Forderung Sirius Inkasso / Purps Vogel Flinder Rechtsanwälte?
Hallo,
ich habe versehentlich eine Rückbuchung einer EC-Zahlung eines Geschaefts vollzogen (Mai 2020) und im Anschluss ein Schreiben von Purps Vogel Flinder Rechtsanwaelte und Steuerberater erhalten (Juli 2020). Das Schreiben enthaelt eine "Forderung der Sirius Inkasso GmbH" über diesen zurückgebuchten Betrag zuzueglich Zinsen, Adressrecherchekosten, Bankruecklastschriftkosten, Kosten zum Gegenstandswert, Geschaeftsgebuehr, Post-und Telekommunikationspauschael und Mehrwertsteuer. Die urspruenglich geringe Hauptforderung wird damit auf mehr als das dreifache aufgeblasen.
Ausserdem wird die Aufnahme eines gerichtlichen Mahnverfahrens bei Nichtbegleichen der addierten Forderungen angedroht sowie weitere Mahngebuehren.
Die Hauptforderung habe ich direkt nach Erhalt des Schreibens (als der Fehler deutlich wurde) an das Geschaeft ueberwiesen und mit dem Hinweis zurueckerhalten, dass der Inkassoprozess nicht gestoppt werden kann. Ein Schreiben des Inkassobueros hat mich jedoch nie erreicht.
Es erscheint mir nicht rechtens, dass weder der Original Kreditor noch die Sirius Inkasso GmbH mich direkt ueber den fehlenden Betrag informiert haben. Stattdessen kommt ein Schreiben des oben genannten Anwaltsbueros mit enormen Kosten. Natuerlich moechte ich gerne die Hauptforderung begleichen, zuzueglich der Zinsen, Adressrecherchekosten und Bankruecklastschriftkosten, jedoch nicht die zusaetzlich aufgefuehrten Forderungen. Wie wuerdet ihr vorgehen?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Bei Zahlungsverzug sofort einen Anwalt einzuschalten ist nicht rechtens. Es muss immer gemahnt werden. Mahnkosten liegen dann bei 5€.
Eine Mahnung ist ja nicht erfolgt. Also sind die Forderungen der Nebenkosten rechtswidrig.
Magst du deine Ansicht mal etwas genauer begründen? Die Aussage, dass grundsätzlich gemacht werden muss, halte ich im vorliegenden Fall definitiv für falsch. Der FS ist mit Nichteinlösung der (mutmaßlichen) Einmal-Lastschrift direkt in Zahlungsverzug geraten, wie GrafRotz oben bereits dargelegt hat. Bei einfachen Sachverhalten könnte man über die Schadensminderungspflicht des Gläubigers argumentieren. Aber eine Lastschriftrückgabe mit Adressermittlung und dem da dranhängenden Aufwand dürfte da wohl nicht mehr drunter fallen. Insofern ist die Einschaltung eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts hier m. E. gerechtfertigt. Zu prüfen wäre jedoch, inwieweit Inkasso- und Rechtsanwaltskosten (in vollem Umfang) nebeneinander berechnet wurden. Das wäre ggf. unzulässig. Dazu bräuchten wir aber mal eine vollständige Forderungsaufstellung.
Die Rückbuchung der (Einmal-)Lastschrift geht ohne Zweifel in deine Verantwortung. Dementsprechend sind dem Grunde nach auch die entstandenen Kosten von dir zu tragen, die Höhe können wir gerne prüfen, wenn du uns die vollständige Forderungsaufstellung hier postest (am besten ein Scan oder Foto des Schreibens).
Zu prüfen wäre definitiv die Kettenbeauftragung Ursprungsgläubiger ⟶ Inkassobüro ⟶ Rechtsanwalt, sowohl in Bezug auf die Legitimation als auch insbesondere in Bezug auf die Kosten. Sowohl die Inkassokosten als auch die Rechtsanwaltskosten nebeneinander zu berechnen, ist vermutlich unzulässig.
Dem können wir gerne nachgehen, sobald du uns das Schreiben der Anwälte im Wortlaut zur Verfügung gestellt hast. Optimalerweise als Scan oder Foto, personenbezogene Daten bitte schwärzen.
"Bei Lastschrift – sofort in Verzug: Ob Schuhe oder Reisebuchung: Wer im Internet kauft und per Lastschrift bezahlt, kann ins Soll rutschen, wenn diese nicht eingelöst werden kann. Weil der Kunde den Rechnungsbetrag schuldig bleibt, gerät er sofort in Zahlungsverzug. Das gilt auch bei Lastschriften, die beispielsweise Energieversorgern oder Telekommunikationsanbietern für die monatliche Abbuchung von Strom- oder Gasabschlägen oder der Telefonrechnung erteilt werden."
Darauf werden die sich wohl stützen. Wer übrigens mit EC-Karte bezahlt und wissen muss, dass das Konto nicht gedeckt ist, begeht Betrug. Deshalb checkt man regelmäßig seine Auszüge, oder noch schneller, das Online-Banking.