Kann man auch die Kosten von einem Software-Abo vom Kaufpreis absetzen in der Steuererklärung?

2 Antworten

Man zieht nicht vom Kaufpreis, sondern von den Einnahmen ab.

Abis, also montliche, oder jährliche Gebühren für Software konnte man schon immer und natürlich auch gleich von den Einnahmen abziehen. Ich z. B. habe monatliche Gebühren für Adobe udn jährliche für Parallels, für Microsoft Office, usw. usw.

Natürlich ziehe ich die Gebühren als Betriebsausgabe ab.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Elvis943  30.01.2025, 12:56

Ja, grundsätzlich können die Kosten für ein Software-Abonnement von der Steuererklärung abgezogen werden, wenn es sich um eine Software handelt, die für den Betrieb verwendet wird. Hier es ist wichtig, dass der Nachweis erbracht wird, dass die Software für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendig ist. Wenn das Abonnement teilweise privat genutzt wird, muss der private Anteil abgezogen werden. Es ist am besten, dies mit einem Steuerberater zu klären, um sicherzustellen, dass alles korrekt angegeben ist.

wfwbinder  30.01.2025, 18:15
@Elvis943

Theorie: 1 mit Sternchen.

Praxis: Na ja.

Ich habe noch nie erlebt, das bei einer Software, die nicht eindeutig rein private Natur hat, wie Spiele, oder vergleichbar, da kein Prüfer irgendetewas macht. Es lohnt sich für die Prüfer einfach nicht. Nur wenn der Steuerpflichtige (oder sein Berater) nicht so klug war ein paar Diskussionspunkte einzubauen, wird ein Prüfer darauf verfallen auf diese Dinge einzugehen, nur um etwas zu finden.

Kleiner Tipp für den Umgang mit Finanzämtern:

  1. Beantworte keine Fragen, die nicht gestellt wurden.
  2. 2. mache nie etwas in zweifelsfragen nach der Version der Finanzverwaltung.
  3. Ein Steuerberater ist nie so teuer wie kein Steuerberater.

Du solltest besser mal ein Buchführungs-/Rechnungswesenseminar besuchen! 😜😁😎

Und/oder dir einen Steuerberater suchen!


Max005  03.09.2023, 09:56

deine Antworten sind wie immer nicht hilfreich