Gewerbe angemeldet aber nie wirklich was verkauft?

5 Antworten

Ich habe aber auch nie wirklich Viel eingenommen, aufs Jahr gerechnet vielleicht 6000 Euro. Was ich verkauft hatte waren Sammlungen aus privaten Besitz, wofür ich keine Rechnungen vorliegen habe

Du hast private Sammlungen gekauft, ohne das der Kaufpreis quittiert wurde?

Es muss doch Unterlagen gebe, wie Du an die Sachen heran gekommen bist.

Auf jeden Fall musst Du für die fraglichen Jahre eine Anlage EÜR zur Einkommensteeuererklärung erstellen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

PREGAMEZ 
Beitragsersteller
 06.05.2024, 11:35

Diese Waren sind aus meiner Kindheit. Vor 25 Jahren habe ich mir die zusammen mit meinen Eltern gekauft.

wfwbinder  06.05.2024, 12:33
@PREGAMEZ

Dann ist es kein gewerblicher Vekauf, also kein Handel, sondern nur der Verkauf von Privatvermögen. DEm Finanzamt mitteilen und fertig.

Nun ist es so das ich diese Anmeldung gemacht habe aber nie irgendwas geführt habe. Keine ein und Ausgaben. Keine Elektronische Buchführung oder Steuererklärung gemacht habe. Ich habe aber auch nie wirklich Viel eingenommen, aufs Jahr gerechnet vielleicht 6000 Euro.

Du willst damit also sagen, dass du all die Jahre keine EÜR an das Finanzamt gemacht hast? Mutig... und das kann und vll. wird es dieses auch, für dich sehr böse enden.

Das Finanzamt hat dich aber jetzt auch erst recht auf dem Kicker, wie du ja selber schreibst:

und das Finanzamt möchte eine Betriebsprüfung sämtlicher Konten, elektronische Buchführung etc. Machen. Ich habe wirklich nichts voehanden. Muss ich jetzt mit dem schlimmsten rechnen?

Das schlimmste kann sein, dass du mehrere Tausend Euro (mehr als dein Umsatz) zurückzahlen darfst, weil dein Umsatz geschätzt wird.

Es liegt nun an dir sämtliche Sachen zu belegen.


PREGAMEZ 
Beitragsersteller
 06.05.2024, 03:12

Wenn ich meine Konten offenlege, müsste doch eigentlich schnell ersichtlich sein, dass ich keine Einnahmen habe, bis auf dieses 1 Jahr 6000 Euro. Ziemlich korrupt etwas zu schätzen, was garnicht da ist. Ich kann nur meine Kontoauszüge offenlege, mehr kann ich nicht belegen, der Einkauf der Waren liegt Jahre her. Ich wollte nie ein Gewerbe, lediglich mein Geld, welches einbehalten wurde. Ein Gewerbe zu eröffnen, wurde mir regelrecht aufgezwungen.

Trotzdem vielen lieben Dank für deine Antwort.

Eifelia  06.05.2024, 09:50
@PREGAMEZ

Korrupt? Was soll daran "korrupt" sein? Als Unternehmer hat man Pflichten. Wenn man die einfach ignoriert, hat das eben Konsequenzen. Die erste war, dass man Dich "gezwungen" hat, ein Gewerbe anzumelden (dazu ist man allerdings verpflichtet, wenn man gewerblich tätig ist) - wenn man dann immer noch nicht wach wird und sich informiert - 🤷🏻‍♂️

Comp4ny  06.05.2024, 09:57
@PREGAMEZ

Du verwechselst hier Umsatz & Gewinn.
Das sind 2 verschiedene Dinge.

Nur weil man auf deinen Konten vll. keine Auszahlung findet, heißt es nicht dass du Umsatz gemacht hast oder das Geld irgendwo "parkst".

Das FInanzamt kann von dir Verlangen sämtliche Umsatzstatistiken der Plattformen offenzulegen. Und die werden auch herausfinden wo das Geld liegt.

Aber du widersprichst dir hier mit folgender Aussage selber:

[...] dass ich keine Einnahmen habe, bis auf dieses 1 Jahr 6000 Euro. 

