Ist es sinnvoll, beide Kinder mit ibn das Grundbuch einzutragen?
Haus und Grundstück gehört beiden Ehepartnern. Die erwachsenen Kinder beteiligen sich an der Kredittilgung. Bringt es den Kindern Vorteile, bereits zu Lebzeiten der Eltern mit in das Grundbuch eingetragen zu werden?
3 Antworten
Die erwachsenen Kinder beteiligen sich an der Kredittilgung.
Sicherlich nicht nur an der Kredittilgung, sondern auch am lfd. Zinsdienst, insgesamt also am Kapitaldienst oder der Annuität.
Ich weiß nicht, um welche Beträge es im einzelnen geht, aber diese Zahlungen könnten als Schenkung an die Eltern ausgelegt werden. Der Freibetrag bei der Schenkungsteuer beträgt nur € 20.000 je Kind an jedes Elternteil innerhalb von 10 Jahren.
Bitte ermittle selbst, ob hier die Schenkungsteuer akut werden könnte.
Wenn die Kinder ebenfalls Grundstückseigentümer und somit auch Kreditnehmer wären, dann würde das Schenkungsteuerproblem wohl nicht entstehen, da sie mit ihrer Annuitätsbeteiligung ihren eigene Schuldenanteil tilgen.
Wenn die Kinder an der Kredittilgung beteiligt sind werden sie sicher auch erwarten dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Das spricht für das Miteigentum.
Außerdem werden die Kinder vor dem Zugriff staatlicher Stellen auf das Haus zumindest teilweise geschützt. Man stelle sich vor, die Eltern würden dereinst als Pflegefall in einem Heim untergebracht. Dann wären sie verpflichtet, das Haus zu verkaufen um anderweitig nicht abdeckbare Heimkosten zu finanzieren. Bei dem Miteigentum der Kinder würden die ihren Anteil am Verkaufserlös erhalten.
Andererseits holt man sich aber auch Risiken an Bord und schränkt seine persönlichen Möglichkeiten ein. Macht eines der Kinder Schulden oder wird gar insolvent, ist das Haus in Gefahr. Und mal eben auf die letzten Lebensjahre alles verkaufen und das Geld verjubeln ist dann ausgeschlossen.
Die Anzahl der Eigentümer auf diese Weise zu verdoppeln verursacht zuerst einmal Kosten und es schränkt die Verkaufsmöglichkeiten der bisherigen Eigentümer deutlich ein. Werden die Eltern vielleicht einmal Plegefälle, und die Eigenleistung ist nicht ausreichend für entsprechende Pflegeheime, dann werden die Miteigentümer - in diesem Fall die Kinder - sicher zur Kasse gebeten. Ohne diesen Besitz könnte das Haus zur Kostendeckung verkauft werden und die Kinder würden nur im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Zuzahlung herangezogen. Dies ist nur ein Aspekt unter vielen die dagegen sprechen.