Hauskauf mit Schenkung der Eltern und nur 1 Ehepartner im Grundbuch - gibt es Nachteile für den weiteren Ehepartner?
Die Lage ist wie folgt, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen :-)
Wir kaufen ein Haus das meinen Eltern gehört. Hauswert nach Gutachten 293.000€ Kaufpreis 226.000€ Darlehensumme da noch viel gemacht werden muss 278.000€
nun wurde folgendes besprochen:
Nur ich sollte ins Grundbuch, da mein Mann andernfalls Schenkungssteuer zu bezahlen hätte. Also der Kaufvertrag liefe auch nur auf mich. Die Differenz Ca. 70.000€ ist eine Schenkung meiner Eltern an mich.
Nun hat mein Mann bedenken. Wir sagen z.B. dass in 10 Jahren trennen wir uns. Abbezahlt wären 60.000€ Die immobile ist 10.000€ mehr wert.
Was würde dann mit den 70.000€? Müsste mit mein Mann dann noch Geld bezahlen? Abzahlung durch 2 - 30.000 Mehrwert - 5000€ Zusammen 35.000€ pro Seite.
Müsste er mir dann noch 25.000€ zahlen oder sprich er würde von mir nichts bekommen können bis min. 70.000€ Abbezahlt wurden sind?
Ich hoffe man versteht mich!
Der Notar sagte mein Mann hätte keinerlei Nachteile ob ich drinne stände oder wir beide. Testament wurde dahingehend auch gemacht das er alleine das haus erbt.
3 Antworten
Ich gehe davon aus, dass Du kein Bargeld bekommst sondern der Kaufpreis einfach geringer angesetzt wird. Dies mag zwar wie ein Geschenk wirken, ist aber eigentlich keines, da es nicht verboten ist ein Haus etwas unter Wert zu verkaufen. Hier wären es ca. 25%, dass ist OK.
Schenkungssteuer würde somit auch nicht anfallen und es könnten beide Darlehensnehmer ins Grundbuch...ohne Schenkungssteuer. Im Falle einer Scheidung würde dann eine normale Zugewinnermittlung stattfinden. Sprich Hauswert minus Darlehensstand.....
Ich nehme aber einmal an, dass Deine Eltern möchten, dass im Falle einer Scheidung Du das Haus behälst und Dein Mann nur einen Finanzausgleich erhält.
Vielleicht solltet ihr dahingehend einen Ehevertrag andenken, wo ihr den "Scheidungsfall" schon jetzt regelt.
Wenn Dein Mann zwar den Darlehensvertrag mit Dir unterschreibt, haftet er für das Darlehen gesamtschuldnerisch, hat aber keinen Gegenwert.
Ich weiß nicht ob Kinder vorhanden sind, wenn ja könnten sie ein Pflichtteil von DEINEM Haus verlangen, es würde aber bei der Pflichtteilsermittlung nur ein Teil des Darlehens angerecht werden.
Der Notar hat grundsätzlich Recht, wenn man es nur von der Vermögensseite sieht.
Ich übernehme mal Deine Zahlen:
Das Haus hat einen Wert von 293.000,- und ihr nehmt ein Darlehen von 278.000,-.
Nach einigen Jahren Ehe wird die ehe geschieden und das Haus hat 10.000,- an Wert gewonnen (ist für mich unrealistisch, weil ihr ja 50.000,- für Renovierungen ausgeben wollt.
Ausserdem habt ihr 60.000,- abbezahlt.
Da das Haus Dir gehört, hast Du also diesen Vermögenszuwachs von 70.000,-. Wenn nun andere Vermögensteile sich nicht geändert haben, wäre das DEin Zugewinn. Dein Mann hätte keinen Zugewinn.
Damit zahlst Du ihm 35.000,- Zugewinnausgleich.
Würde das Haus Euch gemeinsam gehören, hätte jeder diese 35.000,- (anteilig aus 70.000,-) Zugewinn. Also alles klar. Nur das ihr Euch einigen müsstet, wer das Haus bekommt, das ist aber keine Frage, wenn Du allein im Grundbuch stehst.
Auch die Aussagen über die Schenkungssteuer ist richtig.
Hallo, der Unterschied ist zunächst ja der, dass Dir das Haus dann allein gehört und nicht Euch beiden. Da er aber offenbar für das Darlehen mithaften und es mit abzahlen soll, hätte er schon gravierende Nachteile. Die Schenkungssteuer für 35.000 EUR wäre da für mich das kleinste Übel. (Wenn das FA überhaupt was merkt.) Die Aussage des Notars verwundert mich sehr.
Deine Rechnung habe ich nicht verstanden.
Viel Glück
Barmer
Das merkt was. Die Notare sind ja verpflichtet, díe Finanzämter über den Erwerb zu informieren.
Klar, aber ob sie am Kaufpreis Anstoß nehmen, ist nicht so sicher.
Nee Enno... von der Grunderwerbsteuer kann man befreit werden. Das gilt für Kinder und Schwiegerkinder.
Bevor Du zweifelst, ich habe es als Schwiegersohn bereits 2 x so gehabt, 1994 und 2016.
Für den nicht geschenkten Anteil würde beim Ehemann Grunderwerbsteuer entstehen.
Also ganz so klein ins das Übel nicht.
Das merkt was. Die Notare sind ja verpflichtet, díe Finanzämter über den Erwerb zu informieren.
Das Einzige, was hier blöd ist, ist, wenn der Mann sich an der Finanzierung ebteiligt. Denn dann bezahlt er ein Haus (teilweise), was ihm nicht gehört.