Darf der Vermieter ohne meines Wissens die Betriebskostenauszahlung beim Jobcenter beantragen?
Hallo Gemeinde,
ich habe eine sehr hohe Betriebskostenabrechnung bekommen die ich noch überprüfen lasse. Nun habe ich Post vom Jobcenter bekommen das ich angeblich am 24.3 einen Antrag auf Übernahme der Betriebskosten eingereicht habe und dieser in vollem Umfang genehmigt wird. Ich habe einen solchen Antrag nur nicht eingereicht und gehe davon aus das dies mein ehemaliger Vermieter getan hat. Klar sollte ich froh sein das diese bezahlt ist aber geht es mir hier um rechtliche Dinge. Ist das rechtens das der Vermieter ohne mein Wissen diese Kosten beim Jobcenter einfordert und erstattet bekam. Ferner stand ja in dem Schreiben vom Jobcenter das ich diesen Antrag gestellt habe, dies habe ich aber nicht. Danke vorweg für etwaige Antworten!. Gruss aus Bayern.
2 Antworten
Das Jobcenter nimmt keinen Kontakt zum Vermieter auf. Auch wenn das JC an den Vermieter direkt die Miete zahlt. Völlig egal. Der Vertrag besteht zwischen Mieter und Vermieter. Das Jocenter wendet sich immer direkt an den eigenen Kunden. Wenn ein solcher Antrag dort eingegangen ist, würde ich mich dringend mit dem JC in Verbindung setzen, weil die nichts davon wissen werden, dass der Antrag nicht von dir kommt.
Die Gefahr ist einfach, wenn das JC NICHT weiß, dass da ein Vorgang "gefälscht" wurde, könnten auch noch andere Sachen beantragt werden oder Änderungen vorgenommen werden.
Wenn du sie über den Fall nun in Kenntnis setzt, dann werden sie bei nachfolgenden Anträgen vorsichtig sein und bei dir nachfragen.
Wenn das Jobcenter Dir Deine Miete bezahlt, dann wird sie diese ja direkt an den Vermieter abführen; der vermieter kann dann im Gegenzug auch Nachforderungen auf die Nebenkosten direkt beim Jobcenter einfordern. Nur wenn Du dir sicher bist, dss die Nebenkostenabrechnung zu Deinen Lasten fehlerhaft ist, solltest Du dies dem Jobcenter mitteilen.
Die Miete wird grundsätzlich an den Kunden gezahlt, der für die Zahlung an den Vermieter verantwortlich ist. Nur wenn eine unwirtschaftliche Handhabung der eigenen finanziellen Mittel festgestellt wird und es dadurch zu Mietschulden kommt, zahlt das JC direkt an den Vermieter. Der Vermieter hat sich ebenfalls grundsätzlich an den Mieter zu wenden, denn dieser ist sein Vertragspartner. LG