Kann man auch die Kosten von einem Software-Abo vom Kaufpreis absetzen in der Steuererklärung?
Ich habe gelesen, man kann den Kaufpreis von einem Computer, Computer-Zubehör und Software, die man für die Arbeit benötigt, vom Kaufpreis in der Steuererklärung absetzen. Das ist wohl seit 2021 so. Korrigiert mich gerne, wenn das nicht (mehr) richtig ist.
Weiß jemand, wie das mit Abos aussieht? Zum Beispiel das Creative-Cloud-Abo von Adobe, was man monatlich bezahlt? Oder gilt diese Regelung nur für einen einmaligen Kauf?
Eine weitere Frage wäre, ob es eine Preisregelung bei dem Computer gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand einen High-End-Rechner zusammenstellen kann und den Kaufpreis dann absetzt, wenn er Homeoffice-Bürokaufmann ist.
2 Antworten
Man zieht nicht vom Kaufpreis, sondern von den Einnahmen ab.
Abis, also montliche, oder jährliche Gebühren für Software konnte man schon immer und natürlich auch gleich von den Einnahmen abziehen. Ich z. B. habe monatliche Gebühren für Adobe udn jährliche für Parallels, für Microsoft Office, usw. usw.
Natürlich ziehe ich die Gebühren als Betriebsausgabe ab.
Theorie: 1 mit Sternchen.
Praxis: Na ja.
Ich habe noch nie erlebt, das bei einer Software, die nicht eindeutig rein private Natur hat, wie Spiele, oder vergleichbar, da kein Prüfer irgendetewas macht. Es lohnt sich für die Prüfer einfach nicht. Nur wenn der Steuerpflichtige (oder sein Berater) nicht so klug war ein paar Diskussionspunkte einzubauen, wird ein Prüfer darauf verfallen auf diese Dinge einzugehen, nur um etwas zu finden.
Kleiner Tipp für den Umgang mit Finanzämtern:
- Beantworte keine Fragen, die nicht gestellt wurden.
- 2. mache nie etwas in zweifelsfragen nach der Version der Finanzverwaltung.
- Ein Steuerberater ist nie so teuer wie kein Steuerberater.
Du solltest besser mal ein Buchführungs-/Rechnungswesenseminar besuchen! 😜😁😎
Und/oder dir einen Steuerberater suchen!
Ja, grundsätzlich können die Kosten für ein Software-Abonnement von der Steuererklärung abgezogen werden, wenn es sich um eine Software handelt, die für den Betrieb verwendet wird. Hier es ist wichtig, dass der Nachweis erbracht wird, dass die Software für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendig ist. Wenn das Abonnement teilweise privat genutzt wird, muss der private Anteil abgezogen werden. Es ist am besten, dies mit einem Steuerberater zu klären, um sicherzustellen, dass alles korrekt angegeben ist.