Defekte Ware wird nicht abgeholt - wie Geld zurück bekommen?
Hallo zusammen,
ich habe bei bett1.de Matratzen bestellt und von meinem 100 Tage Rückgaberecht Gebrauch gemacht. Seit nunmehr 7 Wochen warte ich auf den Anruf einer Spedition, die die Matratzen abholen soll. Regelmässige Kontakte mit dem bett1.de Kundendienst per Mail oder Telefon enden darin, dass sie nochmal meine Telefonnummer abgleichen und mir sagen, dass sie die Spedition auffordern, die Ware abzuholen - mehr kommt aber auch nicht.
Heute habe ich bett1.de dazu aufgefordert, mir den Kaufpreis innerhalb der nächsten 14 Tage zurück zu überweisen - als Antwort kam, dass der Kaufpreis erst dann erstattet wird, wenn die Matratzen abgeholt worden. Habe ich die Chance, die Kaufpreiserstattung trotzdem durchzusetzen - anscheinend funktioniert das mit der Abholung ja nicht. Vielen Dank.
1 Antwort
Setze eine Frist zur Abholung um eine Frist zur Geldrückerstattung zu setzen.
Ich habe am xx.xx.xx meinen Widerruf aufgegeben, bis heute haben Sie weder die Matratze abgeholt, noch das Geld zurück erstattet. Ich erwarte, das sie die Matratze bis zum yy.yy.yy abholen und fordere Sie auf mir mein Geld unabhängig vom Abholdatum bis zum zz.zz.zz zurück zu zahlen, da es nicht mein Verschulden ist, das die Ware nicht abgeholt wurde, sondern in Ihrer Verantwortung liegt. Sollte ich bis zz mein Geld nicht zurück erhalten werde ich rechtliche Schritte einleiten.
zz dabei eine Woche nach yy setzen und yy höchstens 2 Wochen nach Heute setzen. Und das ganze mindest per E-Mail, wenn nicht sogar per Einwurfeinschreiben, machen, nicht per Telefon.
Erstmal hat der Händler recht, er muß das Geld innerhalb von 14 Tagen nach Rückerhalt der Ware zurückzahlen.
Allerdings verzögert der Händler ja von sich aus die Rücknahme der Ware und dadurch auch die Geldrückgabe, das geht nicht, er muß die Ware zeitnah zurück nehmen, wenn er das nicht tut, bleibt dir nur der Weg, das anzumahnen. Mit dieser Mahnung deinerseits gerät der Händler dann in Verzug, wenn er die Ware immer noch nicht abholt.
Danke dir, hast du dafür ggf. rechtliche Grundlagen, die das ermöglichen?