Glückwunsch".
Aber zum Stichwort Fairness:
Wenn schon Notar, Grundbuchamt und Makler über gemeinsamen Kredit finanziert worden sind und Du diese Kosten jetzt ganz alleine zu tragen bereit bist, wieso sollte dann ausgerechnet für die Grunderwerbsteuer etwas anderes gelten?
Daß jetzt nochmals Grunderwerbsteuer anfällt ist ja wohl nicht Schuld des Ex-Partners, das ergibt sich aus dem Gesetz. Wenn Du nicht die Wohnung komplett übernommen hättest, sondern der Verkauf an einen Dritten erfolgt wäre, müßte der nun zahlen. War also letztendlich Deine Entscheidung.
hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen.
Mir geht es nicht um die neuen, in 2019 entstandenen Notar und Grunderwerbsteuer. Die zahle ich alleine.
Mir gest es um die Kaufnebenkosten aus 2018, welche übers Kredit bezahlt wurden.
Das fände ich fair, wenn er seinen Anteil von damals übernimmt.
Du hast doch die Wohnung ganz übernommen, damit ist die Argumentation hinfällig.
P.S. das Kredit = den Kredit.
Im Kaufvertrag ist nichts geregelt. Wir haben festgehalten, dass ich das Kredit übernehme und er von mir 15.000€ für gemeinsame Einkäufe für die Wohnung bekommt.
Mich stört es, dass ich seinen Anteil der Nebekosten + Zinsen tragen muss, zusätzlich zu meine Kaufnebenkosten.
und dass nur weil diese übers Kredit bezahlt wurden.
Der Wohnungskauf war für beide eine freiwillige Entscheidung. Es hat nicht funktioniert, ok.
Deswegen zahle ich jetzt zusätzlich nochmal Grundsteuer.
Doch wieso zahlt er im Endeffekt nichts?