Also hast du DOCH Umsatz gemacht. Und genau diese 6000 € sind auch Meldepflichtig in der EÜR als Kleinunternehmer.

Aber gleichzeitig sagst du oben "man findet keine Auszahlungen auf meinen Konten". Dann frage ich mich wo deine 6000 € abgeblieben sind wenn du sie dir nicht ausgezahlt hast ...

Ich kann nur meine Kontoauszüge offenlege, mehr kann ich nicht belegen, der Einkauf der Waren liegt Jahre her.

Doch kannst und MUSST du sogar. Nämlich jeden Verkauf bis zu 10 Jahre zurück im Rahmen deines Gewerbes. Ansonsten wirst du Bußgelder und Strafen erhalten weil du dich an deine Verpflichtungen im Rahmen deines Gewerbes nicht gehalten hast.

Du sagst zwar dass dass diese 6000 € eine Vermögensumwandlung durch Privatverkäufe ist, aber genau das musst du halt belegen durch Kaufverträge (zb. Chatverläufe o.ä.) die das eben belegen können.

Ich wollte nie ein Gewerbe, lediglich mein Geld, welches einbehalten wurde. Ein Gewerbe zu eröffnen, wurde mir regelrecht aufgezwungen.

Ein Gewerbe ist nicht schlimmes. Aber da du offenbar nicht Privat gehandelt hast, sonst würden "die Plattformen" wie du sie nennst, nicht auf ein Gewerbe bestehen. Ohne genau zu wissen was du da genau wie verkauft hast mit welchen Angaben usw., kann man hier nur spekulieren.

Und die Meldepflicht der Plattformen beträgt 30 Verkäufe im Jahr oder 2000 €. Das scheinst du ja hier nach dem aktuellen Gesetz eben doch überschritten zu haben, sodass du Gewerblich gehandelt hast. Du sagst zwar nein, aber bist nun mal hier in der Bringschuld.

Aber "Gezwungen zum Gewerbe" wird man wenn man Gewerblich handelt.
Du bist dann aber auch eigenständig dazu Verpflichtet dich über alles weitere zu informieren, musst ebenfalls ein Impressum besitzen (Ladungsfähige Adresse), Gewährleistung usw usw.

Ein Kleingewerbe zu führen ist eigentlich sehr einfach.
1x im Jahr eine EÜR ans Finanzamt, dank ELSTER geht das binnen Minuten, 10 Jahre alle Kauf- / Verkaufsbelege aufbewahren, eine saubere Buchführung mit einer Software o.ä.

PREGAMEZ 
Beitragsersteller
 06.05.2024, 11:29
@Comp4ny

Diese Produkte die ich verkauft habe, sind aus meiner Kindheit. Das liegt 25 Jahre her, wieso also sollte ich diese Nachweise noch haben. Hier handelt es sich um Sticker und Sammelkarten. Anfang 2021 bis Mitte 2022 habe ich diese Produkte verkauft. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch garnicht Gewerblich. 6000 Euro wurden einbehalten, daraufhin sollte ich ein Gewerbe anmelden. Dies tat ich September 2022,nachdem ich die Gewerbeanmeldung vorzeigte, konnte mir das Geld dann auszahlen.

Wie Gesagt, was ich vorlegen kann sind halt die Konten der Plattformen und die Kontoauszüge.

Vielen Dank an euch.

Hallo Pregamez,

Verkauf von Privatbesitz ist eigentlich kein Gewerbe, da stimme ich wfwbinder zu. 🙏 Ich empfehle eine Liste der verkauften Gegenstände zu erstellen, in eine Excel Liste, und zu jedem Gegenstand zu schreiben, woher der kommt. (Geschenk von Eltern, gekauft von Taschengeld, etc.)

In Deinen Emails und auf Ebay kannst Du Deine Historie ja ansehen, zudem hast Du Deine Kontoauszüge.

Dann versuche es mit dem Finanzamt zu klären, dass Du garnicht gründen wolltest, und Ebay Dich dazu aufgefordert hatte.

