und verdiene Netto 2370€. Sollte ich es auf Lohnpfändung ankommen lassen, oder einen Ratenvorschlag machen?

Da du für 1 Kind Unterhalt bezahlst, ist deine Freigrenze bei 2059,99 €.
Sprich, von deinen 2370 € bleiben somit nur noch 310,01 €.

Mehr als das können die also an "Pfändung" gar nicht bekommen.

Wenn du aber wussten dass deine Finanzielle Situation so ist, dann wäre hier das Inkasso sowieso unzulässig, ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht, somit wären diese Gebühren auch nicht zu bezahlen.

Mach eine Ratenzahlung von mind. 100 € pro Monat.
Unterschreibe keine Verträge oder Ratenzahlungspläne. Bei Überweisung nur angeben, dass dein Ratenzahlung nur auf die HF angerechnet werden darf.

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Wurde ja schon was gesagt von anderen, ich bin ja so ein Fan es noch einfacher für ander zu schreiben, aber man kann das ganze hier schon gut schnell Zusammenfassen.

Das gesamte Zeugnis hat eine Note: 4 - bekommen.

  • Du Verfügst zwar über die Grundlagen, hast aber noch viel Luft nach oben
  • Du hast die Mindestanforderungen der Arbeit als solches erfüllt.
  • Du hast dich mehr mit den anderen Kollegen beschäftigt und weiteste gehend verstanden, mit Vorgesetzen gab es jedoch in der Vergangenheit Probleme
  • Sie sind froh doch los zu sein, du bist kein Verlust und eher dankbar dass du gehst. (Ja, so hart es klingt, steht es quasi da).
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Sie machten ein Foto von meinem Ausweis und ich zahlte direkt eine Ladenstrafe von 100 Euro.

Das hätte ich strickt verweigert, aufgrund des Datenschutzes.

Welche weiteren Konsequenzen drohen mir jetzt?

Hausverbot ja sowieso.
Eine Anzeige wegen Diebstahl welche aber eingestellt wird wenn du dahingegen nicht schon einschlägig bekannt bist, wegen Geringfügigkeit.

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Soweit erstmal verständlich, laut oben könnte ich morgen früh zu meiner Arbeit fahren, die Kündigung abgeben und dann Heim fahren?

Ja.
Da es sich bei dir um einen AUSBILDUNGSvertrag handelt.

Jetzt hab ich aber öfters was von einer gesetzlichen (?) Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit von 14 Tagen gelesen. Dazu steht auch etwas in dem Tarifvertrag, nur nicht ganz so verständlich für mich gerade.

Das bezieht sich auf einen ARBEITSvertrag.

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ich gebe neben meinem Studium Nachhilfe und muss ja an Privatpersonen keine Rechnung schreiben.

Ähm... wie bitte?
Sag bitte nicht dass du dieser Tätigkeit nachgehst, ohne je eine Rechnung geschrieben zu haben, denn genau DAS musst du machen alleine deshalb schon, weil du Umsatzsteuerpflichtig bist und somit auch deine Einkünfte belegen kannst.

Die Tätigkeit muss sogar beim Finanzamt angemeldet werden, wenn du regelmäßig Geldeinnahmen hast. Laut deiner Aussage ist dieses hier sehr wohl anzunehmen.

Das beantwortet also schon alleine deine Grundfrage.

Wenn jetzt also das Finanzamt zur Prüfung käme, wie sollte ich den Unterricht bestenfalls dokumentiert haben?

In Form von Rechnungen die du an deine Kunden gestellt hast.

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Bekomme ich eine Anzeige oder eine Geldstrafe und wie hoch ist die Geldstrafe?

Anzeige wegen Diebstahl.
Die Strafe hängt von versch. Faktoren ab.

das Produkt kostete 1,75€

Unfassbar warum man das macht....

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Meine Frage wäre jetzt, muss ich das zahlen obwohl ich schon Jahre damit nichts mehr zu tun hatte?!

