Allgemeinstrom Betrug,Recht auf Rückzahlung der ganzen Jahre?
Unserer Vermieter hat uns 20 Jahre lang in meinen Augen betrogen da er für Allgemeinstrom abkassiert hat für Flurlicht und Strom der zentralen Gasheizung obwohl kein Allgemeinstromzähler existiert.Der Strom dafür lief und läuft auf dem Zähler einer Wohnung die nun seit kurzem leer steht.Als der Stromheini kam um den Stromzähler dieser Wohnung still zu legen ging Heizung und Flurlicht aus,ab da an wussten wir das erst.Nun musste der Vermieter diesen auf sich anmelden damit der Strom wieder fließt.Das ist doch betrug da er ja 20 Jahre lang gar nicht feststellen konnte was angefallen ist und der arme Mann der da mal wohnte wohl die Kosten getragen hat?Kann ich das Jahrelange zahlen zurück fordern?Sind mal locker 5000 Euro.
4 Antworten
Deine Anschuldigungen sind ganz schön heftig, zumal Du nichts davon schreibst ob und in welcher weise der Hauseigentümer jenem Mieter eine Entschädigung gezahlt hat. Des weiteren gab es ja die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung - hätte diese jemand vorgenommen und von seinem Recht gebrauch gemacht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen, dann wäre Euch das schon damals aufgefallen. Also jetzt jemanden des Betrugs zu bezichtigen, obwohl man von seinem Kontrollrecht nicht Gebrauch gemacht hat - das geht nicht!
Daß diese Methode den Allgemeinstrom abzurechnen nicht erlaubt ist, das steht auf einem anderen Blatt. Aber jeder Richter wird Euch vorhalten, warum ihr nicht Eure Kontrollmöglichkeiten genutzt habt; und das wird die Strategie der Gegenseite sein und damit mit sicherheit ein mildes Urteil erzielen.
Ach, und das fällt einem erst nach 20 Jahren auf? Es wurde Jahr für Jahr niemals beleghaft dargestellt verlangt, überschläglich nachgerechnet und bei 2 Glühbirnen im Flur nie beanstandet, sondern immer anstandslos bezahlt? Was ist denn mit Außen-, Dachboden und Kellerbeleuchtung? Waschmaschinen und Trockner? Antennen- oder Satlitenverteiler? Klingel und Türsummer? Und jetzt will man rückwirkend 5000 EUR kassieren? Verjährung.
Wie würde denn deine Anzeige lauten, du bist dabei nicht zu Schaden gekommen.
Es (ist ggf.) wäre eine Angelegenheit des "armen" Vormieters gewesen, siehe @Snooopy155 !
Dann lasst doch euren Anwalt machen. Er verdient sein Geld so oder so und erzählt euch genau das, was ihr hören wollt. Und schimpft hinterher auf den Vorsitzenden, rät euch sogar zu kostenrächtiger Berufung, wenn ihr das seid, die ihn und die Gerichtskosten nach Klagabweisung bezahlt :-O
Fragt ihr hier, wäre doch nur der M, über dessen Zähler der Verbrauch lief geschädigt, sofern er nicht anteilig aus den Betriebskosteneinnahmen Allgemeinstrom entschädigt wurde, was ihr garnicht wissen könnt.
Wer aber 20 Jahre lang 300 EUR Allgemeinstromkosten zahlte und sich erst jetzt wundert, hat jede der Abrechnungen mit Zahlung akzeptiert. Und 3 Jahre nach Geltendmachung wären Ansprüche verjährt. Das hat euch der Anwalt nicht erzählt, oder? Sondern etwas von 5000 EUR, die seine Gebührenforderung bestimm? Komisch, oder?
Stromheini - wer so spricht verdient keine Antwort.
Der nette Herr der WEMAG.War ja in keinster Weise böse gemeint.
Man kann schon mal was rausplappern - aber nicht schreiben - es ist böse.
Laut Anwalt überhaupt nicht zulässig da der Verbrauch nicht zu erfassen ist und mit 300 Euro pro Partei (4 im Haus) im Jahr für 2 Glühbirne im Flur mächtig heftig.Heizungslämpchen der Gaszentralheizung ist ja zudem in der Abrechnung für Heizkosten zu erfassen.