Gibt es eine zuständige Aufsichtsbehörde für Finanzämter?
So eine Art Dienstaufsicht oder obere Prüfbehörde? Ich möchte den großen Hammer raus holen. Nachdem sich das Finanzamt als Unschuldslamm hinstellt, und eigene Fehler im Umgang mit Steuerklassen und Steuerdaten pauschal auf die Gemeinde schiebt, scheint mir eine Beschwerde bei der Aufsichtsführenden Stelle zielführend.
Unabhängig von einer evtl. noch geplanten Klage.
Hintergrund: Plötzlich habe ich auf dem Lohnzettel die Steuerklasse 1 stehen statt wie seit vielen Jahren üblich die Steuerklasse 3. Die Kinderfreibeträge stimmen auch nicht mehr. Ich soll nun bei der Gemeinde eine Sofortaktualisierung der Elstam-Daten durchführen lassen. Eine Änderung der Steuerklasse wird laut Finanzamt dazu noch mindestens bis Oktober dauern.
3 Antworten
Du kannst dich bei der OFD (Oberfinanzdirektion), oder beim Finanzministerium beschweren.
Ausserdem würde ich mal ermitteln, zur not über das Verwaltungsgericht, warum Deine Daten bei der Gemeinde falsch sind. schließlich waren sie ja schon mal richtig. Es muss einer etwas geändert haben.
Um die Frage richtig beantworten zu können fehlen von dir noch einige Daten. Die Änderung der Daten auf Steuerklasse 1 kann nur folgenden Grund haben: Bist du geschieden worden oder bereits länger getrennt lebend ? , dann ist Steuerklasse 1 richtig., dann ist dies beim Einwohnermeldeamt deines derzeitigen Wohnsitzes registriert und wird wahrscheinlich automatisch an ELSTAM weitergegeben.
Es liegt ein Systemfehler im ELSTAM vor. Das Finanzamt kann ihn derzeit nicht beheben. Keine Scheidung und nciht getrennt lebend.
So ist das immer wenn eine Behörde einen Fehler macht! Die mauern dann und man bekommt keine Auskunft. Mir ist sowas ähnliches passiert: Das FA hat der der IHK meinen Umsatz falsch mitgeteilt. Die IHK hat daraufhin einen falschen Mitgliedsbeitrags-Bescheid erlassen, der sofort Rechtskräftig wird und nur durch Klage Widersprochen werden kann. Da hat auch niemand einen Fehler zugegeben. Ob die Daten vom FA falsch übermittelt wurden, oder bei der IHK falsch verarbeitet wurden, ließ sich nicht klären. Akteneinsicht durch mich wurde abgelehnt. Ich wurde praktisch zur Klage gezwungen.
Am besten mit Rechtsschutzversicherung klären, wer die Kosten übernimmt. Es ist auch nicht einzusehen, das man als Steuerzahler für die ordnungsgemäße Erfassung und Verarbeitung der Daten einzustehen hat, zumal man ja die Daten nicht einsehen darf.
Ich würde mich beim Datenschutzbeauftragten beschweren. Auch bei der Gemeinde und beim FA gibt es jemanden der für den Datenschutz zuständig ist.