Kann ich die Ausgaben für einen Minijob bei der Steuererklärung angeben?
Hallo Finanzprofis,
Ich bin hauptberuflich Beamter in Teilzeit und zahle hier die Lohnsteuer.
Nun habe ich noch einen 450 Euro Minijob angenommen für den ich keine Steuern bezahlen muss.
Kann ich die Ausgaben für diesen Minijob (Beschaffung von Büromaterial, Fahrtkosten, Arbeitszimmer im eigenen Haus usw.) als Werbungskosten in meinem Lohnsteuerjahresausgleich angeben und werden sie auch berücksichtigt oder kann ich mir das sparen?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten
Florian
4 Antworten
Hallo,
wenn der Minijob mit 2% pauschalversteuert wird, sind es keine steuerpflichtigen Einkünfte und Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden.
Wenn der Minijob nach der tatsächlichen Steuerklasse individuell versteuert wird (hier bei einem Zweitjob mit Steuerklasse 6), sind die Einkünfte aus dem Minijob steuerpflichtig und Werbungskosten, die insgesamt für beide Jobs 1000 Euro im Kalenderjahr übersteigen, können steuermindernd geltend gemacht werden.
Gruß
RHW
Florian, was Du beschreibst nennt man nur dann Werbungskosten, wenn diese Aufwendungen dazu dienen, jetzt oder später steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen. Lies zur Gewissheit noch mal § 9 Abs. 1 EStG.
Da Dein Minijob nicht besteuert wird, entfällt der Werbungskostenansatz. So kannst Du Dir momentan die Kostenaufstellung ersparen.
Vielleicht machst Du aus dem Job einen steuerpflichtigen, um Werbungskosten geltend zu machen?
Nein. So was ist logischerweise nicht möglich.
Du beziehst daraus keine steuerpflichtigen Einkünfte.
Was ist ein Lohnsteuerjahresausgleich?
Ein immer wieder falsch benutzter Begriff für die Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern? :-)