Weiterbildungskosten meiner Frau absetzen
Meine Frau ist seit 3 Jahre nicht mehr berufstätig. Ich bin Alleinverdiener. Sie möchte jetzt 4 Monate Weiterbildung machen. Kann ich bei gemeinsamer Veranlagug der Einkommensteuererklärung die Weiterbildungskosten meiner Frau absetzen? Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Kann ich bei gemeinsamer Veranlagug der Einkommensteuererklärung die Weiterbildungskosten meiner Frau absetzen?
Dies ginge begrenzt als Sonderausgaben für Weiterbildung im Rahmen der Erstausbildung.
Wenn es sich um Weiterbildungskosten für einen vorübergehend nicht ausgeübten Beruf handelt, der aber wieder aufgenommen werden soll, dann sind diese Kosten Werbungskosten Deiner Frau (Anlage N). Allerdings müssen diese Kosten zwecks steuerlicher Auswirkung über € 1.000 im Kalenderjahr betragen. Dann hätte Deine Frau für den € 1.000 übersteigenden Betrag negatives Einkommen. Du kannst Ihre Werbungskosten im Rahmen Deiner Anlage N nicht absetzen!