Berlinertestament mit Kinderfreibeträgen?
Beim Berlinertestament erbt der Überlebende alles und dann nach dessen Tod erben die Kinder kommen die Kinder.Kann Man auch formulieren:
Nach dem Tod des einen Ehepartners erben die Kinder je xyz Euro und der Überlebende den gesamten Rest.Nach dessen Tod erben die Kinder zu gleichen Teilen.
Wie sieht es mit den Kinderfreibeträgen hier aus.Fallen dann 2mal diese Beträge an oder wird der erste Freibetrag den Kindern angerechnet.Ausgangslage ist,daß der zweite Erbfall innerhalb von 10 Jahren eintritt
3 Antworten
Da von zwei verschiedenen Erblassern geerbt wird, gelten zweimal die Freibeträge.
Das ist der große Nachteil am Berliner Testament. Wenn die Erben dann erben, erben sie alles von einem Erblasser. Also geht ein Freibeträge komplett verloren (nicht in deiner Variante).
Natürlich kann man im Testament alles mögliche formulieren und das Erbe des Erstversterbenden bereits aufteilen. Im Link wird das Vermächtnis /Supervermächtnis genannt.
Bei jedem Erbfall fällt der Freibetrag an.
- Erbfall xyz = 350000 pro Kind => keine Erbschaftsteuer
- Erbfall 450000 pro Kind => je 400000 Freibetrag, Rest wird versteuert.
Die Jahre spielen da keine Rolle.
Das war echt TOP