Weiterbildungskosten meiner Frau absetzen

1 Antwort

Kann ich bei gemeinsamer Veranlagug der Einkommensteuererklärung die Weiterbildungskosten meiner Frau absetzen?

Dies ginge begrenzt als Sonderausgaben für Weiterbildung im Rahmen der Erstausbildung.

Wenn es sich um Weiterbildungskosten für einen vorübergehend nicht ausgeübten Beruf handelt, der aber wieder aufgenommen werden soll, dann sind diese Kosten Werbungskosten Deiner Frau (Anlage N). Allerdings müssen diese Kosten zwecks steuerlicher Auswirkung über € 1.000 im Kalenderjahr betragen. Dann hätte Deine Frau für den € 1.000 übersteigenden Betrag negatives Einkommen. Du kannst Ihre Werbungskosten im Rahmen Deiner Anlage N nicht absetzen!