Bild steht quer und Text nicht ganz leserlich.
Allgemein ist mit jährlichem Zins plus Zinseszins zu kalkulieren.
Zur Löschung der Hypothek zu anderen Konditionen ist es grundsätzlich möglich, mit dem Gläubiger in Verhandlungen zu treten.
Bild steht quer und Text nicht ganz leserlich.
Allgemein ist mit jährlichem Zins plus Zinseszins zu kalkulieren.
Zur Löschung der Hypothek zu anderen Konditionen ist es grundsätzlich möglich, mit dem Gläubiger in Verhandlungen zu treten.
Lies mal deinen Kaufvertrag inclu dem Kleingedruckten.
Ich vermute mal, daß Kontonummern unter normalen Umständen nicht mehr neu vergeben werden.
Du hast doch die Wohnung ganz übernommen, damit ist die Argumentation hinfällig.
P.S. das Kredit = den Kredit.
Ich würde dem Vermieter einen Brief schreiben und mich entschuldigen.
Und dann gleich bei deiner Bank einen Dauerauftrag für zukünftige Abbuchungen einstellen.
Wir haben es weiter laufen lassen, auch wenn etwas "gemeckert" wurde.
Geh zum Lohnsteuerhilfeverein.
Sofern bgn Berufsgenossenschaft heissen soll, nein, hier darf keine entgeltliche Arbeit geleistet werden.
Dafür sind diese Renten ja schon exorbitant hoch.
1. Nein
2. Nein
Bei einer Bedarfsgemeinschaft werden Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet.
Dein PS kannst du vergessen.
Das Tagesvolumen war 6.700 Stpck.
Eine Order mit über 50% Tages-Volumenanteil binnen 1 Minute zu realisieren, ist schwer, zumal auch die Verkäufer Limite setzen können.
Kenne ja den Grund des Streits nicht, aber vielleicht hilft euch ein Mediator.
Nur bei Heirat:
www.finanztip.de/eheaehnliche-gemeinschaft/
Da es offensichtlich keine Modernisierungsankündigung gab, geh ich von einer Instandsetzung aus.
- Fragt zuerst, wie lange die Arbeiten dauern
- Ob der Vermieter für die Reparaturdauer eine Ersatzwohnung aus seinem Bestand zur Verfügung stellen kann
- Andernfalls sucht ihr Euch preisgünstig eine Ferienwohnung oder Pensionszimmer, die Kosten sollten vom Vermieter getragen werden
.
Ihr solltet Euch zudem unverzüglich vom Mieterverein oder einem Anwalt beraten / vertreten lassen.
Du hast keinen Mietvertrag unterschrieben, also kannst du davon ja nicht zurücktreten.
Um einen Besuch bei der Krankenkasse kommst du nicht herum.
Kläre das unverzüglich.
Wo ist die Immobilie?
Wie groß ist das Grundstück?
Bausubstanz?