Änderung der Steuerklasse Hauptjob/Nebenjob - Abwicklung?

1 Antwort

Die Steuerklasse 6 wird ausschließlich angewendet für ein zweites Steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Ein Wechsel der Steuerklasse ist möglich durch die Einsendung eines entsprechenden vollständig ausgefüllten Formular an ihr zuständiges Finanzamt.

Das Formular können Sie hier gleich ausdrucken:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Hinweis.html

Der Wechsel der Lohnsteuerklasse ist einmal jährlich möglich.