Kann ich als Nacherbe eine Immobilie als Sicherheit für einen Immobilienkredit nutzen?
Hallo liebe Finanzfragen Community,
meine Schwester und ich beabsichtigen ein Grundstück zu erwerben. Wir sind die Nacherben einer Immobilie die aber noch im Besitz des Vorerben (unseres Vaters) ist. Dieser würde uns das Haus per Schenkung überschreiben (ich hoffe das geht problemlos), leider würde das zu lange dauern. Aus diesem Grund die Frage, ob eine Bank vielleicht auch die Nacherbschaft als Kreditbesicherung akzeptieren könnte. Es ist testamentarisch festgesetzt, dass nur meine Schwester und ich das Haus erben.
Vielen Dank für eure Hilfe.
4 Antworten
dactylo
Sollte der Vater ein paar hundert Euro für die Reise von Tailand nach D zu einem Notar sparen wollen, unterbreitet ihr ihm ein notarielles Angeot, das er vor dem deutschen Konsul annehmen soll. Dauert das so lange?
Ich nehme mal Deinen Kommentar zur Antwort von @Privatier59 dazu.
Wenn im Testament steht, dass Euer Vater das Grundstück nicht belasten darf, so war das vom ERblasser vermutlich als Schutz für Euch, die Nacherben gemeint.
Daher gilt, wo kein Kläger, da kein Richter, denn dieses Belastungsverbot steht nicht im Grundbuch.
Wenn also der Vater der Belastung des Grundstückes zustimmt/bzw. diese durchführt und Ihr keinen Widerspruch wegen der Testamentsklausel erhebt, ist das Ding durch.
Nach erfolgter Schenkung ist es dann sowieso erledigt.
Die Klausel, das Grundstück nicht zu beleihen, verpflichtet den Vorerbern gegenüber den Nacherben.
Denn wenn er das machen würde, dann hättet Ihr einen Klagegrund. Das gilt ebenso für andere im Testament vorhandene Bedingungen und Einschränkungen.
Wenn Ihr Nacherben aber beide (!!) damit einverstanden seid, dann kann das Testament rauf und runter geändert, Bedingungen hinzugefügt, verändert oder gestrichen werden.
Damit ist es möglich, das Grundstück als dingliche Sicherheit zur Verfügung zu stellen und es zu beleihen. Das ist unabhängig von der persönlichen Sicherheit, die natürlich nur der/die hat, welche/r den Kredit aufnimmt.
Es ist sinnvoll, derartige testamentarische Regeländerungen notariell zwischen Euch dreien zu vereinbaren, damit es später - nach dem Tod des Vaters . zu keinen sinnlosen Diskussionen kommt.
Schau Dir dazu diesen Beitrag an:
http://www.fgvw.de/neues/archiv-2012/keine-beurkundungen-im-ausland-nach-deutschem-recht
Es handelt sich bei der Grundstücksschenkung um ein beurkundungspflichtiges Geschäft. Da ist schon schwierig zu sagen, ob es in Thailand überhaupt Personen gibt die dem deutschen Notar vergleichbar sind. Selbst wenn es die geben sollte, müßten deren Beurkundungen amtlich übersetzt werden, pp. Das würde viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als ein Flug von Thailand nach Deutschland.
Ich würde in diesem Fall einen Freund des Vaters als vollmachtlosen Vertreter auftreten lassen und dann in Thailand die Urkunde nur genehmigen lassen. Keine Übersetzung nötig, sondern nur eine Apostille drauf und fertig.
Es kommt darauf an, ob es sich um eine notariell zu beglaubigende Urkunde wie etwa einen Grundstücksverkauf, -schenkung oder .belastung handelt, welche im Grundbuch zu vollziehen ist.
Bei der "Regeländerung" des Testament ist ja kein Grundbuchvollzug erforderlich, also ist es auch nicht ganz so streng. Hier ist die Nachweispflicht, dass Vor- und Nacherben einverstanden sind, im Vordergrund.
Primär geht es ja lediglich darum, dass sich Schwester und Du über die Änderung einig seid.
Also im Extremfall ändert Vater sein Testament entsprechend nur privatschriftlich in Thailand ab, schickt Euch die Änderung zu und Ihr gebt auf dieser Änderung Euer beider Einverständnis. Das ganze ist dann eben ein Nachtrag zum bestehenden Testament.
Problem entsteht aber, wenn Vater sein Einverständnis für die dingliche Belastung seines Hauses durch ein Grundpfandrecht geben muss. Hier kommt ihr ohne einen Noar nicht aus. Da muss Vater eben mal kurz nach Hause düsen.
Die Nacherbschaft hat keinerlei Absicherungswert und wird von einer Bank nicht als Absicherung anerkannt.
Danke für die schnelle Antwort. Laut Testament ist es meinem Vater nicht gestattet das Haus zu beleihen. Würde dies aber mit der Zustimmung aller Erben vielleicht doch gehen?
Danke für Deine Antwort. Jetzt ist es so, dass mein Vater in Thailand lebt. Muss er für die Schenkung bzw. die Regeländerungen nach Deutschland kommen bzw. wie schnell kann man damit rechnen, dass sowas (falls er persönlich vor Ort wäre) erledigt wäre?