Hohe Heizkostenabrechnung

4 Antworten

Die Digitalzähler von Ista speichern die Daten, man kann also noch nachträglich die Ablesewerte nachvollziehen. Auf Anfrage übersendet Ista die Bedienungsanleitung für die Geräte. Ich würde die mal anfordern und den Zählerstand dann nachkontrollieren. Ich habe selber mal einen Fall erlebt, wo der Ista-Ableser durch einen Übertragungsfehler falsche Werte notiert hatte und deswegen dann die ganze Heizkostenabrechnung neu erstellt werden mußte.

Ob die Abrechnung zu hoch, läßt sich anhand der übrigen Angaben nicht beurteilen. Man müßte zum Beispiel wissen, wie hoch die Heizkosten des Hauses insgesamt waren und auf welchen Zeitraum Ista die Abrechnungen vornimmt. Allgemein kann man nur sagen, dass im Winterhalbjahr der Großteil der Heizkosten anfällt und es daher an sich normal ist, dass bei "angebrochenen" Abrechnungszeiträumen, die in das Winterhalbjahr fallen, große Heizkostennachzahlungen entstehen. Das egalisiert sich dann auf Jahressicht.


AndiR 
Beitragsersteller
 28.05.2012, 06:55

Hallo, danke für die Infos, das werde ich dann mal machen. Diesen Wert finde ich schon extrem hoch, vor allem da ich die Wohnung ja schon im April gekauft hatte und ab da Schon die NK (215€) monatlich gezahlt habe. Dann würde mich noch interessieren wie es möglich sein kann das 780€ Heizkosten bei der Wohnung anfallen konnten als Sie leerstand, die Heizungen liefen nur auf Frostschutzbetrieb, dies wäre dann doch ansich schon ein Indikator das irgendwas nicht stimmt oder liege ich da falsch.

Prüfe doch erst einmal die Grunddaten, die zur Hezkostenabrechnung verwendet wurden. Dann schaue nach, wie die Aufteilung der Heizkostenabrechnung zwischend Dir und dem Vorbesitzer vorgenommen wurde. Welche Zählerstände wurden herangezogen? Der beim Auszug des Vorbesitzers oder einer zeitnah zum Eigentümerwechsel? Hier vermute ich eine mögiche Fehlerquelle. Das sollte man auf dem Erfassungsbogen der Ablesung erkennen. Lass Dir diesen in Kopie von Ista aushändigen. Prüfe die Angaben und erhebe bei einem falschen Ablesetag Einspruch, damit ein Teil der Kosten noch dem Vorbesitzer zugerechnet wird.

Werden Heizkosten und Warmwasseraufbereitung abgerechnet oder nur die Heizkosten? Eine Heizkostenvorauszahlung von nur 400€ für 9 Monate ist naürlich auch etwas gering, dass hier eine größere Nachforderung entsteht war absehbar.

Hallo, danke für die Infos, das werde ich dann mal machen. Diesen Wert finde ich schon extrem hoch, vor allem da ich die Wohnung ja schon im April gekauft hatte und ab da Schon die NK (215€) monatlich gezahlt habe. Dann würde mich noch interessieren wie es möglich sein kann das 780€ Heizkosten bei der Wohnung anfallen konnten als Sie leerstand, die Heizungen liefen nur auf Frostschutzbetrieb, dies wäre dann doch ansich schon ein Indikator das irgendwas nicht stimmt oder liege ich da falsch.


Privatier59  28.05.2012, 07:09

Heizkostenabrechnungen müssen ja nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung (Text ist im Internet veröffentlicht, dort bitte nachsehen) erstellt werden und danach muß zwingend ein Teil der Heizkosten nach Wohnfläche und der andere Teil nach Verbrauch abgerechnet werden. Eine Abrechnung nur nach Verbrauch wäre garnicht zulässig. Wegen dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufteilung muß man auch dann Heizkosten zahlen, wenn man zu keinem Zeitpunkt die Heizkörper angestellt hatte. Das ist das ganze "Geheimnis" der Entstehung von Heizkosten trotz Leerstand der Wohnung.

Laut der Abrechnung werden die qm mit 30% verrechnet, was in diesem Fall ca. 250€ wären. Ich habe mir den Verbrauch noch einmal angeschaut, hier soll ich mit dem Faktor (2,875) im Wohnzimmer ca. 6.800 Verbrauchseinheiten gehabt haben. Was mich auch interessieren würde ob bei der Abrechnung von Vorjahreswerten ausgegangen wird oder ob abgenullt (Resetet) wird, falls ja dann läufts bei mir aktuell immer noch mit den alten Werten weiter. Zähler sind "doprimo III" Digital.


FREDL2  28.05.2012, 12:47

@AndiR: "Laut der Abrechnung werden die qm mit 30% verrechnet"

Sicher? Umgekehrt ist es die Regel: 70% der Kosten nach qm und 30% allgemein, bzw. pauschal.

Und selbstverständlich zählt das neue Jahr erst ab dem Zählerendstand vorheriges Jahr.

FREDL2  28.05.2012, 12:52
@FREDL2

nochmal@AnidR. sorry, ich hab mich verlesen. Denk Dir bitte den Kommentar weg. Er liess sich leider nicht mehr korrigieren oder gar löschen.