Zu hohe Inkasso Kosten- Tv Now und Atriga?

3 Antworten

Die Forderung ist zwar hoch, aber nicht zwingend zu hoch. Ein Gebührensatz von 1,3 ist das Maximum, aber grundsätzlich noch zulässig.

Welcher Gebührensatz hier angemessen ist, könnte hier eine spannende Diskussion werden. Auf der einen Seite könnte man hier ein standardisiertes Masseninkasso und damit einen Gebührensatz von 0,3 gemäß 2301 VV RVG unterstellen (BGH Urteil vom 14.03.2019, 4 StR 426/18 (PDF)). Ich bin mir aber sicher, dass RTL bzw. das Inkassobüro Argumente dagegen finden. Im Zweifelsfalle müsste man es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.

Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass weder Inkassobüro noch Gläubiger besonders Interesse an einem Gerichtsverfahren haben. Möglicherweise kann man sich ohne Anerkennung einer Präjudiz oder weitergehenden Rechtspflicht irgendwo in der Mitte treffen (irgendwo im Bereich zwischen 0,5 und 1,0).

Eine Mahnung war im Übrigen nicht notwendig (nicht per E-Mail und schon gar nicht per Post). Du befandest dich spätestens mit dem Scheitern des Lastschrifteinzugs im Verzug.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/2-die-erstattungsfaehigkeit-von-inkassokosten-2-die-geschaeftsgebuehr_idesk_PI17574_HI10209241.html

Die Auslagenpauschale beträgt nach Nr. 7002 VV RVG 20 % der Gebühren des RA.

die Kosten bewegen sich im Rahmen des rechtlich zulässigen.


Carheb 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 07:57

Und hätte ich die Mahnung von Rtl nicht postalisch bekommen müssen?

wilees  26.01.2021, 08:11
@Carheb

Wozu ? Es ist doch nicht das Problem eines Gläubigers, wenn Schuldner nicht ihre SpamMails kontrollieren.

Hinzu kommt bis zur Hinzuziehung des Inkassodienstes ist Gläubigern doch meist nicht einmal die Anschrift eines Schuldners bekannt.

Carheb 
Beitragsersteller
 26.01.2021, 07:54

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was mich stutzig macht sind auch eher die 63.70€ inkassovergütung. Hier habe ich ähnliche Fragen gelesen, bei denen es schien, dass diese Vergütung viel zu hoch sei. Auch auf Seiten des Verbraucherschutzes lese ich das heraus. Ist aber für mich als Laie alles sehr schwer nachzuvollziehen.