private Dienstwagennutzung zur Ausübung einer Nebentätigkeit (450€ Job)
Ein Mitarbeiter nutzt den Firmenwagen (1%-Regelung) zur Ausübung seines 450€ Jobs. Fahrten hierzu ca. 1000 km im Monat. Muss ich dem als AG zustimmen und es dulden, oder habe ich alternative Möglichkeiten um dieses zu untersagen?
3 Antworten
Die Dienstwagenüberlassung formuliert doch gewisse Anforderungen an die Nutzung des Fahrzeugs. So werden hier wahrscheinlich eine Klausel enthalten sein zur max. zulässigen Fahrleistung (km) über die Leasingdauer bzw. daß der AN die Kosten für einen geminderten Restwert tragen muß, wenn die km-Laufleistung deutlich überschritten wird.
1.000 km im Monate wären ja schon 12.000 km p.a.. Wie viel ist der AN denn mit dem Dienstwagen dienstlich bzw. mit Fahrten zur Arbeit unterwegs?
Wenn die Fahrten zur Arbeit also beispielsweise bei 25 km pro Strecke an 200 Tagen mit 10.000 km im Jahr unterwegs ist, sowie mit Dienstfahrten weitere 24.000 km, dann wären aus AG-Sicht ja 16.000 km Privatnutzung p.a. ok. Ob diese nun für Nebentätigkeiten oder Familienfahrten aufgebraucht werden, darf den den AG keine Rolle spielen, solange dadurch nicht weitere, deutliche Risiken entstehen, die gegen den Dienstwagenüberlassungsvertrag verstoßen. Solche Risiken sind z.B. erhöhte Diebstahlgefahren und Nutzung durch andere als die zugelassenen Personen, sowie Nutzungen, die eine erhöhte Versicherungsprämie bewirken könnten.
Wenn die Nebentätigkeit als solche nicht gegen die Interessen des Arbeitgebers verstößt, ist sie zu genehmigen... aber vielleicht ja sogar nicht mal pflichtweise zur Kenntnis zu bringen, z.B. wenn der Softwareentwickler nun als Nebenjob Plätzchen bäckt und ausfährt.
Der AG hat alle Möglichkeiten durch den Dienstwagenüberlassungsvertrag Nutzungsarten, Nutzungsintensität und Nutzungdauer einzuschränken. Weiterhin können dort gewisse Risiken von vorneherein als schädlich definiert werden. Ist die nun stattfindende Nutzung im Rahmen der Konditionen des Vertrags, solltest Du mal einen passenden Anwalt aufsuchen, um die nächste Generation von Dienstwagenüberlassungsverträgen zu konstruieren.
Nun, im Grunde hast Du ja keinen Nachteil, wenn die Nutzung im Rahmen der vorgesehenen Parameter erfolgt. Bedenke jedoch, daß ein Leasingvertrag normalerweise die jährliche km-Laufleistung und die Dauer des Vertrags festschreibt. Hat das Fahrzeug bei Rückgabe eine deutlich höhere Laufleistung erfahren, ist der Restwert geringer und es ist vom Leasingnehmer sehr wahrscheinlich ein zusätzlicher Abschlag zu zahlen. Ist also die Laufleistung im vereinbarten Rahmen, dann spielt es keine Rolle, ob der AN damit nun Pizza ausfährt oder jedes Wochenende von München aus seine Oma in Hannover besucht.
Willst Du das generell unterbinden, dann wäre beispielsweise die private Nutzung zu untersagen. Damit fällt auch die 1%-Regelung weg, da es sich um ein rein dienstliches Fahrzeug handelt.
Interessant vielleicht auch dieser Artikel, der einige relevante Urteile zitiert: http://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/ofd-kommentierung-mit-dem-firmenwagen-zur-arbeit_164_117804.html
Bei 1000 Kilometer in Monat kann es ja nicht der weg Zur Arbeit sein, sondern so etwas wie Pizza ausliefern. Da würde der Wagen dann ja dem Gewerbe eines Anderen dienen. Kann m.E. Untersagt werden.
Das sehe ich ähnlich! Aber ich kann nichts finden, wo ich auf Grundlage von Urteilen dieses untersagen kann! - Das mit dem Pizzataxi als Beispiel schoss mir auch durch den Kopf, aber hier würde er ja direkt den PKW zum Verdienst einsetzen. Er fährt ja "nur" zur Arbeitsstätte und wieder zurück, von daher ist es ja nur ein indirekter Einsatz. Der PKW wird als Dienstwagen für den Außendienst benutzt. - jährliche berufliche Leistung ca. 60000 km. - Private Leistung liegt bei ca. 30000 km.
Welchen Umfang hat der Nebenjob und welche Umfang der Hauptjob?
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf nciht überschritten werden.
wenn wir von 10 Euro pro Stunde ausgehen, dann sind 450,- Euro 45 Stunden. mit durchnittlich 11 Stunden pro Woche würde er dann über den 48 Std. liegen.
Vermutlich würde ich den AN (ausser er wäre für mich sehr wichtig) einfach sagen, pass auf, zahl das Benzin für den Nebenjob, oder ich komme mit einem Verbot.
Alternativ, man streicht die Deinstwagenregelung und zahlt etwas mehr gehalt. dann merkt er mal, wie teuer es ist einen Wagen zu unterhalten.
In vielen Firmen ist die im Arbeitsvertrag geregelte Überlassung eines Firmenwagens (Dienstwagens) üblich. Darunter versteht man ein Fahrzeug, das der Arbeitgeber erwirbt und dem Arbeitnehmer überlässt. Der Arbeitgeber trägt die Kosten. Informationen zur privaten Dienstwagennutzung. http://www.lohn-info.de/sachbezug_dienstwagen.html
Vielen Dank, das mit dem Dienstwagenüberlassungsvertrag kannte ich noch nicht. - Den werde ich mir wohl mal vornehmen und mal kalkulieren in welchen Rahmen ich die private Nutzung zulasse. Beruflich liegen ca. 60000 km p.a. an. Privat kommen nochmal 30000 km hinzu. Das Problem bei diesen hohen km Leistungen ist, dass zwangsläufig ein Fahrtenbuch geführt werden muss. - Und das kann manipuliert werden! Sein Nebenjob verstößt übrigens nicht gegen meine Interessen. - Mich ärgert die Gleichgültigkeit wie mit der Nutzung umgegangen wird! - Und diese versuche ich zu unterbinden.