Da hast du dchon mal einen Vorgeschmack von UniCredit.

Probiers doch mal bei der Sparkasse.

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Dann schlage der Bank eine Sondertilgung vor, damit die Grundschuld gelöscht werden kann.

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Bild steht quer und Text nicht ganz leserlich.

Allgemein ist mit jährlichem Zins plus Zinseszins zu kalkulieren.

Zur Löschung der Hypothek zu anderen Konditionen ist es grundsätzlich möglich, mit dem Gläubiger in Verhandlungen zu treten.

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Ich vermute mal, daß Kontonummern unter normalen Umständen nicht mehr neu vergeben werden.

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Hast du am 1.8 eine neue Arbeit aufgenommen und wenn ja, wieviele Stunden Tagesarbeitszeit?.

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"Haben uns gegen den Kauf entschieden".

Ihr wolltet doch gar nicht kaufen...

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Beim Autokauf gibts keine Anzahlungen, höchstens zur Vertragsreservierung.

Ich mach beim Autokauf immer Kaufvertrag, auch wenn Handschlag reicht.

Und Schlüssel, Auto, Dokumente erst nach 100% Barzahlung.

Ein Rechtsanwalt wird dir erklären, wie es weitergeht

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Du hast doch die Wohnung ganz übernommen, damit ist die Argumentation hinfällig.

P.S. das Kredit = den Kredit.

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https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/04_versichertenberater_und_aelteste_node.html

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Die Erklärung des Sachverhaltes ist etwas dürftig.

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Sicher, daß du jeden Monat 160 h zusammenbekommst?

Was ist mit Urlaub und Krankheit?

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Juristische Beratung zur rechten Zeit erspart dir manch' Unannehmlichkeit.

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Die erste Frage ist, ob der Arbeitgeber diese Konstellation überhaupt genehmigt.

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Wie mache ich vorgewerblich privat angefallene Kosten für den Warenerwerb steuerlich für mein Unternehmen geltend?

Ich plane die Eröffnung eines Second-Hand-Shops für hochwertige Kinderkleidung. Ich habe sowohl die getragene, i.d.R. vor mehr als drei Jahren neu gekaufte Kleidung meiner eigenen Kinder, die ich verkaufen möchte, als auch in den letzten drei Jahren einiges an Kleidung über Ebay & Co. hie und da gekauft wenn sich gute Gelegenheiten ergaben. Natürlich werde ich auch einen Steuerberater konsultieren. Trotzdem stellt sich mir jetzt, da ich meinen Business Plan schreibe und gern vor dem Gespräch mit dem Steuerberater ein paar Zahlen parat hätte die folgende Frage: Wie mache ich die Kosten, die ich für den Erwerb meiner Ware vor der Gewerbeanmeldung hatte, steuerlich geltend?

Kommt eine Teilwertabschreibung in Frage? - denn die damals zu hohen Preisen neu gekauften Sachen sind ja nun nachdem sie gebraucht sind nicht mehr ihren Anschaffungspreis wert (und ich habe zudem auch nur z.T. Belege über diese Anschaffungen). Und falls ja - Wäre ein realistischer Teilwert denn der Verkaufspreis, mit dem ich die Waren jetzt anbieten werde?

Und wie verhält es sich mit gebraucht gekauften Sachen (i.d.R. von privat)? Sind dort die tatsächlichen Anschaffungskosten relevant? Oder könnte ich hier ähnlich verfahren und sie in mein Betriebsvermögen aufnehmen analog zu den neu gekauften Sachen?

Und werde ich in den sauren Apfel beißen müssen und für alle Einzelteile (es sind so wahnsinnig viele...) eine Aufstellung machen müssen über Anschaffungspreis, Teilwert oder was auch immer oder sind hier in irgendeiner Form aggregierte Daten zulässig (z.B. einfach zu zählen 50 Röcke à 15€, 100 Kleider à 20€ o.ä.)

Welche Dokumentationsanforderungen ergeben sich hier durch die Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 1 UStG? Ich habe jetzt gelesen dass man für Waren die man aus dem Privatvermögen der betrieblichen Nutzung zugänglich macht nicht die Differenzbesteuerung anwenden darf. Stimmt das?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da mir das Thema Kopfzerbrechen bereitet. Vielen Dank!

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Wir sollen also jetzt die Arbeit des Steuerberaters erledigen...

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Ich würde dem Vermieter einen Brief schreiben und mich entschuldigen.

Und dann gleich bei deiner Bank einen Dauerauftrag für zukünftige Abbuchungen einstellen.

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Wir haben es weiter laufen lassen, auch wenn etwas "gemeckert" wurde.

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Das Haus auf Erbpacht - dann kann man es aber NICHT kaufen.

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