Berlinertestament mit Kinderfreibeträgen?

3 Antworten

Da von zwei verschiedenen Erblassern geerbt wird, gelten zweimal die Freibeträge.

Das ist der große Nachteil am Berliner Testament. Wenn die Erben dann erben, erben sie alles von einem Erblasser. Also geht ein Freibeträge komplett verloren (nicht in deiner Variante).


mottekle 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 19:42

Das war echt TOP

Bei jedem Erbfall fällt der Freibetrag an.

  1. Erbfall xyz = 350000 pro Kind => keine Erbschaftsteuer
  2. Erbfall 450000 pro Kind => je 400000 Freibetrag, Rest wird versteuert.

Die Jahre spielen da keine Rolle.