DPD Rechtsverbindliche Erklärung Paket aufgetaucht?
Hallo, hab schon vor einiger Zeit eine Frage zu Rechtsverbindlichen Erklärungen gestellt, nun habe ich sie Unterschrieben nachdem ich nochmal alle Nachbarn durchgegangen bin, und nun hat sich, nachdem ich sie weggeschickt habe, ein Nachbar gemeldet dass deren Sohn anscheinend eben mein Produkt auf einmal hat, ohne dass die Eltern wissen woher es kommt, also, ist ja klar was passiert ist, nun, wie kann ich diese Erklärung widerrufen beziehungsweise die Geschichte klären?
1 Antwort
Du widerrufst nicht Deine Erklärung, sondern verweist den Sender darauf, dass vermutlich Dein Paket von diesem Nachbarn bzw. dessen Sohn entgegengenommen wurde. Die weitere Klärung ist nicht Deine Aufgabe. Du hast das Paket nie bekommen.
Du hast nicht eine falsche Erklärung abgegeben.
- Das Paket wurde von Dir nicht entgegengenommen.
- Du hast den Inhalt des Pakets anderweitig nicht erhalten.
- Sollte es noch eintreffen, würdest Du die Annahme verweigern.
Alles korrekt. Nun hast Du jedoch sachdienliche Angaben zum möglichen Verbleib des Pakets (über das Tracking von DPD hinaus), die dem Sender helfen können, die Angelegenheit zu klären.
Das mit dem Fisch habe ich nicht verstanden.
Naja aber es wurde ja von einer Person angenommen welche ich kannte, wenn auch nur nicht sehr gut, und ich würde jetzt denken dass ich auch daran hätte denken müssen, nicht nur die Eltern zu fragen, sondern auch den Sohn.
Das mit dem Fisch war gemeint, dass ich dann hafte :)
Du hast alles richtig gemacht , du kannst nicht die ganze Nachbarschaft abklappern . So wie Gandalf es schreibt , würde ich es auch machen .
Das mit dem Fisch war gemeint, dass ich dann hafte :)
Dazu mal ganz grundsätzlich: Bei Geschäften zwischen Unternehmern und Verbrauchern (Verbrauchsgüterkauf; §§ 474 ff. BGB) haftet der verkaufende Unternehmer, bis der Verbraucher oder ein von ihm explizit benannter Dritter die Ware entgegen genommen hat. Wenn der Versanddienstleister (DPD) das Paket irgendeinem Dritten in die Hand drücken, ist das das Problem des Verkäufers und von DPD. Du musst deinem Paket überhaupt nicht hinterherlaufen, zumindest solange der Versender nicht klare Angaben macht, wem das Paket jetzt tatsächlich übergeben wurde.
Deine Erklärung stellt auf deinen Wissensstand zum Zeitpunkt der Abgabe ab, dementsprechend gibt es nichts zu widerrufen. Du teilst dem Verkäufer lediglich deine neuen Erkenntnisse mit.
Ok, also sollte ich den Kontakt zwischen Verkäufer und meinen Nachbarn herstellen, und somit bin ich trotzdem nicht der "Fisch" auf wenn ich augenscheinlich die Unwahrheit bei der Erklärung abgegeben habe?