Muss ich den Minijob von 169 Euro angeben beim Wohnungsamt angeben?
Ich bin arbeitslos und erhalte ALG 1 und 32 Euro Wohngeld. Jetzt möchte ich einen MInijob machen ,wo ich 169 Euro monatlich dazuverdienen kann, ohne Abzüge. Muss ich die Arbeit beim Wohnungsamt angeben?
4 Antworten
Deine Mitteilungspflichten stehen in Paragraph 27 Abs. 3 WoGG.
Demnach musst Du die Erhöhung des Einkommens erst ab 15% mitteilen, und auch erst dann wird der Wohngeldbescheid für den laufenden Bewilligungszeitraum geändert.
Also kannst Du Dir das Rechnen auch sparen und einfach eine Mitteilung machen. Dann riskierst Du jedenfalls kein Bussgeld.
Nicht nur dort, sondern auch bei der Agentur für Arbeit.
Nur 165,- Euro sind Anrechnungsfrei beim ALG I.
Die Auswirkung beim Wohngeld kenne ich nicht.
ja, das müssen Sie.
Die Frage kann doch nicht Ernst gemeint sein