So lange es auf deinen Namen läuft, hast du was damit zu tun.
Die Frage ist hier, gibt es einen Titel (Vollstreckungsbescheid) ?

Habe ich richtig verstanden dass die ganze Zeit bezahlt wurde aber nun nicht mehr? Wenn es keinen Titel gibt und man "freiwillig" eine Ratenzahlungsvereinbarung gemacht hat, warum hat man dem Mahnbescheid- / Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen?

Kam in den letzten 3 Jahren gar nichts? Hier fehlen viele Sachpunkte.

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Viele sagen, ich muss dafür ein Kleingewerbe anmelden, allerdings möchte ich nicht, dass mein bisheriger Steuerberater davon weiß, da wir uns persönlich kennen.

Es spielt keine Rolle, du bist in solch einem Fall sogar Verpflichtet ein GEWERBE anzumelden. Ob du es gegenüber dem Finanzamt als Kleingewerbe führen willst, ist deine freie Entscheidung. Ein Gewerbe so oder so.

Es sei denn es ist eine Freiberufliche Tätigkeit, das wäre was anderes.
Aber ohne zu wissen um was es geht, kann man das nicht näher bestimmen.

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Jetzt lautet meine Frage, welche Bank wäre für so ein Erstkonto am besten? 

Eine schwere Frage, die meisten nehmen eine Bank mit fester Filialstruktur. Heißt Banken wie Commerzbank, ING, Volksbank, Sparkassen, Postbank usw.

Die Frage die man sich stellen muss ist, welche Aspekte will man haben, worauf legt man viel Wert.

Wenn du eher eine Bank haben willst wo dir eine Filiale nicht so wichtig ist, dann geht es eher in Richtung Online- / Neobanken wie zb. N26, DKB, C24.

Aktuell bin ich bei:

  • Postbank (seit 2009)
  • Commerzbank (gekündigt)
  • N26
  • C24

Hatte aber auch schon div. andere Banken.
Mittlerweile bin ich von meinem Hauptkonto auf C24 gewechselt da ich hier viele tolle Optionen und Funktionen habe. Ich bin zb. ein Fan von "Echtzeitüberweisungen" die bei C24 komplett Kostenlos sind, bei allen anderen zwischen 0,50 Cent - 1,50 € kosten (Commerzbank zb.).

Vorteil für mich für eine gute Fixkostentrennung bei C24 ist auch, dass das Konto komplett Kostenlos ist ohne Mindestgeldeingang und man mit dem Standard-Konto ganze - 4 "Pockets" - erstellen kann. Das sind 100% eigene Bankkonten mit eigener IBAN womit man alles machen kann wie mit jedem anderen Hauptkonto auch.

Ebenfalls kann man bei C24 eine Debit Kreditkarte (dauerhaft Kostenlos), eine normale Giro Karte (EC-Karte) als auch noch eine Virtuelle Kreditkarte beantragen / erstellen und sogar einem spezifischen Pocket zuordnen.

N26 dient bei mir als Spar und Konto für andere Abbuchungen und mein ehem. Hauptkonto (Postbank) dient aktuell noch als Rückfallsicherung.

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Kann mir einer sagen, warum die Anfrage auf Ratenzahlung abgelehnt wird?

Weil es eine Freiwillige Dienstleistung ist und man kein Recht darauf hat.

nach Ablauf der Frist ein gerichtliches Verfahren einleiten.

Da kommt erstmal ein Inkasso mit neuen Gebühren usw. in der Regel.

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ich habe ein kreditantrag gemacht bei einer online Bank , die Prüfung war ok,

Die Vorprüfung der Daten

ich musste mit webid identifizieren und den Vertrag unterschreiben

Die Prüfung deiner Personalien dass du du bist und mit deiner Unterschrift bestätigst du

ist der Vertrag jetzt genehmigt oder wird das noch geprüft?

Je nachdem um welche Online-Bank es sich gehandelt hat, ob du schon Unterlagen eingereicht hast usw., kann man diese Frage nur schwer beantworten.

