Ich habe nichts gegen Deine Fragestellung hier. Persönlich finde ich diese Art der Risikostreuung sehr gut.j Aber:

Ich hoffe aber, dass Du neben dieser (starken?) Aktienorientierung auch noch eine aktienbörsenunabhängige Geldanlage betreibst, z. B. eine stets kurzfristig verfügbare Tagesgeldanlage in Höhe von mindestens 3 Monatsnettogehältern. Damit kannst Du kurzfristig entstehenden Geldbedarf decken.

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due to volatility

= "wegen Marktpreisschwankungen".

Du kannst Aktien nur stückweise in Auftrag geben und kaufen. Daher kommt es bei z. B. 25 Stück zur Preissprüngen, wenn sich der Kurs etwas verändert. Die Kosten von € 1/Order sind also nicht die Ursache für die Meldung. Kaufe einfach eine Aktie weniger:-)

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Kann dann noch etwas schief gehen?

Ja oder Nein.

Suche Dir was aus, denn Du weißt alleine, ob Deine Antragsdaten mit der Realität übereinstimmen und wie es um das Haus bestellt ist.

Es könnte sich ferner bei der Besichtigung herausstellen, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf bzw. Instandhaltungsrückstau besteht. Dabei könnte z. B. der Heizkessel als nicht mehr zulässig angesehen werden. Hauswände könnten rissig, durchfeuchtet und schimmelig sein.

Aber diese Aspekte habe ich nur beispielhaft und spekulativ genannt. Vermutlich ist das Haus in einem Topzustand, die Außenwände sind dicht und gut gestrichen, so wie auch die Fensterrahmen.

Der Bankgutachter möchte gerne die Werthaltigkeit dieser Immobilie einschätzen, ehe er sein Okay zur Darlehnsauszahlung gibt.

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Üblicherweise steht im Mietvertrag auch die Wohnfläche und die Kaltmiete. Wenn es durch den falschen Ansatz von 50 % der Balkon-/Terrassenfläche zu einem Rechenfehler der Gesamtfläche und Kaltmiete gekommen ist, dann würde ich mit einem nett formulierten Schreiben darauf hinweisen und die rückwirkende Korrektur seit Januar 2019 bei der übernächsten Mietzahlung ankündigen.

Eine solche Rückforderung wäre noch nicht verjährt!

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Die Transferfrage wurde schon beantwortet.

Wurde das Haus vermietet und wurden die brasilianischen Mieteinkünfte in der deutschen Steuererklärung berücksichtigt (deutsches Welteinkommensprinzip!)?

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Die Einverständniserklärung zur Schufa-Abfrage gilt für die gesamte Dauer der Kontobeziehung.

Die Bank hat das Recht, jederzeit eine Schufa-Abfrage durchzuführen. Schließlich ist die Schufa ein Verein zum Schutz der Mitglieder, die Gläubiger sind.

Sie ist nicht zu Deinem Schutz aktiv, sondern um die Mitglieder gegen Schuldner zu schützen, die insb. ihren vertraglichen Verpflichtungen tatsächlich oder voraussichtlich nicht nachkommen. Die Schufa meldet den Mitgliedern aber auch bestehende Kontoverbindungen, ohne dass es bei denen zu Auffälligkeiten gekommen ist.

Du musst Dir bei vertragskonformer Ratenzahlung also keine unguten Gedanken machen!

Falls Zahlungsprobleme absehbar werden, dann solltest Du besser vorher mit Deiner Bank sprechen und nicht warten, bis die Katastrophe eingetreten ist. Anstelle einer länger andauernden Nutzung des Dispokredites oder einer unangemeldeten Kontoüberziehung ist die rechtzeitige Aufnahme eines Ratenkredites angeraten. Nur dadurch spart man hohe Zinsen und erhält das Bankvertrauen.

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Lies Dir bitte § 35a EStG durch (insb. Abs. 3 und 4), da Du das (falsch?) Geschriebene nicht richtig wiedergibst. Begründung für die Berücksichtigung dieser Kosten ist nicht die private Lebensführung, sondern die Leistungserbringung im Haushalt (oder Heim).

Kfz-Reparaturen sind daher nicht begünstigt. Siehe zu diesem ganzen Komplex dieses BMF-Schreiben:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html

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Genau genommen ist Deine Fragestellung falsch, aber ich vermute mal zu wissen, was Du meinst.

