Ich habe nichts gegen Deine Fragestellung hier. Persönlich finde ich diese Art der Risikostreuung sehr gut.j Aber:

Ich hoffe aber, dass Du neben dieser (starken?) Aktienorientierung auch noch eine aktienbörsenunabhängige Geldanlage betreibst, z. B. eine stets kurzfristig verfügbare Tagesgeldanlage in Höhe von mindestens 3 Monatsnettogehältern. Damit kannst Du kurzfristig entstehenden Geldbedarf decken.

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due to volatility

= "wegen Marktpreisschwankungen".

Du kannst Aktien nur stückweise in Auftrag geben und kaufen. Daher kommt es bei z. B. 25 Stück zur Preissprüngen, wenn sich der Kurs etwas verändert. Die Kosten von € 1/Order sind also nicht die Ursache für die Meldung. Kaufe einfach eine Aktie weniger:-)

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Üblicherweise steht im Mietvertrag auch die Wohnfläche und die Kaltmiete. Wenn es durch den falschen Ansatz von 50 % der Balkon-/Terrassenfläche zu einem Rechenfehler der Gesamtfläche und Kaltmiete gekommen ist, dann würde ich mit einem nett formulierten Schreiben darauf hinweisen und die rückwirkende Korrektur seit Januar 2019 bei der übernächsten Mietzahlung ankündigen.

Eine solche Rückforderung wäre noch nicht verjährt!

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Die Transferfrage wurde schon beantwortet.

Wurde das Haus vermietet und wurden die brasilianischen Mieteinkünfte in der deutschen Steuererklärung berücksichtigt (deutsches Welteinkommensprinzip!)?

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Die Einverständniserklärung zur Schufa-Abfrage gilt für die gesamte Dauer der Kontobeziehung.

Die Bank hat das Recht, jederzeit eine Schufa-Abfrage durchzuführen. Schließlich ist die Schufa ein Verein zum Schutz der Mitglieder, die Gläubiger sind.

Sie ist nicht zu Deinem Schutz aktiv, sondern um die Mitglieder gegen Schuldner zu schützen, die insb. ihren vertraglichen Verpflichtungen tatsächlich oder voraussichtlich nicht nachkommen. Die Schufa meldet den Mitgliedern aber auch bestehende Kontoverbindungen, ohne dass es bei denen zu Auffälligkeiten gekommen ist.

Du musst Dir bei vertragskonformer Ratenzahlung also keine unguten Gedanken machen!

Falls Zahlungsprobleme absehbar werden, dann solltest Du besser vorher mit Deiner Bank sprechen und nicht warten, bis die Katastrophe eingetreten ist. Anstelle einer länger andauernden Nutzung des Dispokredites oder einer unangemeldeten Kontoüberziehung ist die rechtzeitige Aufnahme eines Ratenkredites angeraten. Nur dadurch spart man hohe Zinsen und erhält das Bankvertrauen.

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Genau genommen ist Deine Fragestellung falsch, aber ich vermute mal zu wissen, was Du meinst.

In Zeile 71 der ESteuererklärung 2016 stehen die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt. Das kommt bei den Vermessungskosten bestimmt nicht in Frage. Also fraglich, ob Zeile 72 oder 73.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20 % von € 20.000, also max. € 4.000, im Steuerjahr in Zeile 72 ansetzbar.

Der Vermessungsingenieur erbringt sicherlich keine haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des § 35a Abs. 2 EStG, sondern allenfalls (wenn überhaupt) eine, die dem Handwerker vergleichbar ist, also § 35a Abs. 3 EStG. Derartige haushaltsnahe Handwerkerleistungen können in Zeile 73 der Erklärung bis zur Höhe von 20 % von € 6.000, also max. € 1.200, eingetragen werden.

Zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen gehören gemäß BMF-Schreiben vom 09.11.2016 auch (einige) gutachterliche Tätigkeiten, aber einige werden explizit ausgeschlossen. Dieses Schreiben findest Du unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html

Lies bitte dort die Textziffern 19 - 21 und die Anlage 1. Vermessungsingenieurtätigkeiten werden in dem Schreiben nicht erwähnt, aber zumindest werden Architektentätigkeiten (egal ob Neubau oder Umbau) ausgeschlossen, hingegen gutachterliche Tätigkeiten aber gemäß Textziffer 20 für möglich gehalten.

Da der Kontext und Deine Beschreibung für die Umbaumaßnahme der Garage fehlt, kann ich in Deinem Fall weder Zulässigkeit noch Ausschluss der Tätigkeit beurteilen.  

