Coeo Inkasso forderung rechtens?
Ich habe vor 2 Jahren bei wish was bestellt. Habe mit klarna als zahlungsmittel angegeben. Bloß habe nie eine Rechnung bekommen auch nicht per sms, email. Rein gar nichts sowie keine Mahnungen. Auch in der klarna app wurde mir die offene Rechnung nicht angezeigt!
Erst 1 Jahr später bekam ich mit den schreiben von COEO inkasso die erste Rechnung zu sehen.
Die dann den Gläubigen zufort überwiesen habe bloß weigere mich den COEO inkasso die kosten zu zahlen da weder Rechnung noch Mahnung bekam.
Nach paar Briefen mit drohungen haben die halbes Jahr aufgehört und vor kurzen kam dann ein schreiben von Anwalt im auftrag von COEO inkasso.
Was soll ich tun? Weiter ignorieren? Polizei anschalten ? Rechnung begleichen?
6 Antworten
Wenn du weder dazu eine e-mail bekommen hast, noch die Rechnung in deinem klarna Konto sehen konntest, dann liegt es zu 99% daran, dass du eine falsche e-mail angegeben hast. Das problem habe ich schon häufiger gelesen.
Du kannst es ja mal versuchen und COEO sagen, dass Klarna vergessen hat dir eine Rechnung zu schicken. Aber ich gehe mal davon aus dass Klarna beweisen kann dass sie die Rechnungen rausgeschickt haben.
Erst 1 Jahr später bekam ich mit den schreiben von COEO inkasso die erste Rechnung zu sehen.
Du hast also nach einem Jahr die Rechnung bei wish beglichen, wolltest aber die Gebühren vom COEO Inkasso nicht zahlen ?.
Hast du dem Schreiben von COEO wiedersprochen?
wenn nicht mußt du zahlen, das hin und her schreiben mit Drohungen nützt nichts, du mußt solche Schreiben Wiedersprechen, somit würde ich nun an deiner Stelle zahlen bevor es noch teurer wird.
Was wollt ihr eigentlich alle bei der Polizei...?
Leg uns bitte mal den bisherigen Schriftverkehr vor, dann können wir eine Antwort formulieren (sofern noch Bedarf besteht).
Entgegen der anderen Antworten würde ich abwarten ob das Inkasso überhaupt Klage einreicht. In der Regel machen sie das nicht. Und wenn doch kann man dann immer noch zum Anwalt.
Was soll ich tun? Weiter ignorieren? Polizei anschalten ? Rechnung begleichen?
Einmaligen Widerspruch gegen die Forderung, verweis auf fehlende E-Mails, Postalische Hinweise etc., sowie dass du keine Schulden hast, da du die HF ja bereits beglichen hast.
Das ganze (NUR !!!!) per FAX mit Sendungsnachweis oder als Einschreiben mit Rückschein.
Reagieren muss man dann erst wieder bei einem Mahnbescheid.