Kann ich die Ausgaben für einen Minijob bei der Steuererklärung angeben?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn der Minijob mit 2% pauschalversteuert wird, sind es keine steuerpflichtigen Einkünfte und Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden.

Wenn der Minijob nach der tatsächlichen Steuerklasse individuell versteuert wird (hier bei einem Zweitjob mit Steuerklasse 6), sind die Einkünfte aus dem Minijob steuerpflichtig und Werbungskosten, die insgesamt für beide Jobs 1000 Euro im Kalenderjahr übersteigen, können steuermindernd geltend gemacht werden.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Gruß

RHW 


RHWWW  28.09.2017, 21:28

Danke für den Stern!

Florian, was Du beschreibst nennt man nur dann Werbungskosten, wenn diese Aufwendungen dazu dienen, jetzt oder später steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen. Lies zur Gewissheit noch mal § 9 Abs. 1 EStG.

Da Dein Minijob nicht besteuert wird, entfällt der Werbungskostenansatz. So kannst Du Dir momentan die Kostenaufstellung ersparen.

Vielleicht machst Du aus dem Job einen steuerpflichtigen, um Werbungskosten geltend zu machen?

Nein. So was ist logischerweise nicht möglich.

Du beziehst daraus keine steuerpflichtigen Einkünfte.

Was ist ein Lohnsteuerjahresausgleich?


RichardSharpe  27.09.2017, 11:58

Ein immer wieder falsch benutzter Begriff für die Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern? :-)