Geringfügige Beschäftigung Steuererklärung?
Hallo zusammen,
Geringfügige Beschäftigung (450/520/538€-Job) gibt man in Steuererklärung an?
Oder muss man die Bescheinigung über das Entgelt vom AG dazu legen?
Danke
4 Antworten
Wenn es echte Minijobs waren, also mit Pauschalversteuerung, werden sie gar nicht angegeben.
Wenn es ein tatsächlicher, auf Minijobbasis abgerechneter Job ist, gibt man das nirgends an.
Über Elster kannst und solltest Du alle elektronisch gemeldeten Daten abrufen lassen, diese werden dann bereits automatisch in die Steuererklärungbeingefügt.
Warum macht ihr euch das Leben nur immer wieder unnötig schwer?
Wenn es ein echter Minijob ist, bei dem der AG pauschale Lohnsteuer abführt, muss nichts angegeben werden. Wenn der AG nach Steuerklasse abrechnet, müssen die Einkünfte angegeben werden - (nur) dann bekommt man aber auch eine Lohnsteuerbescheinigung mit den einzutragenden Daten.
Da kann man auch nix falsch machen, im zweiten Fall übermittelt der AG die Daten auch elektronisch an das Finanzamt und wenn Du die nicht einträgst, fügt das FA sie hinzu.
Das stimmt wohl. Abruf der Sicherheithalber aber erst ab April... Da sind dann alle Daten übertragen.