Ich habe gelesen, dass man die Fahrtkosten absetzen kann, wenn man in
der einen Stadt arbeitet und dort einen Zweitwohnsitz hat und aber in
einer anderen Stadt mit der Familie lebt.
Fahrten zur Arbeitsstätte sind immer Werbungskosten. Deinen Angaben nach könnte hier aber eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, d.h. es sind weitere Ausgaben abzugsfähig (§ 9 Absatz 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html