Allgemeinstrom Betrug,Recht auf Rückzahlung der ganzen Jahre?

4 Antworten

Deine Anschuldigungen sind ganz schön heftig, zumal Du nichts davon schreibst ob und in welcher weise der Hauseigentümer jenem Mieter eine Entschädigung gezahlt hat. Des weiteren gab es ja die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung - hätte diese jemand vorgenommen und von seinem Recht gebrauch gemacht, die zugrunde liegenden Belege einzusehen, dann wäre Euch das schon damals aufgefallen. Also jetzt jemanden des Betrugs zu bezichtigen, obwohl man von seinem Kontrollrecht nicht Gebrauch gemacht hat - das geht nicht!


Lilatalle 
Beitragsersteller
 12.02.2020, 19:12

Laut Anwalt überhaupt nicht zulässig da der Verbrauch nicht zu erfassen ist und mit 300 Euro pro Partei (4 im Haus) im Jahr für 2 Glühbirne im Flur mächtig heftig.Heizungslämpchen der Gaszentralheizung ist ja zudem in der Abrechnung für Heizkosten zu erfassen.

Snooopy155  12.02.2020, 19:24
@Lilatalle

Daß diese Methode den Allgemeinstrom abzurechnen nicht erlaubt ist, das steht auf einem anderen Blatt. Aber jeder Richter wird Euch vorhalten, warum ihr nicht Eure Kontrollmöglichkeiten genutzt habt; und das wird die Strategie der Gegenseite sein und damit mit sicherheit ein mildes Urteil erzielen.

imager761  04.03.2020, 08:51
@Lilatalle

Ach, und das fällt einem erst nach 20 Jahren auf? Es wurde Jahr für Jahr niemals beleghaft dargestellt verlangt, überschläglich nachgerechnet und bei 2 Glühbirnen im Flur nie beanstandet, sondern immer anstandslos bezahlt? Was ist denn mit Außen-, Dachboden und Kellerbeleuchtung? Waschmaschinen und Trockner? Antennen- oder Satlitenverteiler? Klingel und Türsummer? Und jetzt will man rückwirkend 5000 EUR kassieren? Verjährung.

Wie würde denn deine Anzeige lauten, du bist dabei nicht zu Schaden gekommen.

Es (ist ggf.) wäre eine Angelegenheit des "armen" Vormieters gewesen, siehe @Snooopy155 !

Dann lasst doch euren Anwalt machen. Er verdient sein Geld so oder so und erzählt euch genau das, was ihr hören wollt. Und schimpft hinterher auf den Vorsitzenden, rät euch sogar zu kostenrächtiger Berufung, wenn ihr das seid, die ihn und die Gerichtskosten nach Klagabweisung bezahlt :-O

Fragt ihr hier, wäre doch nur der M, über dessen Zähler der Verbrauch lief geschädigt, sofern er nicht anteilig aus den Betriebskosteneinnahmen Allgemeinstrom entschädigt wurde, was ihr garnicht wissen könnt.

Wer aber 20 Jahre lang 300 EUR Allgemeinstromkosten zahlte und sich erst jetzt wundert, hat jede der Abrechnungen mit Zahlung akzeptiert. Und 3 Jahre nach Geltendmachung wären Ansprüche verjährt. Das hat euch der Anwalt nicht erzählt, oder? Sondern etwas von 5000 EUR, die seine Gebührenforderung bestimm? Komisch, oder?

Stromheini - wer so spricht verdient keine Antwort.


Lilatalle 
Beitragsersteller
 12.02.2020, 19:15

Der nette Herr der WEMAG.War ja in keinster Weise böse gemeint.

correct  12.02.2020, 19:15
@Lilatalle

Man kann schon mal was rausplappern - aber nicht schreiben - es ist böse.