Kann man zusätzliich zum Arbeitszimmer zu Hause anteilig WC Raum mit absetzen?
Wenn man das häusliche Arbeitszimmer steuerlich absetzen kann, wie sieht es dann mit dem WC aus, daß man sogesehen auch zu "Dienstzeiten" nutzt-kann man dies auch prozenual als Arbeitszimmer/Fläche ansetzen?
3 Antworten
Nein. Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können unbegrenzt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer "den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit" bildet.
Und dieser Mittelpunkt ist weder Küche, Klo noch Balkon, selbst wenn man dort die zündensten Ideen für seine Arbeit hätte :-)
G imager761
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm , hier wird nocheinmal auf die gesamte Situation mit dem Arbeitszimmer und anderen genutzten Räumlichkeiten eingegangen. Könnte Hilfreich sein.
Toilettengang als Dienstgeschäft? Prima Idee. Den WC-Sitz würde ich dann separat als multifunktionalen Klapptisch absetzen und das Klopapier als Notizzettel. Dein Finanzbeamter wird das alles sicher so lustig finden, dass er den Außendienst seines Finanzamts zum gemeinsamen Lachen dazu lädt und um Ortsbesichtigung bittet. Danach könnte dann aber Schluß mit lustig sein.
gemeint war doch nicht der Toilettengang sondern die qm Fläche des Bades -so nehm ich an. Aber Deine Ausführung ist nett zu lesen