Haus an Ehefrau überschreiben trotz Kredit!?
Meine Frau und ich besitzen gemeinsam ein Haus, in dem wir leben. Das Haus ist zur Hälfte abbezahlt, in etwa fünf Jahren werden wir schuldfrei sein. Ich möchte meinen Anteil des Hauses auf meine Ehefrau überschreiben. Diese hat jedoch gerade ihr zweites Kind bekommen und ist prinzipiell erst einmal Mutter und Hausfrau und somit gegenwärtig ohne eigenständiges Einkommen.
Ist das ein prinzipielles Ausschlusskriterium, oder kann ich die Übertragung trotzdem machen, in dem ich zwar das Eigentum übertrage, aber weiterhin Kreditnehmer bleibe und abzahle.
Wie kann man das Haus auf sie übertragen?
3 Antworten
Fredo:
Infolge der beabsichtigten Übertragung deines Miteigentumanteils an dem gemeinsamen Hausgrundstück an deine Ehefrau - sie wird anschliessend Alleineigentümerin - ändert sich nichts an der gesamtschuldnerischen Haftung. Du bleibst also nach wie vor gegenüber der Grundpfandrechtsgläubigerin (Bank) in der Haftung für die Verbindlichkeiten.
Hallo ab zum Notar und umchreiben. Nur beachten das deine Frau mit dem Haus immer noch für das Darlehen haftet . Warum willst du es umschreiben ? Wenn du sonstige laufende Verpflichtungen hast und denkst Vermögenswert zu sichern könnte es rüvkabgewickelt werden
Übereignen kann man den Hausanteil auch bei dieser Konstellation.
Vermutlich soll eine unentgeltliche Zuwendung erfolgen, also eine Schenkung.
Aus der persönlichen Haftung gegenüber der Bank kommst Du aber nicht heraus und das Grundstück auch nicht aus der Haftung als Sicherheit für den Bankkredit.
Der wirtschaftliche Sinn einer solchen ja nicht kostenlos vollziehbaren Aktion ist nicht ohne weiteres erkennbar.
Daher nur der allgemeine Hinweis auf die nachgenannte Vorschrift:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__528.html
Solche Rückforderungsansprüche können auch von Gläubigern gepfändet werden.