Bügelservice, welche Kosten sind abzugsfähig bei Steuererklärung?
Ich habe zuhause einen Wasch- und Bügelservice eingerichtet. Dafür nutze ich meine Waschküche im Haus. Bei der Steuererklärung muss ich ja meine Einnahmen diesbezüglich angeben. Welche Kosten kann ich geltend machen, um die Einnahmen zu mindern? Kann ich eine Pauschale für die Raumnutzung ansetzen? Wenn ja wie hoch? Es sind ca. 18 m². Wie kann ich den Strom und auch das Wasser anteilig ansetzen? Einen eigenen Zähler für diesen Raum haben wir nicht? Gibt es sonst auch noch Kosten die geltend gemacht werden können. Danke schon mal für eure Hilfe.
1 Antwort
ich würde mal schauen was du vorher an an strom und wasser verbraucht hast, die differenz würde ich erstmal ansetzen und dieses auch mit dem finanzamt abstimmen. mit glück gibt sich das finanzamt mit dieser regelung einverstanden, ansonsten wirst du um einen separaten zähler nicht drum herum kommen. weitere kosten wären, waschmittel, sprühstärke, bügeleisen, destiliertes wasser, bügelbrett, waschmaschine ( vorausgesetzt du hast eine private und eine für deine selbständigkeit, ansonsten auch nur anteilig) papier, stift, locher usw ( für die rechnungen, die du schreibst) und was immer du noch so brauchst um deinen betrieb zu betreiben. werbung kannst du auch absetzen. alles gute und viel spass beim bügeln.