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Die übrigen Antworten haben es im Prinzip schon erklärt. Daher nur zur Verdeutlichung:

Du kaufst keinen Aktienfonds, sondern "Anteile an diesem Aktienfonds". Diese Anteile kannst Du jederzeit in beliebiger Stückzahl entweder an die entsprechende Fondsgesellschaft (hier auch Anteilsbruchteile!) zurückgeben (gegen Geld) oder in ganzen Stückzahlen an einer Börse verkaufen.

Hier noch ein Lesetipp: https://www.test.de/shop/geldanlage-banken/alles-ueber-fonds-sp0516/

Dieses erst im November erscheinende Buch enthält auch die ab 2018 gültige Beschreibung der neuen Investmentfondsbesteuerung.

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Ich würde die Vertretungszeiten aufführen, da sie anstelle Deiner sonstigen Tätigkeiten Teile Deiner Arbeitszeit darstellen und möglicherweise zu Lasten Deiner ureigensten Aufgaben gehen. Dieser Zeit- und Interessenkonflikt sollte wertneutral beschrieben werden.

Allerdings sollte bei der jeweiligen Vertretung deutlich und inhaltlich beschrieben werden, ob es sich um ein höher-, gleich- oder niederwertigeres Aufgabengebiet handelt. 

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Ich muss Dir noch eine separate Antwort schicken, damit ich 2 Bilder beifügen kann. Du findest die Angaben im Bundesanzeiger unter Suche mit ISIN und Kapitalmarkt, dann Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 ...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

In den Besteuerungsgrundlagen ist es der zweite Eintrag auf der Seite. Bitte die ISIN AT.....799 suchen.

Anschließend brauchst Du "nur noch" die Beträge in der Anlage KAP einordnen.

Grundsätzliches zur Thesaurierung bis Ende 2017 kannst Du noch hier nachlesen:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wenn-der-fiskus-bei-fonds-zweimal-zuschlaegt/v\_detail\_tab\_print/4451748.html

Ab 2018 ändern sich die Spielregeln bei der Besteuerung:

https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-0/

Bitte auch die Leserbriefe lesen.


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Die Bedingungen zum betrachteten Optionsschein stellen die Verfahrensabläufe im einzelnen fest und können nicht auf andere Optionsscheine übertragen werden.

Du hast z. B. die Bedingungen zum WKN CE57QQ gelesen und verstanden oder? Dann macht die Frage zu einem Open-end Schein mit anderen Bedingungen wenig Sinn. Bei der genannten WKN kommt es nur auf den Aktienstand am 22.03.2017 an. Vorher (und nachher) kann der Aktienkurs liegen, wo er will. Es ist irrelevant, nur der Kurs am 22.03. zählt! 

Beim Knock-out Optionsschein ist der Kurs des Basispapiers während der gesamten Laufzeit relevant. Bei der erstmaligen Verletzung des Knock-out-Preises wird der Optionsschein wertlos.

Allen Optionsscheinen ist gemeinsam, dass bei einer Insolvenz des Emittenten seine Optionsscheine komplett wertlos werden und zwar unabhängig vom Kurs der Basiswerte.

Begriffliches Feintuning findest Du unter

http://www.derivateverband.de/MediaLibrary/Document/16-12-19-Derivate-Liga.pdf


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Darf der Vermieter trotz Nebenkosten-Guthaben die Nebenkosten-Vorauszahlungspauschale um 30 Euro erhöhen?

2014 erzielte ich ein Nebenkosten-Guthaben von 360 Euro. Damals betrug meine Miete 470 Euro, darin enthalten die Nebenkosten in Höhe von 200 Euro. Aufgrund des erzielten Guthabens kürzte ich die Pauschale auf 180 Euro und zahlte dann ab Anfang 2016 nur noch 450 Euro Miete. Jetzt erhielt ich die NK-Abrechnung für 2015 mit einem erzielten Guthaben von 188 Euro, welches der Vermieter aber nicht auszahlen, sondern auf das laufende Abrechnungsjahr aufrechnen will.
Falls ich das Geld jedoch ausgezahlt haben wolle, müsse ich die monatliche Vorauszahlung um 30 Euro auf nunmehr 210 Euro (neue Miete für 2017 also: 480 Euro!) erhöhen.

Tatsächlich muss ich vom Vermieter die Überweisung auf mein Konto fordern, da meine geringe Rente minimal aufgestockt wird und die geringe Ausbildungsvergütung meiner Tochter, die momentan noch zu Hause wohnt, ebenfalls minimal durch das Jobcenter aufgestockt wird. Das Geld steht also den Ämtern zu und nicht mir und wird auch von dort einbehalten. Das heißt für mich, dass ich die NK-Erhöhung und somit die höhere Miete in Kauf nehmen oder mich dagegen wehren muss. Dann kann es aber schnell passieren, dass ich die Kündigung erhalte. Darf der Vermieter die NK-Pauschale um 30 Euro erhöhen (auch bei Guthaben), wenn zu erwarten ist, dass das laufende Jahr eine Nachzahlung ergeben könnte? Das geht langsam ins Unermessliche, der Vermieter selber kümmert sich um nichts hier im Haus. Ich bin geschockt. Muss ich nun wirklich die 30 Euro mehr bezahlen?

