Gewerbeabmeldung/Dauer der Unternehmereigenschaft Umsatzsteuererklärung welches Datum?
Gewerbe wurde zum 22.3.24 abgemeldet Ust Voranmeldung für Q1/24 fristgerecht abgegeben. Die Ust Jahreserklärung möchte ich jetzt abgeben da letzte Woche noch eine Rechnung kam und ich nun alles beisammen habe. Frage: welches Datum trage ich in der Ust Jahreserklärung ein ? 01.01.-22.03. Oder 01.01.-30.06.? Dauer der Unternehmereigenschaft ! Meine Beratung sagt : der 22.3. ABER: die Jahreserklärung MUSS 1 Monat nach Beendigung abgegeben werden, das hätte ich ja dann nicht getan .. sondern 3 Monate zu spät. In wie weit wird das geahndet bzw bereitet Probleme dieses Datum ? Ich bin ziemlich verzweifelt und möchte nichts falsch machen.. Danke nochmals für eine Klärung Eurerseits
2 Antworten
Ich glaube nicht, dass ich schon jemals die USt-Erklärung innerhalb dieser Frist abgegeben habe. Kann ich auch gar nicht, weil die Formulare für das laufende Jahr noch labge nicht zur Verfügung stehen (früher haben wir dann ein Papierformular des Vorjahres benutzt und das Jahr händisch abgeändert - heute darf ich gar nicht mehr auf Papier einreichen). Passiert ist da noch nie was.
Und das Datum der Gewerbeabmeldung kennt das FA sowieso.
Da stimme ich @Eifelia zu.
Aber Gewerbeabmeldung ist nicht Ende der unternehmerischen Tätigkeit, sondern nur Schluss der Werbenden Tätigkeit. Die Abwicklung Deines Unternehmens gehört noch zur unternehmerischen Tätigkeit.
Also alles OK, wenn Du den 30. 06. als Ende deer unternehmerischen Tätigkeit annimmst.
Nebenbei steht die USt-erklärung für 2024 seit dem 1.1.24 bei meinelster zur Verfügung. Hat sich wohl geändert.
Früher wurde auch die Anlage EÜR für das Vorjahr sehr spät bereitgestellt, was mich gestört hat, nun auch ab 1.1.
Aber Deine Message war ja, er soll einfach abgeben und sich keinen Kopf machen.