In der Regel findet jetzt erst die eigentliche Prüfung statt, Schufa-Abfrage bzw. Abfrage bei Auskunfteien, Prüfung der Gehaltsnachweise (mind. 6 Monate dort gearbeitet) oder ob dein Einkommen hoch genug ist usw.

Wenn der Vertrag genehmigt ist, bekommst du darüber bescheid.

Aber wie gesagt, ohne die Bank zu kennen kann man nichts dazu sagen.

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Mein Sohn 15 jahre hatte sich unerlaubt einen Autoschlüssel bei einem Freund genommen der von seiner Mutter war und der Schlüssel lag offen auf dem schuhschrank und ist ausversehen losgefahren [...]

Ich betone es gerne hier nochmal:

"[...] und ist ausversehen losgefahren"

Ja ne ist klar. Also wem auch immer du diese Ausrede glaubhaft machen willst... leider nicht bei uns.

Du meinst wohl eher "Bewusst, gewollt und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte".
Keine Versicherung wird diese Geschichte glauben. Und wenn, wäre es hier die Haftpflicht.

Und wenn die nicht zahlen will, nun dann darf der Halter dafür bezahlen wenn ihm nicht sogar eine Mitschuld gegeben wird. Aber ein Strafverfahren für den "Jungen" gibt es so oder so, da sicherlich die Polizei schon da war.

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vorgestern entschied ich mich meine zwei Kleinkredite zu konsolidieren und habe daher eine Umschuldung bei der ING beantragt.

Glückwunsch dazu, neue Schulden gemacht zu haben!
Eine Umschuldung ist fast immer eine sehr schlechte Idee. Am Ende zahlt man sogar mehr Schulden ab als man eig. hätte durch die ganzen Gebühren.

Vergleichbar mit einer Finanzsanierung, wobei das auch eher Betrug ist bei den meisten Anbietern.

Ich glaube ich hätte kein Angebot erhalten wenn meine Chancen schlecht ständen oder ?

Doch.
Denn eine Vorprüfung bezieht sich nur auf die persönlichen Daten i.d.R., insbesondere dann, wie du sagst, dass sie erst jetzt Gehaltsnachweise fordern um zu schauen ob du überhaupt Kreditfähig bist. Selbst wenn du alles hinschickst können die noch immer ablehnen.

Denn was du bekommen hast, ist eine unverbindliche Zusage.

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Nun ist es so das ich diese Anmeldung gemacht habe aber nie irgendwas geführt habe. Keine ein und Ausgaben. Keine Elektronische Buchführung oder Steuererklärung gemacht habe. Ich habe aber auch nie wirklich Viel eingenommen, aufs Jahr gerechnet vielleicht 6000 Euro.

Du willst damit also sagen, dass du all die Jahre keine EÜR an das Finanzamt gemacht hast? Mutig... und das kann und vll. wird es dieses auch, für dich sehr böse enden.

Das Finanzamt hat dich aber jetzt auch erst recht auf dem Kicker, wie du ja selber schreibst:

und das Finanzamt möchte eine Betriebsprüfung sämtlicher Konten, elektronische Buchführung etc. Machen. Ich habe wirklich nichts voehanden. Muss ich jetzt mit dem schlimmsten rechnen?

Das schlimmste kann sein, dass du mehrere Tausend Euro (mehr als dein Umsatz) zurückzahlen darfst, weil dein Umsatz geschätzt wird.

Es liegt nun an dir sämtliche Sachen zu belegen.

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Darf Energieversorger das Guthaben der Jahresverbrauchsabrechnung an Inkasso weiterleiten obwohl Ehemann akueller Vertragspartner ist?

Entschuldigung für den langen Text!!!