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Mal abgesehen von Jobcenterfragen, die ich nicht beantworten kann, will ich Dir die Grundsätze für die NK-Abrechnung schildern. So wie Du schreibst, handelt es sich nicht um eine NK-Pauschale, sondern um eine NK-Vorauszahlung (also mit Nachverrechnung). Du mußt diese Begriffe fein unterscheiden (lernen)!

Der Vermieter kann nicht nach Belieben und in Erwartung nicht belegbarer Nebenkostensteigerungen die Vorauszahlungen anheben, sondern nur bis zur Höhe der nachvollziehbaren, also überprüfbaren, angemessenen Nebenkosten.

Ein Guthaben darf nicht verrechnet, sondern muss unverzüglich erstattet werden.

Hier findest Du noch mehr Informationen:

http://www.bmgev.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Betriebskosten.pdf

http://www.bmgev.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Heizkosten.pdf

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Du darfst die Wohnung verkaufen, aber nicht eigenhändig. Der dabei einzuschaltende Notar wird dafür sorgen, dass vom gezahlten Kaufpreis erst der Kreditgeber befriedigt wird und dann Du den Restbetrag erhältst. Der Kreditgeber muss auch noch die Löschungsbewilligung erteilen, damit die Vormerkung der Bank des Käufers in die Grundschuld umgewandelt werden kann. 

Deine Bank wird sicherlich mit einer Vorfälligkeitsentschädigungsforderung auf Dich zu kommen und Du gerätst unter Zeitdruck, diese zu begleichen. Da es sich sicherlich um eine Mietwohnung handelt, die Du weniger als 10 Jahre besessen hattest, wirst Du den Verkaufsgewinn als Sonstige Einkünfte im Rahmen Deiner Steuererklärung zu versteuern haben (Progressionserhöhung!).

Sinnvoller wäre es vielleicht, noch 5 Jahre mit dem Verkauf zu warten, um diese Besteuerung und die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden.

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Hast Du über Deinen Makler eine Versicherungsvoranfrage stellen lassen oder ging es gleich um einen BUV-Antrag?

Zu Deiner oben gefragten Versicherung findest Du hier einige Ausführungen:

https://www.berufsunfähigkeitsversicherungen-testsieger.de/existenzschutzversicherung-vs-berufsunfaehigkeitsversicherung/


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Die Mietkürzung war berechtigt. Damit wird man nicht zur Problemmieterin. Ob die Kommunikationskultur okay war, kann man nicht sagen.

Die Mieterin ist verpflichtet, nach ausreichender Voranmeldung Besichtigungstermine einzuräumen. Daran darf sie der Vermieter bzw. Makler erinnern. Und auch, daß bei Dir kein Eigenbedarfsinteresse besteht, denn solches wäre wohl ihre größte Sorge.

Einem Besuchstermin sollte also nichts im Wege stehen und vielleicht bringst Du ihr einfach einen kleinen Blumenstrauß mit.

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Bei der Bonitätsbewertung des Bürgen kommt nur eine Vollstreckung in das Vermögen und Einkommen über Pfändungsfreigrenze (je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten) in Frage (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndung). Es ist auch die Lebenserwartung des Bürgen zu berücksichtigen.

Die Situation des Bürgen und des Kredites ist in Deiner Fragestellung unklar: Land, gesetzlicher Rentner u/o Betriebsrente, "Teil des Hausbaukredites". Eine Bürgschaft bezieht sich idR nicht auf einen Teil (obwohl es auch eine quotale Bürgschaft geben kann), sondern stets auf einen bestimmten Kredit. Allerdings kann es sich dabei um eine Höchstbetragsbürgschaft handeln. 

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Zunächst kommt eine auf € 1.200 begrenzte Summe für 20 % der erlaubten Handwerkerrechnungsbeträge (erlaubt ist "alles außer Material") als haushaltsnahe Handwerkerleistungen nach § 35a EStG in Frage, wenn die Wohnung selbst bewohnt wird. Die Rechnungen müssen von jemand unbar bezahlt werden! Die genannten 20 % (höchstens jedoch € 1.200) werden von Deiner Einkommensteuerschuld abgezogen.

Du beschreibst aber leider nicht die Art und den Anlass der Umbaumaßnahmen. Daher kann die grundsätzliche Ansatzmöglichkeit als außergewöhnliche Belastung nicht annäherungsweise beurteilt werden. Diese wäre z. B. bei einer Veranlassung durch eine Behinderung möglich.

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