Rechtslage Defekte Klospülung in Mietwohnung

3 Antworten

Innerhalb von 2 Tagen braucht kein Vermieter einen solchen Fall zu beheben. Was daran "Notfall" sein soll, leuchtet mir nämlich nicht ein: Stell einen Wassereimer-aufzufüllen z.B. in der Badewanne- neben das WC und spül damit nach. Angemessen als Beseitigungsfrist würde ich hier bis zu 14 Tage annehmen. Beauftragst Du vorher selber einen Handwerker, besteht das Riiko, dass Du auf den Auslagen sitzen bleibst.

Mietminderung gibt es auch, so etwa 5% seit Bestehen des Mangels:

http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php

Im Link unter dem Stichwort WC nachschauen.

Ich sehe bei Deiner Frage und Kommentierung zwei unterschiedliche Mängel, nämlich Abflussstau und geringer Wasserzulauf.

Beide voneinander unabhängigen Mängelursachen kannst Du durch eine Ersatzvornahme - so wie Du die angedacht hast - beseitigen lassen. Hinsichtlich der Mietmangelbezifferung würde ich von 50 % der zeitanteiligen Warmmiete ausgehen. Die im folgenden Link erwähnten 80 % erscheinen mir zu hoch; schließlich sind die dabei vorliegenden Gegebenheiten nicht beschrieben. http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_toiletten.htm

Zum weiteren Vorgehen lies bitte noch: w ww.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmaengel.html

Zunächst wäre ein Mangel dem VM nachweislich (Einwurfeinschreiben) anzuzeigen. Erst mit Kenntnis (Einlieferung +2 Tage Postlaufzeit) bestünde taggenau Mietminderungsanspruch bis zur Mängelbeseitigung als Druckmittel, etwa 5%.

Dann wäre zu klären, ob der Mangel dem VM anzulasten wäre oder vielmehr durch unzureichende Spülung selbst verschuldet wäre. Denn wer als Sparbrötchen durch Kurzspülen Ablagerungen und damit verbundenen Verschluß herbeiführt, kann sich nicht auf kostenlose Instandhaltung berufen :-O

Als Mängelbeseitigungsfrist wären hier 14 Tage zu setzen, erst danach und bei Ankündigung, die Minderung der vereinbarten Gebrauchstüchtigkeit nach fruchtlosem Fristverlauf selbst beheben zu lassen und entsprechend zu beauftragen und die Rechnung von der nächsten Mietzahlung einzubehalten, wäre Ersatzvornahme wirksam vorzunehmen.

G imager761