Ist man Freiberufler wenn man nur ab und zu als Übersetzer tätig ist aber auch Festangestellt bei einer Firma ist?

2 Antworten

Übersetzer ist eine freiberufliche Tätigkeit. Das Du das ohne große Sprachschule und ohne Studium geschaffte hast würde ich dabei nicht an die große Glocke hängen.

Wenn Du die ersten Aufträge ernsthaft im Auge hast, solltest Du den "Fragebogen zur steuerlicher Erfassung" aus dem Internet herunterladen, ausfüllen und an das Finanzamt senden.

Auf jeden Fall alle Kosten erfassen, also Belege aufbewahren. Nur der Gewinn is zu versteuern, nicht der Umsatz.

Wenn Du überwiegend für Unternehmen arbeitest, wäre es aber besser mit Umsatzsteuer zu arbeiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

jessicadicesare 
Beitragsersteller
 19.04.2018, 22:04

Ich wollte nichts an die große Glocke hängen, nur dem anderen Nutzer erklären dass man nicht unbedingt studieren muss wenn man Übersetzer sein will. Danke für deine Antwort :)

correct  20.04.2018, 01:17
@jessicadicesare

Du willst es einfach nicht glauben. Auch ich kann Dir ganze Bibliotheken aus dem Englischen übersetzen (mit kleinem ü), aber ich bin kein Übersetzer (mit grossem Ü). Man könnte das auch ergoogeln.

Aber egal - mach wie Du willst.

wfwbinder  20.04.2018, 04:22
@jessicadicesare
Ich wollte nichts an die große Glocke hängen, nur dem anderen Nutzer erklären dass man nicht unbedingt studieren muss wenn man Übersetzer sein will.

Wir betreuen eine Übersetzerin und die ist vom Finanzamt noch nie gefragt worden, wie sie den Beruf erlernt hat. Also "bangemachen gilt nicht."

Das Finanzamt wäre auch nicht Dein Ansprechpartner - für Steuerberatung sind andere zuständig.

Was Du planst ist ein Gewerbe, da Du keine gelernte (studierte) Übersetzerin bist.

Das musst Du bei der Stadt/Gemeinde anmelden. Vom Finanzamt bekommst Du dann automatisch einen Fragebogen und wahrscheinlich eine neue Steuernummer.

Eine Steuererklärung musst Du auf jeden Fall abgeben.


EnnoWarMal  20.04.2018, 08:33
Eine Steuererklärung musst Du auf jeden Fall abgeben.

Nein. Zwei.

jessicadicesare 
Beitragsersteller
 19.04.2018, 20:39

Eins habe ich vergessen: Als nicht geschützter Beruf, ist das Übersetzen für allen erlaubt, also man muss nicht studiert haben. Es reicht wenn man die Sprachen kann. Was hat damit zu tun ob man studiert hat oder nicht mit der Anmeldung einer Gewerbe? In der Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin und im Gymnasium habe ich auch Übersetzung gelernt, das tue ich seit ich 12 Jahre alt war, gilt das etwa nicht? Ich plane eine Teilzeitbeschäftigung als Angestellte und nebenbei "privat" zu übersetzen, also nicht bei der Firma wo ich arbeite und möchte auch kein Übersetzerbüro oder eine eigene Firma grunden.

Ich hoffe ich haben mich jetzt besser ausgedruckt.

correct  19.04.2018, 21:42
@jessicadicesare

Nein, das gilt nicht. Weil sonst fast jeder Deutsche ein Übersetzer wäre.

Zum Übersetzer muss man aber ausgebildet sein.

Nebenbei privat ist auch ein Gewerbe.

jessicadicesare 
Beitragsersteller
 19.04.2018, 20:26

Danke correct! Ich glaube ich will und muss gar keine Gewerbe anmelden oder grunden weil ich zu wenig verdienen würde. Habe gelesen dass unter 17.500€ Einkommen entfällt die Gewerbeanmeldung und man ist Kleinunternehmer also man muss auch keine Ust. in Rechnung stellen. Sind diese 17.500€ als Summe vom Einkommen aus nicht selbsttändiger Arbeit plus das aus den evtl. Übersetzungen oder nur aus den zweiten Aufträgen?

barmer  19.04.2018, 23:11
@jessicadicesare

Hallo, die Gewerbeanmeldung hat nichts mit der Grenze von 17.500 EUR zu tun. Mit wfwbinder meine ich, dass Deine Tätigkeit freiberuflich ist und keine Gewerbeanmeldung nötig. Die 17.500 EUR rechnen nur aus der Selbstständigkeit, Umsatzsteuer ist nicht nötig, aber besser für Dich, wenn Du für Unternehmen tätig bist.