---

Falls es ein normales Gewerbe gewesen wäre:

Streng genommen hättest Du dann die ganze Zeit schwarz gearbeitet und Steuern hinterzogen. 🙏😢

Deine Pflichten wären gewesen:

Bei Elster den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben (nach der Anmeldung des Gewerbe)

Und jedes Jahr folgende Steuererklärungen bei Elster:

  • Anlage EÜR (kannst Du googeln)
  • Einkommensteuer Erklärung mit Anlage G mit dem Gewinn aus der EÜR
  • Umsatzsteuerklärung

Herzlichen Glückwunsch!

Ja, Du musst mit dem Schlimmsten rechnen.

Eine Gewerbe meldet man nicht nur an, man sollte sich dann auch an die "Spielregeln" halten.

Also Banken müssen Belege 10 Jahre aufbewahren, hier solltest Du schon einmal ansetzen können.

Solltest Du die Kontoauszüge weder in Papierform oder elektronischer Form haben, kann man diese über die entsprechende Bank anfordern. Kann kostspielig werden.

"Was ich verkauft hatte waren Sammlungen aus privaten Besitz"

Die Frage ist, warum Du dann überhaupt ein Gewerbe angemeldet hast!

Mit Glück kannst Du das FA davon überzeugen, dass überhaupt kein gewerblicher Handel vorlag!


PREGAMEZ 
Beitragsersteller
 05.05.2024, 19:12

Vielen Dank. Meine Bank, Paypal und die Verkaufplattformen haben meine Konten eingeschränkt und darauf bestanden, dass ich ein Gewerbe anmelden soll und Auskunft geben sollte. Dies tat ich, ohne mich irgendwie informiert zu haben, weil ich an mein Geld wollte. Als ich mein Gewerbe anmeldete hieß es vom Finanzamt, dass ich mich um nichts kümmern müsse da die Plattformen wie Etsy, Ebay und Hood die Verkäufe direkt ans Finanzamt übermittelt und auch direkt die Steuern abführt. Ich ruf den Herrn vom Finanzamt morgen einfach mal an und berichte Ihm davon. Natürlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, mal schauen was kommt.

Vielen Dank nochmal.

da machen sie sich mehr Gedanken als nötig

dann wird ihr Gewerbe halt geschätzt vom Umdsatz her...das kann sehr teuer werden, sie wäre bei einem Widerruf ihre Sache, das Gegenteil zu beweisen...

wie hoch geschätzt wird, ist abhängig welches Gewerbe genau...

das kann das mehrfache ihres Gesamtumsatzes sein.

also nächstesmal genau Buch führen

wenn sie jetzt argumentieren ihr Gewerbe wäre minderwertig, sind sie verpflichtet, das Gewerbe ab zumelden oder ruhen zu lassen... dazu haben sie sich bei der Gewerbeanmeldung verpflichtet...

vor ein paar tagen war eine ähnliche Frage hier... schauen sie deshalb selber in die Gesetze... oder schauen sie meine damalige Antwort nach


PREGAMEZ 
Beitragsersteller
 05.05.2024, 19:31

Danke sehr, wird trotz der Kleinunternehmerregelung geschätzt? Auch das ich meine Kontoauszüge offenlege?

Eifelia  05.05.2024, 19:47
@PREGAMEZ

Die Kleinunternehmerregelung hat doch nur was mit der Umsatzsteuer zu tun. Natürlich kann der Gewinn für die Einkommensteuer dennoch geschätzt werden, warum sollte das nicht so sein?

Und wieso solltest Du wegen der Kleinunternehmerregelung nicht Deine Kontoauszüge offenlegen müssen? Falls Du im ersten Jahr mehr als 22.000 € Umsatz gemacht hättest (hier wird ggf. der tatsächliche Umsatz auf ein volles Jahr hochgerechnet, wenn die Gewerbeanmeldung nicht zum 01.01. erfolgt ist!) - dann hättest Du im zweiten Jahr auch nicht mehr die KUR anwenden dürfen.