Hallo,
ich bin ein Privatverkäufer auf eBay. Obwohl ich immer versuche in der Artikelbeschreibung alles richtig und wahrheitsgetreu anzugeben, ist es mir nun doch passiert, dass sich ein Streit zwischen einem Käufer anbahnt.
Ich habe eine Modelleisenbahn verkauft (121 Euro). Guten Glaubens habe ich angegeben, dass sie "vor langer Zeit" noch funktionierte, ich jedoch nach "sehr langer Lagerung" nicht weiß, ob alles tatsächlich noch fährt. Auch der "Trafo wurde nicht auf Funktionsfähigkeit geprüft".
Jetzt schreibt der Verkäufer, dass von den 4 Loks nur 1 fährt und der Trafo nicht funktioniert.
Er fordert von mir 50 Euro Rückzahlung oder den Rücktritt vom Verkauf. Mein vorheriges Angebot über eine Rückzahlung von 20 Euro "da wir beide irgendwie geschädigt sind", hat er abgelehnt.
Könnte sich jemand bitte das beendete Angebot ansehen und mitteilen, ob ich das Angebot tatsächlich so falsch beschrieben habe?
Ich wollte wirklich keinen schädigen, möchte aber auch nicht, dass der Verkäufer - möglicherweise aufgrund von fehlendem Wissen bzgl. der eBay-Regeln oder persönlicher Enttäuschung - eine Forderung erhält, die nicht gerechtfertigt ist.
https://www.ebay.de/itm/DDR-TT-Eisenbahn-Modellbahn-Trafo-Bakelit-Schienen-Weichen-Loks-Waggons-KOMPLETT/363188092152?hash=item548fb27cf8:g:OycAAOSw8-hft69q
Für eine objektive und ggf. rechtliche Meinung wäre ich dankbar.
LG