Folgender Fall:

Ich habe bei unserem Energieversorger Altlasten aus 2016 und 2019, Inkasso ist dafür zuständig, EV diesbezüglich such schon do einige Male abgegeben. Wir waren damals bereits schon verheiratet und auch an aktueller Verbrauchsstelle wohnhaft aber Vertragspartner laut Schriftverkehr Versorger & Inkasso bin immer ich gewesen, mein Ehemann nicht. Seit letztem Jahr befinden wir uns nun wieder bei diesem Grundversorger, da unser damaliger Lieferant allen gekündigt hatte. Vertragspartner war dort mein Ehemann. Automatisch sind wir wieder beim Grundemversorger angemeldet worden und nach Bestätigung der Ersatzversorgung haben wir diesem mitgeteilt, da ich in der Versorgungsbestätigung als Vertrsgspartner aufgeführt wurde, dass nicht ich Vertragspartner dieses Vertrages (neue Vertrsgsnunner sow mie Kundennummer bin sondern mein Ehemann. Darauf hin wurde uns mitgeteilt, dass erst nach Zusendung des Mietvertrages der Name abgeändert werden hieß es. Abgeändert wurde es aber auf unser beider Namen, mein Mann überwies konstatiert Abschläge.

Jetzt besteht ein Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung von über 1000 Euro, welches laut Schreiben nach Angabe der Kontonummer umgehend ausgezahlt würde. Nach Übermittlun dieser, erfolgte ein paar Tage später nun dMitteilung, dass das Guthaben wegen Altlasten aus einem früheren Vertrag an Inkasso weitergeleitet wurde.

Auf Nachfrage meines Mannes hieß es, dies sei so rechtens und er könne das Guthaben nicht ausgezahlt bekommen, da wir beide Vertragspartner sind und er auch ja schließlich auch als Vertragspartner in dem ehemaligen Vertrag von 2016 & 2018 stehe. Was definitiv ja nicht so gewesen ist, die Schriftstücke belegen dies eindeutig und zumal das Inkassobüro sich ja dann auch hätte an meine Mann zwecks Forderung wenden müssen nachdem von mir keine Zahlung zu erwarten war. Dies ist aber nie geschehen. Er wurde meiner Meinung nach wohl einfach rückwirkend in den damaligen Vertrag eingefügt, wie das nachträglich und auch ohne seine Zustimmung funktionieren soll, ist mir ein Rätsel.

Zitat laut Kundenservice vor Ort: << Herr H. Sie stehen mit im Vertrag von 2016 & 2019 und dementsprechend werden sie ihr Geld nicht erhalten. Kein Richter der Welt wird ihnen recht geben.>>

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Meiner Meinung nach ist das doch nicht rechtens einfach nachträglich einen Vertragspartner hinzuzufügen und ihn jetzt für meine damaligen Fehler haften zu lassen. Ich bin da auch nicht stolz drauf

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Vllt war ja jemand bereits schon mal in der kgleichen Lage und hat diesbezüglich Erfahrung und oder Tipps.

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Vielen lieben Dank

Hanna

...zum Beitrag
Jetzt besteht ein Guthaben aus der Jahresverbrauchsabrechnung von über 1000 Euro, welches laut Schreiben nach Angabe der Kontonummer umgehend ausgezahlt würde. Nach Übermittlun dieser, erfolgte ein paar Tage später nun dMitteilung, dass das Guthaben wegen Altlasten aus einem früheren Vertrag an Inkasso weitergeleitet wurde.

Verständlich und auch richtig.
Besonders dann, wenn es einen VB gibt. Zumal der Versorger bei dem Ihr seid, ja auch der selbe ist bei dem Ihr Schulden habt. Warum sollte der Gläubiger daher nicht seine eigenen Schulden eintreiben dürfen?

und zumal das Inkassobüro sich ja dann auch hätte an meine Mann zwecks Forderung wenden müssen nachdem von mir keine Zahlung zu erwarten war.

Nein hätten sie nicht.
Das IB kann sich aussuchen von wem er die Schulden haben will. Im Normalfall von der Person, die am besten Verdient.

