Auch bei Zusammenveranlagung (Steuer) Guthaben auf zwei Konten
Hallo! Ich werde in nächster zeit geschieden. Mein Anwalt hat mir gesagt, dass ich die Steuer für 2009 noch zusammen mit meiner Frau machen soll. Nun meine Frage: Kann ich auch, wenn ich Zusammenveranlagung ankreuze mit einem zusätzlichen Formbrief das Finanzamt bitten, das Guthaben entsprechend auf meins und auf das Konto meiner Frau zu überweisen? Und wenn ja. Rechnet dann das Finanzamt genau aus, wer welches Guthaben bekommt (wegen unterschiedlich gezahlter Lohnsteuer etc.)? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Gruß Hans
4 Antworten
Am sichersten ist es, wenn bereits der Steuererklärung ein Antrag auf Aufteilung der Steuererstattung beiliegt, denn wenn der Bescheid erst Mal draussen ist, ist das Geld meist auch weg.
Das Finanzamt teilt die Erstattung dann anhand der gezahlten Vorauszahlungen/abgeführten Lohnsteuer auf.
Für den Antrag gibt es kein Formular, der ist freihand zu formulieren. Damit keine Erstattung rausgeht, reicht es bereits, wenn nur einer der Ehegatten den Antrag stellt.
Das Finanzamt überweist nicht automatisch auf zwei Konten, da die Technik das nicht mitmacht. Aber über den Antrag auf Aufteilung geht es dann schon, vorausgesetzt die Bankverbindung wird mitgeteilt.
sie will ja auch unbedingt, das wir sie gemeinsam machen. das stört mich auch nicht, aber sie will dann die hälfte haben (obwohl ihr weniger zustehen würde, wenn sie sie alleine macht) und außerdem gibt sie immer ihre bankverbindung an. was ist also, wenn das guthaben auf ihr konto eingeht und sie mir aber nichts gibt?
wie beantragt man denn die getrennte Berechnung? gibt es da ein form-schreiben. oder ist auf dem formular ein kästchen?
Man beantragt in solchen Fällen die gerennte Berechnung der Steuern. Also, jeder bekommt ausgerechnet, welche steuer auf ihn entfällt.
Die sache mit dem Keonto der Frau würde ich mir gut überlegen, aber auf 2 Konten übeweist das Finanamt nicht.
Ihr könntet ja bitten, das der Betrag an den Anwalt geht, der dann auf Euch verteilt.