Bestellung widerrufen und trotzdem Ware erhalten?
Habe am 10.11.19 einen Roller bestellt
am 11.11.19 die Bestellung widerrufen
am 19.11.19 stonierbestätigung erhalten
Am 6.12.19 wurde mir der Roller geliefert und meine Nachbarin hat die Lieferung angenommen.
ich soll jetzt für die Rücksendung die Kosten übernehmen.ca25€. Mein Geld habe ich nicht wiederbekommen. Was würdet ihr tun und wie sollte ich mich am besten verhalten ? Muss den Versand wirklich bezahlen? Muss ich diesen Roller überhaupt zurückgeben? Ist ein Riesen Paket und steht jetzt schon 1 Monat bei mir im Flur und stört.
freue mich über Ratschläge
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Erstmal grundsätzlich: Du hast den Widerruf rechtzeitig abgesandt, dass der Widerruf erst 8 Tage später bestätigt wurde, hat darauf keinen Einfluss. Du hast den Widerruf sogar so rechtzeitig abgesandt, dass üblicherweise davon auszugehen ist, dass der Widerruf beim Händler eingegangen ist, bevor dieser den Roller in den Versand gegeben hat. Dafür spricht insbesondere auch die lange Lieferzeit (bestellt am 10.12.2019, Ware erhalten am 06.12.2019). Es ist nicht davon auszugehen, dass der Roller tatsächlich mehr als 3,5 Wochen unterwegs war. Damit war der Versand des Rollers ein Fehler des Verkäufers, der noch komplett in dessen Machtbereich lag.
Ich gehe im Folgenden davon aus, dass du Verbraucher im Sinnes BGB bist und der Verkäufer Unternehmer. § 357 Abs. 6 BGB besagt:
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche von dieser Pflicht unterrichtet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.
Hervorhebungen durch mich
Satz 3 trifft hier meines Erachtens zu.
Fast vergessen: Die Widerrufsfrist beginnt eh erst mit dem Erhalt der Ware, d. h. am 06.12.2019 und endet dementsprechend am 20.12.2019.
Fazit: Fordere den Verkäufer mit Hinweis auf deinen Widerruf dazu auf, den Roller bei dir abzuholen, und dir den Kaufpreis zurückzuerstatten. Am besten mit Fristsetzung. Zu etwaigen Aufbewahrungspflichten deinerseits finde ich im Moment nichts. Das wäre nochmal zu prüfen, wenn der Händler sich tatschlich weigern sollte, den Roller wieder abzuholen.
Schaue in die AGBs Deines Internetverkäufers. Oftmals stehen dort die anfallenden Rücksendekosten. Zudem unterscheidet sich der Internetverkäufer vom Versender der Ware und das Ergebnis siehst Du in Deinem Fall ganz deutlich. Auch kannst Du die unerwünschte Ware nur dann vernichten, wenn Dir dies der Verkäufer erlaubt.
Resümee: Überlege Dir in Zukunft gründlicher, was Du im Internet kaufen willst, denn auch dort kann vieles bei Nichtgefallen nicht mehr kostenlos zurückgegeben werden.