Erziehungsrente und Minijob?
Ich bekomme Erziehungsrente, würde nach meinem Einkommen berechnet.
Jetzt habe ich einen Minijob aufgenommen.
Muss ich den Minijob als Einkommen an die Rentenversicherung angeben?
1 Antwort
Hallo,
überschreitet ein Einkommen parallel zu der Erziehungsrente einen bestimmten Freibetrag, wird es zu 40 % auf die Rente angerechnet.
Der Freibetrag beträgt monatlich( netto)
West: 819,19 €
Ost: 783,82 €
Ich würde dir in jedem Fall empfehlen, diesen Minijob der RV zu melden, schon allein zur eigenen Absicherung !
" Nur was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen " !
Gruß!
absolut - ärgerlich ist's in der Tat aber " ein reines Gewissen ist das beste Ruhekissen " !
Vielleicht wäre ein Nebenjob mit niedriger Stundenzahl und entsprechend geringerer Vergütung eine Alternative. Quasi nur bis zum erlaubten Nebenverdienst ohne eine Kürzung der Erziehungsrente hinnehmen zu müssen.
Fazit.... du hast letztlich (etwas !) mehr Verdienst und gleichzeitig mehr Freizeit.
Alles Gute !
Danke für die Antwort!
Hab schon Bescheid bekommen.Erziehungsrente wird ca. 1/4 weniger !!!
Bin traurig und enttäuscht, Regeln sind Regeln und ich hab "schwarz auf weiß".
"Geld ist nicht alles", oder?