Kann mir der Anwalt der Gegenseite seine Kosten in Rechnung stellen, obwohl die Hauptforderung davor ausgeglichen wurde? Ist dies rechtens?
Ich hatte einen privaten Kreditvertrag, der mir der Gläubiger angeblich zum 01.07.17 gekündigt hätte, dies teilte er mir per SMS mit. Die Kündigung hätte er unter Zeugen in den Briefkasten geworfen, jedoch habe ich diese überhaupt nicht bekommen. Die Hauptforderung hatte ich dann im Juni komplett ausgeglichen. Jetzt schreibt mich ein Anwalt der Gegenseite an, ich müsste auf einmal seine Kosten zahlen.
Ist dies rechtens ? Warum sollte ich deren Anwalt zahlen ?
3 Antworten
irgendetwas passt da nicht:
Ich hatte einen privaten Kreditvertrag, der mir der Gläubiger angeblich zum 01.07.17 gekündigt hätte,
und
Die Hauptforderung hatte ich dann im Juni komplett ausgeglichen.
Also bevor die Kündigung wirksam wurde. Warum dann ein Anwalt?
Falls die Kündigung allerdings zum 01. 06. erfolgt war (Tippfehler von Dir), dann könnte es schon gerechtfertigt sein, nach Fälligkeit (wenn die Kündigung rechtmäßig war) einen Anwalt zu beauftragen.
Aber es bleiben Punkte zu klären:
1. Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
2. Wenn nein, gab es einen Grund für eine vorzeitige Kündigung?
3. Wenn Kündigung gerechtfertigt war, ist sie wirksam zugegangen?
Ich wette mit Dir um Einiges, dass die Kündigung erst auf den Rat des Anwaltes hin erfolgte, nachdem lange vorher Raten nicht oder verspätet gezahlt wurden.
Weil Du Schuld daran trägst, dass er tätig werden musste.
Hallo, nach diesen Angaben eher nicht. Denn Du bist dem Wunsch des Gläubigers nachgekommen, ohne dass der Anwalt tätig geworden ist. Das gilt auch, wenn der Anwalt die Kündigung geschrieben hätte.
Oder gibt es da eine Vorgeschichte ?
Viel Glück
Barmer
Impact,
hast Du auch eine 45-jährige anwaltliche Fortbildung, oder wie begründest Du diese geniale Antwort?
Vielleicht die Frage nochmal in Ruhe durchlesen?