Eigene Immobilie an GmbH vermieten ohne Betriebsaufspaltung?
Hallo,
wir als Ehepaar möchten eine Immobilei kaufen. Dort soll auch die GmbH von meiner Frau (Allein Gesellschafterin und Geschäftsführerin) sein. Es bietet sich also an, die Räumlichkeiten an die GmbH zu vermieten. Ds hat den Vorteil, dass man die Kosten am Haus für den vermieteten Teil steuerlich geltend machen kann.
Wie muss das gestaltet werden, damit es nicht zu einer Betriebsaiufspaltung kommt und die genutzten Räume nicht als Betriebseigentum der GmbH gelten? Wir können die %-ualen Anteile a Eigentum noch bestimmen.
Es ist ein Einfamilienhaus auf zwei Etagen. Müssen die Eingänge zum Privatbereich und Firmenbereich separat sein?
2 Antworten
Um eine Betriebsaufspaltung zu verhindern, gibt es doch eigentlich nur zwei Wege.
Entweder das Grundstück bzw. der Grundstücksteil ist keine wesentliche Betriebsgrundlage - hier kommt es also darauf an, was für ein Geschäft die GmbH betreibt.
Oder man muss den Grundstückskauf entflechten. Ob es genügt, dass der Ehemann als nahestehende Person Miteigentümer ist, ist leider nicht so sicher. Hier spielen weitere Faktoren eine Rolle.
Vielleicht kann man ja noch den Sohn mit einbeziehen um die personelle Verpflechtung zu vermeiden.
Am besten ist es, wenn mit sowas zum Steuerberater geht. Der kennt dann die Ausgangslage und die Zielvorstellung besser als wir hier und kann daher auch gezielter Ratschläge erteilen.
Abgesehen davon muss eine BA ja nichts Schlechtes sein.
Auch wenn das zu Lebzeiten clever gestaltet wird: tritt z.B. ein Todesfall ein und es kommt zum Erbe, dann kann Immobilie und GmbH in einer Hand sein und dann kommt es zu einer Betriebsaufspaltung. Auch wenn diese am nächsten gelöst wird, würden dann die stillen Reserven zu versteuern sein.
Genau um die Gewinnabschöpfung zu verhindern haben die haben die ja die Regeln geschaffen.
Überleg dir was und frage beim Finanzamt verbindlich an.