In Zeile 71 der ESteuererklärung 2016 stehen die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt. Das kommt bei den Vermessungskosten bestimmt nicht in Frage. Also fraglich, ob Zeile 72 oder 73.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20 % von € 20.000, also max. € 4.000, im Steuerjahr in Zeile 72 ansetzbar.

Der Vermessungsingenieur erbringt sicherlich keine haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne des § 35a Abs. 2 EStG, sondern allenfalls (wenn überhaupt) eine, die dem Handwerker vergleichbar ist, also § 35a Abs. 3 EStG. Derartige haushaltsnahe Handwerkerleistungen können in Zeile 73 der Erklärung bis zur Höhe von 20 % von € 6.000, also max. € 1.200, eingetragen werden.

Zu den haushaltsnahen Handwerkerleistungen gehören gemäß BMF-Schreiben vom 09.11.2016 auch (einige) gutachterliche Tätigkeiten, aber einige werden explizit ausgeschlossen. Dieses Schreiben findest Du unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.html

Lies bitte dort die Textziffern 19 - 21 und die Anlage 1. Vermessungsingenieurtätigkeiten werden in dem Schreiben nicht erwähnt, aber zumindest werden Architektentätigkeiten (egal ob Neubau oder Umbau) ausgeschlossen, hingegen gutachterliche Tätigkeiten aber gemäß Textziffer 20 für möglich gehalten.

Da der Kontext und Deine Beschreibung für die Umbaumaßnahme der Garage fehlt, kann ich in Deinem Fall weder Zulässigkeit noch Ausschluss der Tätigkeit beurteilen.  

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Die übrigen Antworten haben es im Prinzip schon erklärt. Daher nur zur Verdeutlichung:

Du kaufst keinen Aktienfonds, sondern "Anteile an diesem Aktienfonds". Diese Anteile kannst Du jederzeit in beliebiger Stückzahl entweder an die entsprechende Fondsgesellschaft (hier auch Anteilsbruchteile!) zurückgeben (gegen Geld) oder in ganzen Stückzahlen an einer Börse verkaufen.

Hier noch ein Lesetipp: https://www.test.de/shop/geldanlage-banken/alles-ueber-fonds-sp0516/

Dieses erst im November erscheinende Buch enthält auch die ab 2018 gültige Beschreibung der neuen Investmentfondsbesteuerung.

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Nein, nicht für ein Haus mit Einliegerwohnung. Die Abgeschlossenheits- bescheinigung spielt für Eigentumswohnungen und WEG-relevante Objekte eine Rolle, aber nicht für die Einliegerwohnung im Zweifamilienhaus!

Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeschlossenheitsbescheinigung

Ich möchte ferner auf Deine Kreditfrage eingehen und auf diese frühere Frage und meine Antworten verweisen:

https://www.finanzfrage.net/frage/einliegerwohnung-im-zweifamilienhaus---dafuer-darlehen-aufnehmen-und-darlehenszinsen-von-den-mieteinnahmen-abziehen

(Der enthaltene Link zur www.ftd.de funktioniert nicht mehr, da die Financial Times Deutschland eingestellt wurde.)

Die steuerliche Zielsetzung "Zweifamilienhaus" muss also schon frühzeitig vor Kaufvertragsformulierung und Finanzierungskonzeptionierung beachtet werden. Die Einliegerwohnung muss eine eigene Küche, WC und Bad haben. Spare vor der Kaufentscheidung nicht am Honorar für einen kompetenten Steuerberater! Aber im Notfall bleibt es bei einer flächenbezogenen Aufteilung der Vermietungskosten (einschl. Zinsen;-)).

Zu den Einkünften aus V+V (und die Voraussetzungen für die Anerkennung von Mietverträgen mit Angehörigen, s. insb. § 21 Abs. 2 EStG) auch mehr unter:

https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/e/einkuenfte-aus-vermietung-und-verpachtung-lexikon-des-steuerrechts/#D063026600014

Du kannst bei richtiger Gestaltung nicht nur die vollen Zinsen der Einliegerwohnung ansetzen, sondern auch die Kreditanschaffungskosten (Notar und Grundbuch für die Finanzierung). Und die Vermietungsausgaben werden ergänzt um die AfA!


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Was steht denn so in den Vertragsunterlagen zu Deiner Fragestellung?

Der Bankberater kann ja viel erzählen; hat er ja wohl auch schon früher;-)

Du solltest ihn aber unbedingt mal fragen, ob Ihr wirklich ein Hypothekendarlehn habt:-) Notfalls steht das auch genau in den Unterlagen.