Zitat laut Kundenservice vor Ort: << Herr H. Sie stehen mit im Vertrag von 2016 & 2019 und dementsprechend werden sie ihr Geld nicht erhalten. Kein Richter der Welt wird ihnen recht geben.>>

Das wurde nie gesagt.

Meiner Meinung nach ist das doch nicht rechtens einfach nachträglich einen Vertragspartner hinzuzufügen

Wenn dem tatsächlich so ist, dann hätte man dagegen ab Kenntnisnahme widersprochen und im Zweifelsfall den Rest über einen Anwalt laufen lassen.

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Die 100 Euro ergeben sich durch die halterermittlung und irgendwelche telekommunikation

Beides mehr als unzulässig.
Davon ab muss KLAR ersichtlich sein wofür genau (jeder Posten einzeln) man was geltend macht. Und dann muss auch noch das ganze BEWEISEN dass die Kosten entstanden sind.

Die Halterabfrage kostet in Deutschland nur 5,10 € beim KBA.

Und 40 € an den Auftraggeber und 100 € an P&C, ist erst recht unzulässig.
Davon ab ist hier der Brief voll mit Nötigung, ein Straftatbestand.

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Nun jetzt habe ich ein Inkassoschreiben im Briefkasten. Wie geht man jetzt vor?
  1. Wurde das Inkasso vom Händler oder von PayPal beauftragt?
  2. Hat der VK bei PayPal überhaupt auf den Fall reagiert? Kam irgendwas?
  3. Wenn das Inkasso vom Händler kommt, gab es eine Zahlungsaufforderung, Mahnung oder sonstiges?

Diese Fragen musst du einmal beantworten damit man weiter drauf eingehen kann.

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Heute hatte ich einen Brief mit der Bitte um sofortigen Rückruf aufgrund einer dringenden Angelegenheit. Dies tat ich, nur war der Ansprechpartner nicht mehr im Hause.

NIE WIEDER SOWAS DUMMES MACHEN.
Man telefoniert NIEMALS mit einem Inkasso. Wenn du das Bedürfnisse hast mit denen zu Kommunizieren, dann NUR per FAX mit Sendungsnachweis oder per Einschreiben.

Wie ist das? Kann das Inkasso-Unternehmen plötzlich eine höhere Rate fordern? Ich bin wirklich nicht in Verzug geraten!

Fordern ja, darauf eingehen musst du nicht.
Selbst wenn du eine neue Ratenzahlungsvereinbahrung auf einmal im Briefkasten hast, gilt hier bis zu deiner Unterschrift die Einseitige Zustimmung & damit nicht für dich bindend. Zumal sie dann auch noch eine neue "Einigungsgebühr" von dir verlangen werden.

  • Was kannst du tun?

Schreib ihnen kurz und knapp:

Wertes Inkasso,
vielen dank für Ihr Anfrage bzgl. einer Ratenerhöhung. Leider muss ich Ihnen mitteilen dass meine bisherige Rate wie gewohnt weiterhin an Sie bezahlt wird gemäß unserer Vertraglichen Vereinbarung.
Mit freundlichen Grüßen
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Jetzt kam ein Brief ich muss Einkommens Unterlagen vorlegen und nochmals eine Gebühr von 54 € akzeptieren für die Einigung

Über die persönlichen Wirtschaftlichen Verhältnisse kann man Auskunft geben, würde aber nur schriftlich mit Nachweis antworten, dass sich deine Wirtschaftliche Situation nicht verändert hat.

Eine neue Ratenzahlungsgebühr musst du natürlich nicht bezahlen (wenn sich das Inkasso nicht geändert hat).

Um welches Inkasso handelt es sich?

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Eine Ratenzahlung ist keine Garantie dass keine Vollstreckung vollzogen werden darf / kann. So lange nicht schriftlich klar geregelt ist, dass keine Vollstreckungsmaßnahmen gemacht werden (oder extra Gebühren) solange die Ratenzahlung läuft, kannst du wenig machen.

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