Darf man Selbstständig sein und zusätzlich einen Job auf 600€ (geringfügig beschäftigt) und einen weiteren Job auf 450€ Basis haben?
Guten Tag, ich habe eine Dienstleistungsfirma die sich gerade im Aufbau befindet, dadurch dass mein Kundenvolumen noch nicht ausreicht(ca 500€ Umsatz im Monat) um davon leben zu können arbeite ich noch nebenher bei meinem Bruder in der Werkstatt als Geringfügig beschäftigter (ca 600€ im Monat) darf ich zusätzlich noch einen Job annehmen auf 450€ Basis?
2 Antworten
1. 600,- Euro ist nicht geringfügig beschäftigt, sondern ein sogenannter Midijob in der Gleitzone. Diese Tätigkeit unterliegt der Sozialversicherung, aber eben werden dort nciht die vollen Beiträge abgezogen.
2. Natürlich kann man neben einem Midijob (der ja sozialversicherungspflichtig ist) einen Minijob, also 450,- Euro Job haben. Die Beiträge werden dort ja pauschal vom Arbeitgeber entrichtet. Ebenso die Steuer pauschal mit 2 %.
3. Und daneben kann man auch selbständig sein und einen Gewerbebetrieb haben. Bei 500,- Euro im Mnat Umsatz, also einem Gewinn der noch darunter liegt, gibt es keine Probleme.
Jobs kannst Du beliebig viele ausüben, jedoch ist das Arbeitsrecht mit der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit für die nichtselbstständigen Jobs zu beachten.