Aus welchem Grund wurde denn befristet und wurde dieser Grund auch im Mietvertrag angegeben? Zulaessig sind nur in BGB § 575 Abs. 1 genannte Gruende:

(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1.
die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2.
in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3.
die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
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Die verlangen tatsaechlich von dir, dass du fuer dein Geld alle 2 Monate einmal um 6 Uhr aufstehen musst? Unverschaemt!

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Die Forderungen sind gegen einen Minderjaehrigen nicht gerichtlich durchsetzbar, weil ein Minderjaehriger nicht vollgeschaeftsfaehig ist und sich somit auch nicht wirksam zu einer solchen Vertragsstrafe verpflichten kann. Ihr als Eltern haftet natuerlich auch nicht dafuer.

Sollte euer Sohn aber mindestens 14 Jahre alt sein, waere er bereits strafmuendig. Die Verkehrsbetriebe koennten dann eine Strafanzeige wegen Betrugs (Befoerderungserschleichung) gegen ihn erstatten.

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Du wirst wohl davon ausgehen koennen, dass die Bewaehrung widerufen wird und du die Haftstrafe nun antreten musst. Welchen Sinn soll die Aussetzung einer Haftstrafe zur Bewaehrung auch haben, wenn man die gleiche Straftat bereits waehrend der Bewaehrungszeit erneut begehen kann, ohne dass die Bewaehrung widerrufen wird?

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Das duerfte dich nicht zu einer fristlosen Kuendigung berechtigen. Schliesslich kann dein Vermieter nichts dafuer. Warum sollte er dann deshalb einen Schaden erleiden?

Deine Kuendigungsfrist duerfte doch ohnehin nur 3 Monate betragen, wenn du das Zimmer moebliert gemietet hast sogar noch viel weniger. Die wirst du dann auch einhalten muessen.

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Nein, du brauchst eine der angegebenen Kreditkarten. Debitkarten werden offensichtlich nicht akzeptiert.

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darauf hin habe ich aber weder zu noch abgesagt.

Wie kommt denn dann der Kaufinteressent ueberhaupt darauf, dass bereits ein muendlicher Kaufvertrag zustande gekommen sei? Wie hast du denn nun genau auf seine Anfrage reagiert? Irgendwas wirst du ja wohl dazu gesagt haben.

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Bin auch bereits 16.

Du bist erst 16. Somit duerfen deine Eltern das.

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Ich habe ausversehen das Geburtsdatum meines Vaters angegeben ...

Ja klar. Und der Hund hat mal wieder die Hausaufgaben gefressen. Niemand glaubt dir einen solchen Quatsch, also fang erst gar nicht damit an.

Wenn es auffliegt, droht eine Sperre bei Paypal.

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Es hilft alles nichts, er braucht ein Visum zum Ehegattennachzug. Wenn er mit einem Schengenvisum eingereist ist, kann er keinen Aufenthaltstitel bekommen und muss spaetestens nach 90 Tagen wieder raus.

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Einen Ausbildungsvertrag kann man bis zum Ablauf der Probezeit voellig problemlos fristlos kuendigen

Du musst die Kuendigung aber zwingend eigenhaendig unterschreiben (keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift!) und das Schreiben im Original beim Ausbildungsbetrieb abgeben oder dort zustellen lassen (also kein Fax und auch keine E-Mail). Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben.

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... konnten es nur noch nicht mitnehmen, da uns der Verkäufer versicherte noch einige kleine Mängel zu beheben und neu TÜV zu machen. Er bot uns jedoch an, uns das Auto in der kommenden Woche zu uns nach Hause zu liefern und versicherte uns, sich am Montag oder Dienstag telefonisch zu melden.

Das klingt jetzt aber nicht wirklich so, als sei ein muendlicher Kaufvertrag bereits geschlossen worden. Es klingt eher nach: "Ja, da muss noch was gemacht werden. Ich werde mich Anfang naechster Woche melden und dann werden wir sehen, wie wir zusammen kommen und ob ueberhaupt."

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Natuerlich darf sie das fragen. Warum auch nicht?

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Wenn ich gewusst hätte das 1250€ sofort bezahlt oder auf Raten bezahlt werden müssen hätte ich das natürlich gemacht.

Du hattest gedacht, die Operation sei kostenlos?

Gehe auf das Angebot (Ratenzahlung) ein und rechne dann mit deiner Tierversicherung ab oder zahle die Entschaedigung fuer den abgesagten Termin.

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Wenn eine viermonatige Probezeit vereinbart wurde und diese am 15. Mai begonnen hat, war der 14. September der letzte Tag der Probezeit. Als du das Kuendigungsschreiben am 17. September erhalten hast, war sie bereits abgelaufen. Es konnte also nur noch mit der fuer nach Ablauf der Probezeit vereinbarten Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekuendigt werden.

Wenn also im Kuendigungsschreiben nur angegeben war "zum naechstmoeglichen Zeitpunkt" (also ohne genaue Datumsangabe), wirkt sie zum 31. Oktober.

Wurde jedoch ein genaues Datum angegeben (z.B. "zum 1. Oktober"), ist die Kuendigung erst einmal genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde. Zwar war der Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit nicht mehr zu einer Kuendigung mit der fuer die Probezeit vereinbarten Frist berechtigt, die Unwirksamkeit kann dann aber nur das Arbeitsgericht feststellen. Dazu musst du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage erheben. Machst du das zu spaet oder gar nicht, wird gerichtlich nichts mehr geprueft und die an sich unwirksame Kuendigung bleibt weiterhin genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.

Nimmst du dir fuer die Kuendigungsschutzklage einen Anwalt, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du die Klage gewinnst. Ein Anwalt sollte hier aber nicht erforderlich sein.

Es geht hier aber tatsaechlich nur um die Kuendigungsfrist und nicht um die Kuendigung selbst. Da du keinen Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz hast (und wohl auch nicht schwanger bist), kann dir dein Arbeitgeber sowieso jederzeit problemlos fristgemaess kuendigen, ohne dies gegenueber irgendjemanden begruenden zu muessen.

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Wenn du wieder gesund bist, kannst du heute (Freitag) ja auch wieder zur Schule gehen und abends dann an dem Autotreffen teilnehmen.

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Frag den Veranstalter. Nur der weiss, welche Regelungen er da aufgestellt hat. Oft findet man auch schon auf der Website der Veranstalter entsprechende Infos.

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