Grundsätzlich ja, aber ...

Es kann durchaus Sinn machen, besonders auch in Hinsicht auf die Steuer, um den Freibetrag geschickt mitzunehmen. Das ist aber immer mit Kosten verbunden. Auch wenn du bei einem vermeintlich kostenlosen Broker bist und sei es nur der Spread zwischen Geld- und Briefkurs.

Deshalb mußt du dich darüber en Detail informieren und dann mit spitzem Bleistift ausrechnen, ob sich das wirklich lohnt

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vor 5 Jahren in eine Wohnung gezogen und mein Mann ist vor 4 Jahren in die privatinzolvenz und die Kaution wurde so wir wir wissen von Insolvenzverwalter behalten

an der Geschichte stimmt was nicht. Der IV hat keinen Zugriff auf eine hinterlegte Sicherheitsleistung beim Vermieter, denn er würde damit dessen Rechte ausser Kraft setzen. Die Kaution gilt nicht als Vermögen.

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Chihuahua Zweithund Genehmigung vom Vermieter?

Hallo, ich wohne in einer Wohnung (100qm) und habe einen kleinen Hund nun möchte ich einen 2.Hund anschaffen einen Chihuahua.

Ich habe vorschriftsmäßig eine Erlaubnis mit Foto des Welpen usw. bei der Hausverwaltung erfragt die Kontaktdaten des Vermieters habe ich leider nicht. Unsere Hausverwaltung ist dafür bekannt extrem langsam und vergesslich zu sein.

Nun warte ich bereits seit einer Woche auf Nachricht von der HV, ich habe dann gefragt wann ich hier mit Rückmeldung rechnen kann und man hat mir genervt mitgeteilt, dass man noch eine weitere Woche warten will um dann nochmal beim Eigentümer nachzufragen . Nun ist der gewünschte Hund ein Zuchttier aus einem Wurf und die Züchterin hat natürlich auch Interesse zeitnah zu erfahren, ob ich den Hund nehme oder nicht. Und ich möchte jetzt auch keine Anzahlung leisten, wenn der Vermieter dann irgendwann mal Meldung gibt, dass er es verbietet.

Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen und könnte bei Verbot auch einklagen, dass der Vermieter es erlaubt, da die Wohnung groß genug ist, keine übermässige Abnutzung der Mietsache zu erwarten ist und keine Gefahr für 3. besteht und ich auch sonst eine vorbildliche Hundehalterin bin und es nie Ärger gab.

Natürlich habe ich keine Lust hier zu klagen, aber wieso überhaupt diese ganze Prozedur hier in meinem speziellen Fall ? So wie ich das verstehe, kann er es doch eh nicht dauerhaft verbieten ? Aber mich rauskündigen wenn ich nicht vorher nachfrage oder trotz Verbots den Chihuahua anschaffe !?

Für die Juristen hier die Klausel aus meinem MV dazu:

§ 15 Tierhaltung

  1. Hunde, Katzen und sonstige größere Tiere dürfen vom Mieter nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters in den Mieträumen gehalten werden.
  2. Im Übrigen ist die Haltung von Tieren in den Mieträumen nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um in der Regel nicht störende Kleintiere wie z.B. Kaninchen, Hamster, Fische in kleinen Aquarien.
  3. Für Hunde gilt auf dem Grundstück sowie im Treppenhaus die Leinenpflicht.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen oder im Einzelfall die Haltung in den Mieträumen auch vollständig zu untersagen, sofern von der gehaltenen Tierart und deren typischem Verhalten oder auch von dem einzelnen Tier wegen seiner individuellen charakterlichen Eigenschaften und/oder seinen Haltungsanforderungen eine Gefahr oder Belästigung für andere Bewohner oder die Substanz der Mieträume ausgeht.
  5. Das Füttern von Tieren, die nicht dem Mieter gehören, von der Wohnung aus und auf dem Grundstück ist nicht gestattet. 
  • Hat jemand Tipps wie ich hier zügiger vorankomme oder Praxiserfahrungen ?
  • Ist die Tierhaltungsklausel überhaupt wirksam ? Klingt total widersprüchlich für mich außerdem ist mein aktueller Hund nicht mal im MV erwähnt worden.

Danke an Alle ! :)

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da die Wohnung groß genug ist, keine übermässige Abnutzung der Mietsache zu erwarten ist und keine Gefahr für 3. besteht und ich auch sonst eine vorbildliche Hundehalterin bin und es nie Ärger gab.

Das ist jetzt Deine subjektive Einschätzung. Ich persönlich hätte durchaus Verständnis dafür, wenn einem Vermieter oder Nachbarn 2 Hunde pauschal zuviel wären. Entscheidend ist aber, was ein Richter urteilt

Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen

Quelle?

Unsere Hausverwaltung ist dafür bekannt extrem langsam und vergesslich zu sein.

auch eine subjektive Einschätzung, die ich im beschriebenen Fall nicht teilen kann.

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WG Auszug wen gehört der Kühlschrank?

Hallo,

ich habe etwas mehr als ein Jahr in einer WG gelebt. Die WG Zimmer werden von dem Vermieter, der nicht mehr dort wohnt, unter vermietet. Kurz nach meinen Einzug war ich etwas einen Monat im Urlaub und als ich zurück kam war ein Kühlschrank in einem Lagerraum. Mein Mitbewohner meinte, dass er diesen für uns gekauft habe, weil unser anderer zu klein sein und das ich ihm anteilig 72€ dafür bezahlen müsse. Weil ich neu war habe ich dem leider zugestimmt.