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Ich würde die Vertretungszeiten aufführen, da sie anstelle Deiner sonstigen Tätigkeiten Teile Deiner Arbeitszeit darstellen und möglicherweise zu Lasten Deiner ureigensten Aufgaben gehen. Dieser Zeit- und Interessenkonflikt sollte wertneutral beschrieben werden.

Allerdings sollte bei der jeweiligen Vertretung deutlich und inhaltlich beschrieben werden, ob es sich um ein höher-, gleich- oder niederwertigeres Aufgabengebiet handelt. 

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Das Haus gehört(e) derzeit uneingeschränkt den Eltern. Sie könnten es auch nächste Woche einfach verkauft und dafür eine Pflegeversicherung abgeschlossen haben.

Die Eltern haben offenbar richtig erkannt, dass wirkliche finanzielle (ausreichende?) Unterstützung für den Pflegefall (von einigen) Deiner Geschwister nicht zu erwarten ist, aber zumindest von Deinem Bruder. Die Eltern haben nun in Form dieses für den Pflegefall bedingten Vertrages eine Art "Versicherung" abgeschlossen. Es kann sich allerdings für Deinen Bruder als Fehlspekulation herausstellen.

Die "ärmeren" Geschwister hätten (nur finanziell, nicht emotional gesehen) einen Nulleinsatz für den Pflegefall. Warum sollten sie mal vom andernfalls möglichen Erbe profitieren?

Vielleicht geht aber die Rechnung ganz anders, wenn es nämlich zu Erbfällen ohne Pflegefall kommt? Dann sind wieder alle dabei!

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Ich muss Dir noch eine separate Antwort schicken, damit ich 2 Bilder beifügen kann. Du findest die Angaben im Bundesanzeiger unter Suche mit ISIN und Kapitalmarkt, dann Besteuerungsgrundlagen gem. § 5 ...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

In den Besteuerungsgrundlagen ist es der zweite Eintrag auf der Seite. Bitte die ISIN AT.....799 suchen.

Anschließend brauchst Du "nur noch" die Beträge in der Anlage KAP einordnen.

Grundsätzliches zur Thesaurierung bis Ende 2017 kannst Du noch hier nachlesen:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wenn-der-fiskus-bei-fonds-zweimal-zuschlaegt/v\_detail\_tab\_print/4451748.html

Ab 2018 ändern sich die Spielregeln bei der Besteuerung:

https://www.test.de/Fondsbesteuerung-ab-2018-Das-muessen-Sie-ueber-die-Fondssteuer-wissen-5124267-0/

Bitte auch die Leserbriefe lesen.


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Zur zweiten Frage: Vom Garagenanschaffungswert ist der Grundstücksanteil abzuziehen, ehe die AfA-Berechnung beginnen kann. Zur Ermittlung der getrennten Grundstücks- und Immobilienwerte gibt es hier eine Arbeitshilfe:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2014-09-23-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis.html


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In dieser Urteilskommentierung (FG Düsseldorf, Az. 10 K 1932/16 E) fand ich den Hinweis, dass auch bei einer teilweisen Nichtnutzung stets volle Monate unterstellt werden müssen:

http://www.versicherungsjournal.de/buero-und-organisation/stress-mit-dem-finanzamt-wegen-ungenutztem-dienstwagen-128321.php

Es gibt keine zeitanteilige Aufteilung der Pauschalversteuerung des Dienstwagens.


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Die Bedingungen zum betrachteten Optionsschein stellen die Verfahrensabläufe im einzelnen fest und können nicht auf andere Optionsscheine übertragen werden.

Du hast z. B. die Bedingungen zum WKN CE57QQ gelesen und verstanden oder? Dann macht die Frage zu einem Open-end Schein mit anderen Bedingungen wenig Sinn. Bei der genannten WKN kommt es nur auf den Aktienstand am 22.03.2017 an. Vorher (und nachher) kann der Aktienkurs liegen, wo er will. Es ist irrelevant, nur der Kurs am 22.03. zählt! 

Beim Knock-out Optionsschein ist der Kurs des Basispapiers während der gesamten Laufzeit relevant. Bei der erstmaligen Verletzung des Knock-out-Preises wird der Optionsschein wertlos.

Allen Optionsscheinen ist gemeinsam, dass bei einer Insolvenz des Emittenten seine Optionsscheine komplett wertlos werden und zwar unabhängig vom Kurs der Basiswerte.

