Ich habe Pakete angenommen und anscheinend einen an dem falschen Nachbar weitergegeben. Was zu tun?
Hallo,
Ich habe zufällig diese Woche 2 Pakete für Nachbar angenommen. Eine Person hat die 2 Pakete am selben Tag abgeholt. Einige Tage später kommt eine andere Nachbarin zu mir und fragt nach ihrem Paket, den ich nicht mehr habe. Da der erste Nachbar ihn zuvor abgeholt hat - und anscheinend das Paket nicht zurueckgegeben hat. Nun bedroht mich diese Nachbarin mit Unterschlagungsanzeige. Was soll ich tun?
4 Antworten
Wer ein Paket für einen anderen annimmt, hat damit zunächst auch die Verantwortung für dieses Paket, d.h. die Haftung geht auf den Annehmenden über. Allerdings ist die Frage, ob der Lieferdienst überhaupt die Herausgabe des Pakets an "Nachbarn" ohne Vollmacht des Empfängers hätte vornehmen dürfen. Da diese Regelung in letzter Zeit auch durch Urteile in Frage gestellt wird, gibt es normalerweise bei Lieferdiensten inzwischen die Option, eine Alternativablage zu definieren (z.B. Nachbarn, ein bestimmter Ort auf dem Grundstück, eine Paketbox, eine Poststelle). Ansonsten werden die Lieferungen in eine definierte Poststelle des Anbieters verbracht und können dort abgeholt werden.
Sorgfalt auf Deiner Seite ist allerdings auch zu vermissen. Du hättest zumindest die Empfängeradresse überprüfen müssen, bevor Du dem ersten Nachbarn die beiden Pakete ungesehen übergibst. Ich gehe davon aus, dass diese Adressen nämlich verschieden waren, wenn die beiden Pakete an unterschiedliche Personen gehen sollten.
Der einfachste Weg, diese Situation zu heilen, wäre der von @berlina76 vorgeschlagene Weg des Gesprächs, um das fehlende Paket an die richtige Empfängerin zu übergeben.
Funktioniert das nicht, so bist Du als Empfänger des Pakets zunächst mal haftbar für den Verlust (was sagt denn das Tracking des Paketdienstleisters in Bezug auf den Empfänger des Pakets?) - sehr wahrscheinlich geht jedoch die Schadensersatzforderung gegen den Paketlieferanten, da die Auslieferung an einen Nachbarn nicht vertraglich abgesichert ist.
Einen Nachweis für die Übergabe Deinerseits an den Nachbarn gibt es aber auch nicht. Damit wärst Du nämlich aus dem Schneider, denn die Haftung wäre damit auf den Nachbarn übergegangen.
Für die Durchsetzung all dieser Ansprüche ist jedoch nicht die Empfängerin, sondern der Absender zuständig. Der Absender trägt die Verantwortung dafür, dass die Lieferung die Empfängerin erreicht. Er bedient sich dabei eines Erfüllungsgehilfen in Gestalt des Paketdienstes.
Klärt das erst mal im kleinen Kreise. Klappt es nicht, dann soll die Nachbarin das Tracking heraussuchen und prüfen, wer als Empfänger gelistet ist. Dann wird dem Absender der Sendung eine Verlustmeldung mitgeteilt.
Das ist generell eine sehr gute Idee. So mache ich das. In einer Zeit, in der das Schlimmste darin besteht, das Paket bei der nächsten Post abholen zu müssen (oder der entsprechenden Stelle des jeweiligen Paketdienstleisters), sollte die Übergabe an Nachbarn eigentlich überflüssig sein.
Mit dem 2. Nachbarn zusammen zum ersten Nachbarn gehen und die Herausgabe der falschen Sendung verlangen.
Da kannst Du nicht mehr viel tun ... außer mal ein ernstes Wort mit dem Nachbarn zu reden.
Aber lesen kannst Du?
Da stehen doch Empfänger auf den Paketen.
Mit 100% zwei unterschiedliche!
Gehe zum Nachbarn und setze diesen auf den Pott, aber so richtig.
Und wenn der nicht mitspielt, dann zeigst Du bzw. die Nachbarin den bei der Polizei an.
Klappt das nicht, dann würd ich nie wieder Pakete für Nachbarn annehmen.