In meiner Steuererklärung 2022 wurde ein Verlustvortrag festgestellt. 2023 war ich nur geringfügig beschäftigt (Minijob) und würde den Verlustvortrag deshalb gern ins Jahr 2024 so gut es geht weitertragen, um ihn mit meinem normalen Lohn in 2024 zu verrechnen. Den Lohn aus meinem Minijob aus 2023 anzugeben, würde den Verlustvortrag mindern, daher frage ich mich, ob ich diesen angeben muss.
Meine bisherige Recherche hat ergeben, dass ein Minijob nur anzugeben ist, wenn keine pauschale Lohnsteuererhebung (2% oder 20%) vom Arbeitgeber stattgefunden hat, anstelle einer individuellen Besteuerung nach Steuerklasse.
Lässt sich aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung herauslesen, ob diese pauschale Besteuerung stattgefunden hat?
Rentenversicherung wurde abgeführt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, Ziffern 22 + 23 in der Lohnsteuerbescheinigung). Die meisten anderen Felder in der Lohnsteuerbescheinigung sind leer, außer 1, 3 und 28.
Vielen Dank für euer Antworten!