Begriffliches Feintuning findest Du unter

http://www.derivateverband.de/MediaLibrary/Document/16-12-19-Derivate-Liga.pdf


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Darf der Vermieter trotz Nebenkosten-Guthaben die Nebenkosten-Vorauszahlungspauschale um 30 Euro erhöhen?

2014 erzielte ich ein Nebenkosten-Guthaben von 360 Euro. Damals betrug meine Miete 470 Euro, darin enthalten die Nebenkosten in Höhe von 200 Euro. Aufgrund des erzielten Guthabens kürzte ich die Pauschale auf 180 Euro und zahlte dann ab Anfang 2016 nur noch 450 Euro Miete. Jetzt erhielt ich die NK-Abrechnung für 2015 mit einem erzielten Guthaben von 188 Euro, welches der Vermieter aber nicht auszahlen, sondern auf das laufende Abrechnungsjahr aufrechnen will.
Falls ich das Geld jedoch ausgezahlt haben wolle, müsse ich die monatliche Vorauszahlung um 30 Euro auf nunmehr 210 Euro (neue Miete für 2017 also: 480 Euro!) erhöhen.

Tatsächlich muss ich vom Vermieter die Überweisung auf mein Konto fordern, da meine geringe Rente minimal aufgestockt wird und die geringe Ausbildungsvergütung meiner Tochter, die momentan noch zu Hause wohnt, ebenfalls minimal durch das Jobcenter aufgestockt wird. Das Geld steht also den Ämtern zu und nicht mir und wird auch von dort einbehalten. Das heißt für mich, dass ich die NK-Erhöhung und somit die höhere Miete in Kauf nehmen oder mich dagegen wehren muss. Dann kann es aber schnell passieren, dass ich die Kündigung erhalte. Darf der Vermieter die NK-Pauschale um 30 Euro erhöhen (auch bei Guthaben), wenn zu erwarten ist, dass das laufende Jahr eine Nachzahlung ergeben könnte? Das geht langsam ins Unermessliche, der Vermieter selber kümmert sich um nichts hier im Haus. Ich bin geschockt. Muss ich nun wirklich die 30 Euro mehr bezahlen?

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Mal abgesehen von Jobcenterfragen, die ich nicht beantworten kann, will ich Dir die Grundsätze für die NK-Abrechnung schildern. So wie Du schreibst, handelt es sich nicht um eine NK-Pauschale, sondern um eine NK-Vorauszahlung (also mit Nachverrechnung). Du mußt diese Begriffe fein unterscheiden (lernen)!

Der Vermieter kann nicht nach Belieben und in Erwartung nicht belegbarer Nebenkostensteigerungen die Vorauszahlungen anheben, sondern nur bis zur Höhe der nachvollziehbaren, also überprüfbaren, angemessenen Nebenkosten.

Ein Guthaben darf nicht verrechnet, sondern muss unverzüglich erstattet werden.

Hier findest Du noch mehr Informationen:

http://www.bmgev.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Betriebskosten.pdf

http://www.bmgev.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Heizkosten.pdf

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Du darfst die Wohnung verkaufen, aber nicht eigenhändig. Der dabei einzuschaltende Notar wird dafür sorgen, dass vom gezahlten Kaufpreis erst der Kreditgeber befriedigt wird und dann Du den Restbetrag erhältst. Der Kreditgeber muss auch noch die Löschungsbewilligung erteilen, damit die Vormerkung der Bank des Käufers in die Grundschuld umgewandelt werden kann. 

Deine Bank wird sicherlich mit einer Vorfälligkeitsentschädigungsforderung auf Dich zu kommen und Du gerätst unter Zeitdruck, diese zu begleichen. Da es sich sicherlich um eine Mietwohnung handelt, die Du weniger als 10 Jahre besessen hattest, wirst Du den Verkaufsgewinn als Sonstige Einkünfte im Rahmen Deiner Steuererklärung zu versteuern haben (Progressionserhöhung!).

Sinnvoller wäre es vielleicht, noch 5 Jahre mit dem Verkauf zu warten, um diese Besteuerung und die Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden.

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Hast Du über Deinen Makler eine Versicherungsvoranfrage stellen lassen oder ging es gleich um einen BUV-Antrag?

Zu Deiner oben gefragten Versicherung findest Du hier einige Ausführungen:

https://www.berufsunfähigkeitsversicherungen-testsieger.de/existenzschutzversicherung-vs-berufsunfaehigkeitsversicherung/


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