Azubi, Minijob, Freiberufler?

2 Antworten

Nein, du zahlst keine Steuern, sondern nur Sozialabgaben, Steuern zahlt man(Steuerklasse 1) erst ab ca 1300€Bruttoeinkommen.

Dazu dein Kindergeld und sofern es die erste Ausbildung ist Elternunterhalt und oder BAB. Willst du dich Totarbeiten? Ist die Ausbildung nicht schon genug Stress?

Eine Ausbildung ist normalerweise ein 40 Stunden Job. In Deutschland darf man als Angestellter über alle Jobs die man ausübt nicht mehr als 48Wochenstunden haben. In der Ausbildung sind Nebenjobs Genehmigungspflichtig von der Ausbildungsstätte.

Eine Teilselbsständigkeit ist möglich, da man nicht verpflichtet ist seine Arbeitsstunden dafür aufzuschlüsseln. Die Genehmigung deiner Ausbildung brauchst du dennoch.

Im Normalen Berufsleben, musst du die Nebenjobs und Gewerbe immer noch deinem AG mitteilen und auch die 48 Stunden Regelung greift weiter, verbieten darf die der AG dann diese Tättigkeiten nur noch in wenigen Ausnahmen.


Eve2001 
Beitragsersteller
 20.02.2023, 10:42

Totarbeiten tue ich mich tatsächlich nicht, den Nebenjob und die freiberufliche Stelle würde ich nicht länger als maximal zum Sommer ziehen. Aus dem Grund wäre beides zeitlich begrenzt.

Mein Arbeitgeber weiß, dass ich im Moment einen Nebenjob ausübe. Das war auch direkt ein Thema das ich bei Beginn der Ausbildung angesprochen hatte.
Mir war jetzt nur wichtig zu wissen, in wie fern das Szenario wie beschrieben möglich wäre.

Lieben Dank.

"Als Freiberuflerin einstellen"

Ist ein Widerspruch in sich. Als Freiberufler ist man selbständig tätig und eben nicht "eingestellt".

Außerdem: wie alt bist Du? Minderjährige können such nicht ohne Weiteres selbständig machen. Und: die meisten freiberuflichen Tätigkeiten erfordern ein abgeschlossenes Studium, um wirklich freiberuflich zu sein - was für eine Tätigkeit ist das?

Du müsstest einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb der Frist elektronisch übermitteln, den Gewinn für die selbständige Tätigkeit mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln und per Anlage EÜR an das Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln. Du musst eine Entscheidung hinsichtlich der Umsatzsteuer treffen -Kleinunternehmerregelung oder nicht, ordnungsgemäße Rechnungen schreiben etc.

Ob Du dann Einkommensteuer zahlen musst, hängt von den Gesamteinkünften ab, dabei zählt der Minijob nicht mit, wenn er vom AG pauschal versteuert wird.


Eve2001 
Beitragsersteller
 20.02.2023, 10:45

Ich bin 21, also passt das schon mal.
Es ist ein Unternehmen in welchen Umfragen durchgeführt werden. Diese stellen keine Minijobler, Teilzeitkräfte oder Vollzeitkräfte ein. Nur als Freiberufler. So war deren Aussage im letzten Telefonat. Da ich mit dieser Info selbst nicht so ganz weiter wusste, bin ich hier haha.

Eifelia  20.02.2023, 12:15
@Eve2001

Eben. Sie stellen niemanden ein - sie wollen, das du dich selbständig machst, mit allen Konsequenzen.

Eve2001 
Beitragsersteller
 20.02.2023, 12:24
@Eifelia

Okay, danke das versteh ich dann schon mal. Ich werd das noch mal nachschauen, in wie weit das eben dann möglich ist im Rahmen meiner Ausbildung und ob es sich finanziell lohnt. Vielen Dank.