Wie Umsatzsteuer Vorauszahlung richtig buchen?
Ich habe eine Frage zur Buchung bzw. Anrechnung der Umsatzsteuervorauszahlung.
Ich zahle quartalsweise USt. voraus, also immer für 3 Monate nach Ablauf des 4. Monats (Mai für Januar bis März, usw.).
Dadurch kommt es unausweichlich dazu, dass die Vorauszahlung für das IV. Quartal im Folgejahr stattfindet.
Ich buche bisher in Buhl EÜR die Vorauszahlung zum Zeitpunkt, zu dem ich sie überwiesen habe, d.h. also das vierte Quartal im Folgejahr.
Nun schicke ich aber vom EÜR aus auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung, die den Differenzbetrag aus tatsächlich fälliger und vorausgezahlter USt ermittelt. Da es aber zu der Überschneidung der Jahre kommt, weiß EÜR 2022 aber gar nicht, was ich für IV 2022 bezahlt habe, weil das ja EÜR 2023 weiß. Und EÜR 2022 weiß dafür IV. 2021.
Ist das nun ein Prolem oder kann ich das so weiter laufen lassen? Mir wurde das eben erst bewusst.
Oder korrigiert das Finanzamt den Differenzbetrag automatisch und es kommt ein korrigierter Bescheid?
2 Antworten
Du must unterscheiden für die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer (EÜR).
Umsatzsteuernachzahlung, oder Erstattung für 2023, bzw. die Vorauszahlung für das 4. Quartal erfolgt in 2024. Das ist einfach so.
Daraus folgt, dass diese Zahlugen in der EÜR (einkommensteuerlich) im Jahr 2024 relevant sind (§ 11 EStG, Zufluss-/Abflussprinzip).
Ich glaube, das Programm ist schlauer als Du.
In der EÜR kommt es tatsächlich auf das Zahlungsdatum an.
So zahle ich beispielsweise die KV-Beiträge für Dezember immer erst im Januar des Folgejahres, und sie werden dann auch erst im Folgejahr verbucht in der EÜR.
Bei der Umsatzsteuer wird möglicherweise bzgl. der Umsatzsteuererklärung im ersten Jahr verbucht, aber bei der EÜR erst im Zahlungsjahr. Insofern differiert das.
Ich glaube nicht, dass die Programme von Buhl falsch buchen. Eher hast Du etwas nicht richtig verstanden.
Ich verstehe meine Steuererklärungen übrigens, da ich sie ohne Programm mache. Das würde ich Dir allerdings nun auch nicht empfehlen, ich weiss halt schon, was ich weshalb Einträge.
Ich habe beim Finanzamt angerufen und nun bin ich beruhigt - das Finanzamt berechnet die Umsatzsteuerdifferenz automatisch richtig, egal was in der Erklärung steht. Ich brauche also keine korrigierte Erklärung abschicken, sondern lediglich den tatsächlichen Differenzbetrag zwischen festgesetzter und für das Jahr bezahlter Umsatzsteuer zu überweisen. :)
Ich hatte nochmal nachgerechnet, auf der Jahres-Ust-Erklärung sind tatsächlich die in dem Jahr gebuchten und nicht die für das Jahr angemeldeten Beträge angegeben. Aber das ist ja dann egal. Und fürs nächste Jahr erinnere ich mich daran hoffentlich dann noch. :)
Ich frage mich, ob dies ein Problem bezüglich der Jahres-Umsatzsteuererklärung sein könnte - da diese ja falsch ist, wenn die Erklärung die vier für das laufende Jahr geltenden Vorauszahlungen einschließen sollte und nicht die im laufenden Jahr gebuchten.