Vorerbe/Nacherbe
Die Vorerbin eines Hauses wird in ein Pflegeheim eingeliefert. Was passiert mit dem Haus?
3 Antworten
Sofern sie ihre Pflegekosten nicht durch eigenen Einkünfte decken kann, muß sie das Haus ebenso vollständig einsetzten.
Entweder durch Mieteinnahmen oder Verkauf.
Fraglich also nur noch, ob das Haus in ihrem Alleineigentum steht bzw. ob es bei dem gemeinschaftlichen Testament eine befreite Vorerbschaft bestimmt wurde, oder Sicherungsrecht der Nacherben über den durch Erbe zugefallenen Miteigentumsteil besteht.
G imager761
Dugiotok: Hat der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen den Vorerben von den gesetzlichen Beschränkungen und Verpflichungen befreit (§ 2136 BGB, befreiter Vorerbe), kann er über den Nachlass auch nach Umzug in ein Pflegeheim frei verfügen. Dem Nacherben verbleibt (lediglich) der Überrest.
Solange sie noch lebt garnix!