Muss ich mein Stipendium und eine geringfügige Beschäftigung als Einnahmen in der Steuererklärung angeben?

Ich hoffe ihr hatte ein paar ruhige und angenehme Feiertage winking smiley

Kurz zu meiner persönlichen Situation: - seit Oktober 2014 Vollzeitstudium - Semesterferien 2015, kurzfristige Beschäftigung: Einnahmen 3000 € - geringfügige Beschäftigung 450 € pro Monat - Aufstiegsstipendium 750 € pro Monat - Nebenbei werden ich noch freiberuflich kleinere Jobs ausführen: ca. 1000 €

Ich möchte am Ende des Jahres immer eine Steuererklärung abgeben und meine Studienkosten ansetzen um für diese Jahre einen Verlustvortrag zu erstellen.

Für mich ist noch nicht ganz klar ob ich die Einnahmen aus dem Stipendium sowie die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung mit den anfallenden Kosten aufrechnen muss. Sowiet ich das richtig verstanden habe muss ich die Einnahmen aus der gerrigfügigen Beschäftigung gar nicht angeben in der Steuererklärung sofern der Arbeitgeber es mit 2 % pauschal versteuert. Wie ist es dann mit dem Stipendium?

Somit würde ein Verlustvortrag nicht wirklich Sinn machen da die Einnahmen ja deutlich höher sind als die Ausgaben.

In den unterlagen zum Stipendium steht folgendes:

2.7 Steuerliche Behandlung des Aufstiegsstipendiums Das Stipendium ist steuerfrei (§ 3 Nr. 44 EStG). Es ist als Einnahme oder Bezug in der Steuererklärung anzugeben. Eine Bescheinigung der Steuerfreiheit für Ihre Steuererklärung erhalten Sie bei unserem zuständigen Finanzamt.

ich kann allerdings damit gerade noch nichts anfangen, kann es mir vielleicht jemand ganz simpel erklären?

Danke und Gruß Luckyslevin

geringfügige Beschäftigung, Steuererklärung, stipendium, Verlustvortrag
Sind Einnahmen von Teilnahmen an wissenschaftlichen Experimenten (einer Universität) steuerfrei?

Guten Abend!

Ich habe diesen Monat mein Lehramtsstudium beendet und möchte nun bis August einen 400€-Job ausführen. Diese geringfügige Tätigkeit ist ja steuerfrei. Darüber hinaus würde ich allerdings gerne meine langjährige gelegentliche (!) Tätigkeit als Versuchsperson von wissenschaftlichen Experimenten an der Universität (LMU und TU München) weiterführen.

Diese Experimente finden unregelmäßig statt und dauern unterschiedlich lang. Dabei erhält man 8-15€/Std. (meistens auf die Hand), deren Erhalt man mit der Angabe seines Namens, seiner Adresse und Unterschrift bestätigt. Manchmal wird das Geld auch durch die Staatsoberkasse Bayern überwiesen. In meinem Fall kamen dadurch bisher ca. 100€/Monat zusammen.

Die Frage ist jetzt, ob diese Tätigkeit als Versuchsteilnehmer an Studien der Universität (als juristische Person des öffentlichen Rechts) als Aufwandsentschädigung nach §3 Nr.26 EStG gilt und deshalb steuerfrei ist?

Außerdem: Da ich bis zum Eintritt ins Referendariat über meinen Vater privat versichert bleiben möchte, die Beihilfe allerdings die Einkommensgrenze bei 400€/Monat veranschlagt (die ja durch den 400€-Job bereits erreicht wäre), ist es sehr wichtig für mich zu wissen, ob ich die Tätigkeit als Versuchsperson (wenn sie eben steuerfrei sein sollte) weiterführen kann oder nicht?

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann!

Viele Grüße, Cosima

400 job, Aufwandsentschädigung, geringfügige Beschäftigung, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung

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