Paket wurde von der Post nicht zurückgeschickt – muss ich die Ware zahlen?
Ich hatte vor einigen Wochen etwas im Internet bestellt. Die Lieferung lies leider viel länger auf sich warten als gedacht und so war ich dann schon im Urlaub als das Paket geliefert wurde. Da die Rückgabefrist bei einem Monat lag und die Post angab nicht abgeholte Paket nach 2 Wochen zurück zu senden dachte ich mir, dann ist ja alles kein Problem und es wir einfach wieder zurückgeschickt. Nun habe ich aber erfahren, dass die Post es noch gar nicht zurückgesendet hat und die Frist ist nun seit 2 Tagen abgelaufen. Was mache ich denn nun? Muss ich das Paket nachträglich annehmen und die Kosten tragen?
2 Antworten
Hier geht es um den Gefahrübergang beim Versendungskauf (wer trägt das Risiko von Verlust oder Beschädigung), nur beim Verbraucher ( § 475 II BGB iVm sondern gem. § 446 S. 1 BGB) ist das mit Übergabe, also wenn der Käufer den Besitz an der Sache erlangt.
Ist der Käufer kein Verbraucher, findet Gefahrübergang auf den Käufer im Versendungskauf regelmäßig dann statt, wenn der Verkäufer es dem Versender oder Spediteur übergibt
Auf den Benachrichtigunszetteln der Post ist klar vermerkt, dass die Sendung nur 8 Tage bereitgehalten wird und danach an den Sender zurück geht. Da Du auch keine Sendung in Empfang genommen hast, also keine Annahme dem Paketzusteller quittiert hast, kann st Du Dich gelassen zurücklehnen- Vor einem erneuten Zustellversuch muß Dich erst der Sender nochmals kontaktieren. Dann kannst Du ja noch immer vom Kauf zurücktreten.