Kann ich als Leiharbeiter die Kilometerpauschale absetzten in der Steuererklärung?
Hallo,
bin seit dem 01.02.2023 als Leiharbeiter tätig der Einsatz soll bis zum 31.01.2027 andauern also genau 48 Monate. Seit 2017 ist die Höchstüberlassungsdauer 18 Monate.
Die Frage kann ich die Kilometerpauschale absetzen oder nur die Entfernungspauschale?
3 Antworten
Wenn Dein Arbeitsplatz der Punkt ist, wo Du vom Auftraggeber über längere Zeit eingesetzt wirst, dann ist die Entfernungspauschale gültig.
Nur wenn die Einsatzpunkte häufig wechseln, kann die Kilometerpauschale (Reisekosten) geltend gemacht werden.
wo ist denn deiner Meinung nach der Unterschied zwischen der Kilometerpauschale und der Entfernungspauschale
Ich suche wie wild aber finde nichts
Bei Reisekosten kann man die vollen km ansetzen, also Hin- und Rückweg. Wenn beispielsweise die erste Tätigkeitsstätte der Verleiher ist und es wechselnde Einsatzorte gibt. Auch Azubis können die Wege von und zur Berufsschule voll ansetzen, die Wege zum AG eben nur einfach.
Wenn man 4 Jahre an Firma X verliehen wird, ist eben die Frage, wo sich die erste Tätigkeitsstätte befindet.