Ich habe gelesen, dass man die Fahrtkosten absetzen kann, wenn man in
der einen Stadt arbeitet und dort einen Zweitwohnsitz hat und aber in
einer anderen Stadt mit der Familie lebt. 

Fahrten zur Arbeitsstätte sind immer Werbungskosten. Deinen Angaben nach könnte hier aber eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, d.h. es sind weitere Ausgaben abzugsfähig (§ 9 Absatz 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

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Die pauschale Besteuerung eines Minijobs, wobei der Arbeitgeber die Abgaben übernimmt, hat rein gar nichts damit zu tun, was du außerdem noch machst.

Übrigens: "Kleingewerbe" gibt es nicht.

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§ 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz:

Von der Besteuerung sind ausgenommen:... der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind

http://www.gesetze-im-internet.de/grestg\_1983/\_\_3.html

Hinsichtlich der Definition des Begriffs 'Grundstücks' siehe § 2 GrEStG

http://www.gesetze-im-internet.de/grestg\_1983/\_\_2.html


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