Kann man auch die Kosten von einem Software-Abo vom Kaufpreis absetzen in der Steuererklärung?
Ich habe gelesen, man kann den Kaufpreis von einem Computer, Computer-Zubehör und Software, die man für die Arbeit benötigt, vom Kaufpreis in der Steuererklärung absetzen. Das ist wohl seit 2021 so. Korrigiert mich gerne, wenn das nicht (mehr) richtig ist.
Weiß jemand, wie das mit Abos aussieht? Zum Beispiel das Creative-Cloud-Abo von Adobe, was man monatlich bezahlt? Oder gilt diese Regelung nur für einen einmaligen Kauf?
Eine weitere Frage wäre, ob es eine Preisregelung bei dem Computer gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand einen High-End-Rechner zusammenstellen kann und den Kaufpreis dann absetzt, wenn er Homeoffice-Bürokaufmann ist.
2 Antworten
Man zieht nicht vom Kaufpreis, sondern von den Einnahmen ab.
Abis, also montliche, oder jährliche Gebühren für Software konnte man schon immer und natürlich auch gleich von den Einnahmen abziehen. Ich z. B. habe monatliche Gebühren für Adobe udn jährliche für Parallels, für Microsoft Office, usw. usw.
Natürlich ziehe ich die Gebühren als Betriebsausgabe ab.
Du solltest besser mal ein Buchführungs-/Rechnungswesenseminar besuchen! 😜😁😎
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