Ist man Freiberufler wenn man nur ab und zu als Übersetzer tätig ist aber auch Festangestellt bei einer Firma ist?
Meine Situation: Ich bin Angestellte in Vollzeit bei einer Firma als Front Office Managerin aber ich möchte kündigen weil der Job mir nicht mehr gefällt. Als Alternativ würde ich einen Teilzeitjob aufnehmen und nebenbei versuchen Übersetzungsaufträge zu bekommen damit ich Erfahrung sammeln und mich weiterbilden kann und irgendwann dann einen Vollzeitjob als Übersetzerin bekomme oder sogar komplett Selbstständig werde. Leider kann ich nicht studieren und eine schulische Ausbildung ist mir zu teuer, also muss ich es einfach so machen und meine Ausbildung als Fremdsprachenkorrespondentin "ausnutzen". Die Frage ist: bin oder wäre ich so Freiberufler? Muss ich mich beim Finanzamt anmelden wenn ich erstmal gar nichts oder wenig (max. 200€ im Monat) mit den Übersetzungen verdiene? Und muss ich unbedingt eine Steuererklärung machen? Ich habe mich schon online informiert aber die Infos sind verwirrend und manchmal schwer zu verstehen, will aber nicht sofort beim Finanzamt anrufen und sie "stören"....
Vielen Dank für eure Hilfe
2 Antworten
Übersetzer ist eine freiberufliche Tätigkeit. Das Du das ohne große Sprachschule und ohne Studium geschaffte hast würde ich dabei nicht an die große Glocke hängen.
Wenn Du die ersten Aufträge ernsthaft im Auge hast, solltest Du den "Fragebogen zur steuerlicher Erfassung" aus dem Internet herunterladen, ausfüllen und an das Finanzamt senden.
Auf jeden Fall alle Kosten erfassen, also Belege aufbewahren. Nur der Gewinn is zu versteuern, nicht der Umsatz.
Wenn Du überwiegend für Unternehmen arbeitest, wäre es aber besser mit Umsatzsteuer zu arbeiten.
Du willst es einfach nicht glauben. Auch ich kann Dir ganze Bibliotheken aus dem Englischen übersetzen (mit kleinem ü), aber ich bin kein Übersetzer (mit grossem Ü). Man könnte das auch ergoogeln.
Aber egal - mach wie Du willst.
Ich wollte nichts an die große Glocke hängen, nur dem anderen Nutzer erklären dass man nicht unbedingt studieren muss wenn man Übersetzer sein will.
Wir betreuen eine Übersetzerin und die ist vom Finanzamt noch nie gefragt worden, wie sie den Beruf erlernt hat. Also "bangemachen gilt nicht."
Das Finanzamt wäre auch nicht Dein Ansprechpartner - für Steuerberatung sind andere zuständig.
Was Du planst ist ein Gewerbe, da Du keine gelernte (studierte) Übersetzerin bist.
Das musst Du bei der Stadt/Gemeinde anmelden. Vom Finanzamt bekommst Du dann automatisch einen Fragebogen und wahrscheinlich eine neue Steuernummer.
Eine Steuererklärung musst Du auf jeden Fall abgeben.
Eins habe ich vergessen: Als nicht geschützter Beruf, ist das Übersetzen für allen erlaubt, also man muss nicht studiert haben. Es reicht wenn man die Sprachen kann. Was hat damit zu tun ob man studiert hat oder nicht mit der Anmeldung einer Gewerbe? In der Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin und im Gymnasium habe ich auch Übersetzung gelernt, das tue ich seit ich 12 Jahre alt war, gilt das etwa nicht? Ich plane eine Teilzeitbeschäftigung als Angestellte und nebenbei "privat" zu übersetzen, also nicht bei der Firma wo ich arbeite und möchte auch kein Übersetzerbüro oder eine eigene Firma grunden.
Ich hoffe ich haben mich jetzt besser ausgedruckt.
Nein, das gilt nicht. Weil sonst fast jeder Deutsche ein Übersetzer wäre.
Zum Übersetzer muss man aber ausgebildet sein.
Nebenbei privat ist auch ein Gewerbe.
Danke correct! Ich glaube ich will und muss gar keine Gewerbe anmelden oder grunden weil ich zu wenig verdienen würde. Habe gelesen dass unter 17.500€ Einkommen entfällt die Gewerbeanmeldung und man ist Kleinunternehmer also man muss auch keine Ust. in Rechnung stellen. Sind diese 17.500€ als Summe vom Einkommen aus nicht selbsttändiger Arbeit plus das aus den evtl. Übersetzungen oder nur aus den zweiten Aufträgen?
Hallo, die Gewerbeanmeldung hat nichts mit der Grenze von 17.500 EUR zu tun. Mit wfwbinder meine ich, dass Deine Tätigkeit freiberuflich ist und keine Gewerbeanmeldung nötig. Die 17.500 EUR rechnen nur aus der Selbstständigkeit, Umsatzsteuer ist nicht nötig, aber besser für Dich, wenn Du für Unternehmen tätig bist.
Ich wollte nichts an die große Glocke hängen, nur dem anderen Nutzer erklären dass man nicht unbedingt studieren muss wenn man Übersetzer sein will. Danke für deine Antwort :)