Auf jeden Fall hatte ich mit dem Mitbewohner dann sehr viele Auseinandersetzungen, weil er mit seinen Bassboxen und beim nachts vom Schichtdienst nachhause kommen immer sehr laut war. Auf jeden Fall habe ich mich trotz einigen Versuchen wie zusammen Grillen oder Baden gehen nicht mit ihm verstehen können und bin dann ausgezogen.

Da ich für diesen Menschen keinerlei Sympathie habe habe ich auf die Rückzahlung für den Kühlschrank bestanden. Wir hatten uns mit Wertverlust dann auf 50€ geeinigt. Er meinte dann aber plötzlich, dass ich mir das Geld von dem neuen Nachmieter holen müsse, was ich ablehne, weil dieser mit dem Kühlschrank solange davon nichts im Mietvertrag steht und er ihn nicht kaufen will nichts zu tun hat.

Der Mitbewohner hat mir zwar angeboten die restlichen Anteile von dem Kühlschrank zu kaufen, allerdings ohne Wertverlust, da der Kühlschrank ja "immer gepflegt und geputzt wurde". Ich habe das abgelehnt, weil es so einfach nicht fair ist und der Kühlschrank für mich alleine auch zu groß ist.

Ich habe dem Kollegen jetzt schon mit einer Mahnung und einem Anwalt gedroht aber das ist ihm egal.

Auch wenn es um das Geld schade ist und ich Student bin, geht es mir eher drum so jemanden wie ihm nichts zu schenken.

Er hat zum Beispiel immer sehr gegen Ungeimpfte gehetzt aber als er dann selber Corona hatte hat er trotz mehrmaliger Aufforderung im Bad keine Maske getragen obwohl ich gerade in der Prüfungsphase war.

So etwas in der Richtung kam wöchentlich vor und ich bin einfach nicht bereit diesem Menschen etwas zu schenken, auch wenn ich dafür am Ende das doppelte bezahlen muss.

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der typische WG Kindergarten eben. Der Anwalt kommt dich teuerer als alles andere, weil es entweder auf einen Vergleich rausläuft oder das Verfahren sogar eingestellt wird.

vielleicht gibt es einen anderen weg, wie du ihm noch "eins mitgeben" kannst.

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kaum.
Dein Mietvertrag läuft so lange, bis der Vermieter einen neuen abschließt oder einer vorzeitigen Aufhebung zustimmt, max. bis zum erreichen der fristgerechten Kündigung (Datum).

Aus deinen Schilderungen entnehme ich, daß kein neuer Vertrag, weder schriftlich noch mündlich, zustande kam.

i.d.R. entlassen Vermieter ihre Mieter unter Vorbehalt aus den Verträgen. Du müßtest also beweisen können, daß dieser Vorbehalt nicht erfolgt ist.

wird ohne als auch mit Anwalt wohl schwierig

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ja das geht aber ist a) verboten und b) soviel kohle hast du nicht und bekommst du auch nicht auf pump

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Kinderticket muß man schon aktiv auswählen. Denke daß du da keine guten chancen hast.

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Dummheit ist zwar nicht strafbar, wird seltsamerweise aber doch immer bestraft. komisch nicht?

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Einen Kaufvertrag sehe ich hier nicht. Verstehe aber auch nicht, wie der Typ an deine Adresse kommt?

ignorieren

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In Österreich liegen die Nebenkosten Stand 2020 übrigens bei 2,30€/m2, allerdings mit Heizung.

in Ö gibt es einen Fixpreis für die Nebenkosten? interessant ...

Ja es gibt Vermieter welche die Nebenkosten absichtlich zu niedrig ansetzen um so die echte Warmmiete zu vertuschen.

Was jetzt hier bei dir los ist, weiß ich nicht, würde in so einem Fall eher zur Zurückhaltung neigen.

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Ihr könnt die Miete mindern und einbalten (obacht, sind 2 unterschiedliche Dinge). Viele Vermieter legen danach Katapultstarts aufs Parkett, manche nehmen es ignorierend hin.

Zur Höhe findest du Urteile im Internet. Anwalt ohne Vesicherung wird teuer. Mit Mieterverein sprechen, die haben aber meistens eine Sperrfrist.

Langfristig über eine neue Bude nachdenken.

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ich würde zu dem Arzt gehen, im die Geschichte erzählen und chatverläufe zeigen und ausdrücklich weitere juristische Schritte vorbehalten.

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Juristisch kann ich nix sagen, nur praktisch:

Kommt auf die Größe der Firma und die Stellung des Vorgesetzten an. In nem großen Laden fliegt wegen sowas auch schon mal der Geschäftsführer, in nem kleinen die Tippse. Das sowas verlangt wird, ist nicht ungewöhnlich und wird dir auch andernorts begegnen.

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  1. Heizraum abschließen
  2. Mal in Ruhe das Gespräch suchen. Möglicherweise hat der Mieter wegen der steigenden Energiepreise erhebliche Geldsorgen. Da kann man auch mal ne Versammlung abhalten und prüfen, ob und wie man die Temperaturen für Heizung und Warmwasser insgesamt runter regelt um Kosten zu sparen. Vielleicht auch einen Energieberater hinzu ziehen. Das mit den Gemeinschaftsheizungen ist halt immer blöd.

Daß ein Mieter eigenständig an der Heizung rumfummelt und das auch noch nach Aufforderung der Unterlasssung, geht gar nicht. Das untergräbt auch die Autorität des Vermieters. Vielleicht läßt sich das Problem auf diplomatische Weise lösen. Wenn es, möglichweise auf anderen Feldern, fort besteht, würde ich eine Kündigung anstreben.

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