die Mieter putzen nicht ausreichend- in den Mietverträgen steht abwechselndes Hausgangreinigen. Sämtliche Aushänge fruchten nicht-
Bei allen Mietern?
kann man einfach eine Mitteilung an alle Mieter geben, daß ab 1.11. eine Reinigungsfirma den Dienst übernimmt-Abrechnung über Betriebskosten?
Nein :-O
Entgegen manch rechtsirriger anderlautender Auffassung kannst du eine Vereinbarung nicht einseitig ändern :-O
Da deine Mietverträge oder die Anlage Hausordnung dazu offenbar turnusgemäße Reinigung durch den Mieter vorsehen, darfst du ohne das Einverständniss sämtlicher Mieter kein Reinigungunternehmen beauftragen und deren Aufwand als neue Betriebskostenart einführen :-O.
Denn damit würdest du dem Mietern das vertragsgemäße Recht zur (kostengünstigeren) Treppenhausreinigung entziehen.
Vielmehr könntet du nach Verletzung der Reinigungspflicht den verantwortlichen Mieter abmahnen und ein Frist für die Ausführung der Reinigung setzen. Weigert sich der Mieter dann immer noch, Vollstreckung durch Ersatzvornahme betreiben.
Meint, die Rechnung des nunmehr ersatzweise beauftragten Reinigungsbetriebs oder Hausmeisterservice ersetzt verlangen und vollstrecken.
Wie löst du das Problem nun rechtlich einwandfrei?
Schreibe zugangssicher (persönlich bezeugt offen übergeben, per Einwurfeinschreiben) an alle Parteien, dass die mangelden Reinigung inakzeptabel und nicht mehr geduldet wird.
Fordere sie auf, innerhalb von 14 Tagen eine beigefüpgte Erklärung abzugeben, in der sie einer diese beiden Alternativen, eigene Treppenhausreinigung oder Putzdienstanteil über BK zustimmen und unterschreiben
Wenn nicht alle Mieter mit Beuaftrgung der externen Dienstleistung und BK-Anteil einverstanden sind, die mit drei Angeboten und konkreten Zahlen und Mieteranteil beziffert werden sollte, bleibt dir nur qaulifizierte Abmahnung, Kündigungsansdrohung und Inrechnungstellung des Putzmuffels, der gerade dran war.
Eine Sippenhaftung wäre rechtswidrig und anfechtbar; die Kosten der Reinigungsfirma trügst du selbst :-)
G imager761