Befristeter Aufenthaltstitel und Baufinanzierung?
Hallo.
Mein Mann ist türkischer Staatsangehöriger und hat erst einmal einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen. Laut Ausländerbehörde wird im ersten Anlauf immer erst einmal befristet. Wir sind mit meinem Mann seit September 2017 verheiratet, er kam einen Monat später nach Deutschland, wir haben ein gemeinsames Kind (1,5 Jahre alt). Wir arbeiten beide seit November 18. Er hat davor einen Sprachkurs besucht und sich danach einen Arbeitsplatz gefunden.
Jetzt würden wir Eigenheim anschaffen. Ich bin Hauptverdienerin, da mein Mann Teilzeit arbeitet und tagsüber die Kinder versorgt. Ich wäre also HauptKreditnehmerin, mein Mann wäre jedoch mitverpflichtet.
Wäre nun dieser befristete Aufenthaltstitel ein Problem?
Die Bank hat bisher nichts gesagt, Antrag läuft. Es ist nur ein Gedanke meinerseits.
3 Antworten
Wenn dein Mann den Antrag alleine stellen würde bzw. der Hauptverdiener ist, könnte dies sehr wohl ein Problem sein.
In deinem Fall würde ich aber sagen, dass das nicht eintreten wird. Im schlimmsten fall würde die Bank deinen Mann nicht berücksichtigen. Dann müsste das Darlehen nur auf dich laufen. Die Frage die du dir stellen solltest, ist ob die Haushaltsrechnung mit dir als einzige Kreditnehmerin auch positiv wäre? Sollte das der Fall sein würde einer Finanzierung nichts im weg stehen.
Jede Bank geht mit dem Thema anders um. Sollte deine Bank dir eine Ablehnung erteilen, kann ich dir nur empfehlen einen Finanzierungs-Makler aufzusuchen. Bei Whofinance kannst du einen in deiner nähe finden.
LG Wolkenkr4tzer
Omri
Mindestens ein Darlehensnehmer muß von der Bonität her nachweislich in der Lage sein, die Belastungen aus der Immobilienfinanzierung, den Lebenshaltungskosten und sonstigen Verpflichtungen langfristig bedienen zu können.
Du hast keine Angaben gemacht über deine Einkünfte, den Lebenshaltungskosten, iund sonstige Verpflichtungen; auch fehlen Angaben Eigenkapital, stille Reserven für Unvorhergesehenes und die angedachten Gestehungskosten (Kaufpreis einschliesslich der Erwerbskosten) eures Wunschhauses.
Hallo, es geht nicht um die Zahlen. Sondern um den Faktor, dass mein Mann einen befristeten Aufenthaltstitel hat.
Ein Hauskauf, eine Immobilienfinanzierung ist auch bei befristeter Aufenthaltserlaubnis oder Blauer Karte EU oder Blue Card EU nach wie vor möglich.