Kann mir der Anwalt der Gegenseite seine Kosten in Rechnung stellen, obwohl die Hauptforderung davor ausgeglichen wurde? Ist dies rechtens?

3 Antworten

irgendetwas passt da nicht:

 Ich hatte einen privaten Kreditvertrag, der mir der Gläubiger angeblich zum 01.07.17 gekündigt hätte,

und

 Die Hauptforderung hatte ich dann im Juni komplett ausgeglichen.

Also bevor die Kündigung wirksam wurde. Warum dann ein Anwalt?

Falls die Kündigung allerdings zum 01. 06. erfolgt war (Tippfehler von Dir), dann könnte es schon gerechtfertigt sein, nach Fälligkeit (wenn die Kündigung rechtmäßig war) einen Anwalt zu beauftragen.

Aber es bleiben Punkte zu klären:

1. Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?

2. Wenn nein, gab es einen Grund für eine vorzeitige Kündigung?

3. Wenn Kündigung gerechtfertigt war, ist sie wirksam zugegangen?


wfwbinder  11.07.2017, 21:28

Ergänzung: Kündigungsfrist 3 Monate, § 488 Abs. 3 BGB.

Impact  11.07.2017, 22:10

Ich wette mit Dir um Einiges, dass die Kündigung erst auf den Rat des Anwaltes hin erfolgte, nachdem lange vorher Raten nicht oder verspätet gezahlt wurden.

Weil Du Schuld daran trägst, dass er tätig werden musste.


Brigi123  11.07.2017, 19:47

Impact,

 hast Du auch eine 45-jährige anwaltliche Fortbildung, oder wie begründest Du diese geniale Antwort?

Vielleicht die Frage nochmal in Ruhe durchlesen?

Impact  11.07.2017, 20:01
@Brigi123

I c h   habe es gelesen.

Warum wohl glaubst Du, dass der Vertrag gekündigt wurde?

Da lag lange vorher was im Argen.

Brigi123  11.07.2017, 20:25
@Impact

Ja, das glaub ich auch, dass da was im Argen lag schon vorher. Nicht umsonst ist der Gläubiger zum Anwalt gegangen.

Aber möglicherweise doch verfrüht. Das wissen wir nicht.

Die Frage läät sich nicht so einfach beantworten.

Hallo, nach diesen Angaben eher nicht. Denn Du bist dem Wunsch des Gläubigers nachgekommen, ohne  dass der Anwalt tätig geworden ist. Das gilt auch, wenn der Anwalt die Kündigung geschrieben hätte.

Oder gibt es da eine Vorgeschichte ?

Viel Glück

Barmer