Vorerbe/Nacherbe

3 Antworten

Sofern sie ihre Pflegekosten nicht durch eigenen Einkünfte decken kann, muß sie das Haus ebenso vollständig einsetzten.

Entweder durch Mieteinnahmen oder Verkauf.

Fraglich also nur noch, ob das Haus in ihrem Alleineigentum steht bzw. ob es bei dem gemeinschaftlichen Testament eine befreite Vorerbschaft bestimmt wurde, oder Sicherungsrecht der Nacherben über den durch Erbe zugefallenen Miteigentumsteil besteht.

G imager761

Dugiotok: Hat der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen den Vorerben von den gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichungen befreit (§ 2136 BGB, befreiter Vorerbe), kann er über den Nachlass auch nach Umzug in ein Pflegeheim frei verfügen. Dem Nacherben verbleibt (lediglich) der Überrest.


Dugiotok 
Beitragsersteller
 02.09.2012, 10:10

danke fuer die Antwort, der Erblasser hat die Vorerbin nicht befreit. Daher sind wir uns wirklich unsicher

Guppy194  01.09.2012, 22:48

ich verstehe die Fragestellung so, dass der Fragesteller evtl. wissen will, was mit dem Haus passiert, wenn das Vermögen des Vorerben die Pflegekosten nicht deckt.Bei der nicht befreiten Vorerbschaft müsste dann evtl. Testamentsvollstreckung eingesetzt werden, um aus den Erträgen der Erbschaft die offenen Kosten zu decken. U.U. könnte dann auch beim befreiten Vorerben das Haus verwertet werden. (hab dies aber nicht nachgeprüft)

Privatier59  02.09.2012, 04:28
@Guppy194

Lieber Guppy194: Wenn ich in einer Gastwirtschaft "etwas zu trinken" bestelle, dann kann ich mich auch nicht darüber beschweren, wenn ich statt einem kühlen Bier eine warme Milch mit Honig serviert bekomme. Das sollte man bei Fragestellern hier im Forum auch so handhaben, schon allein aus pädagogischen Gründen.

Franzl0503  03.09.2012, 18:49
@Guppy194

Guppy: Liegen die Voraussetzungen des § 1896 BGB vor, bedarf es m. E. der Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht, zumindest für die Vermögenssorge.

Solange sie noch lebt garnix!


EnnoBecker  02.09.2012, 06:55

Ich würde behaupten wollen, dass mit dem Haus, auch hinterher wenig Spektakuläres passieren.

Wird ja wohl niemand niederreißen oder wegtragen, oder?

EnnoBecker  02.09.2012, 06:57
@EnnoBecker

Blödes Handy, hat mir ein Falschkomma hinters Haus gesetzt. Bitte dieses Komma ignorieren...

Guppy194  01.09.2012, 18:16

genau, aber wie ist es bei der befreiten Vorerbschaft?